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    Achtung ! Seit dem 1. Juli 2023 berechtigt das Recht auf die erhöhte Beihilfe nicht mehr zum Sozialtarif für Energie.

    Vorübergehender Anspruch 

    Der Sozialtarif für Energie ist ein günstigerer Tarif als der kommerzielle Tarif auf dem Energiemarkt. Sie können nur Anspruch darauf haben, wenn Sie zu bestimmten Kategorien gehören.

    Vorübergehend gab es auch einen Anspruch für Personen, die Anspruch auf die erhöhte Beihilfe hatten und einen Vertrag über den Bezug von Energie für den Eigenbedarf (Haushaltskunden) abgeschlossen hatten. Diese Maßnahme war vom 1. Februar 2021 bis zum 30. Juni 2023 in Kraft. Der Sozialtarif kann daher nur rückwirkend gewährt werden, und zwar maximal zwei Jahre rückwirkend ab dem Datum, an dem der Energieversorger benachrichtigt wurde.

    Mehr Informationen über den Sozialtarif

    Für wen?

    Der Sozialtarif für Energie war nur anwendbar, wenn jeder in der Familie in den Genuss der erhöhten Beihilfe kam, also auch der im Vertrag genannte Privatkunde. Das Recht auf die erhöhte Beihilfe ist im Grunde ein Familienrecht, das der gesamten Familie auf der Grundlage eines niedrigen Familieneinkommens gewährt wird. So genießen in den meisten Fällen alle Familienmitglieder diesen Status.

    Wie wird der Sozialtarif bei Personen mit erhöhter Beihilfe angewandt?

    Der Sozialtarif für Energie wird Ihnen in den meisten Fällen automatisch gewährt. Da die Maßnahme jedoch beendet ist, kann der Sozialtarif nur in Ausnahmefällen rückwirkend über eine Papierbescheinigung angewendet werden. Dies ist nur möglich, wenn Sie während des Zeitraums der Maßnahme in den Genuss des erhöhten Beilhilfe gekommen sind und der Sozialtarif zu diesem Zeitpunkt noch nicht angewendet wurde.

    Die Papierbescheinigung muss auf den Namen des Vertragsinhabers ausgestellt werden können.

    Für Personen, die Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe haben, ist die Krankenkasse für die Bescheinigung verantwortlich. Sie müssen immer eine aktuelle Bescheinigung vorlegen können, d.h. mit einem aktuellen Bescheinigungsdatum im laufenden Jahr.

    Kontaktdaten der Krankenkassen

    Für den Sozialtarif gibt es eine spezifische Bescheinigung, die folgende Informationen enthalten muss. 

    • Name der Krankenkasse;
    • Vor- und Nachname des Berechtigten;
    • Adresse des Berechtigten;
    • Nationalregisternummer des Berechtigten;
    • Startdatum des Anspruchs;
    • Datum der Bescheinigung;
    • Benachrichtigung über den Anspruch auf erhöhte Beihilfe;
    • Hinweis, dass der Sozialtarif für Energie beim Energieversorger auf Basis der Bescheinigung angefordert werden kann.

    Diese Bescheinigung geben Sie bei Ihrem Energieversorger ab, dessen Daten Sie auf der letzten Energierechnung finden.

    Der Sozialtarif wird mittels einer Papierbescheinigung ähnlich wie bei der automatischen Anwendung auf der Energierechnung berechnet.

    Weitere Fragen?

    Sie können sich an die Abteilung Soziale Energie des FÖD Wirtschaft wenden.

    Um eine reibungslose Aktenbearbeitung zu gewährleisten, teilen Sie bitte folgende Daten mit:

    • Ihre Bevölkerungsregisternummer
    • Ihren Namen
    • den Namen der berechtigten Person
    • die Adresse
    • Ihre Kundennummer beim Energieversorger
    Letzte Aktualisierung
    19 März 2024