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Vorübergehender Anspruch
Personen, die Anspruch auf die erhöhte Beihilfe haben und einen Vertrag über den Bezug von Energie für den Eigenbedarf (Haushaltskunden) abgeschlossen haben, haben vorübergehend Anspruch auf den Sozialtarif für Energie. Für Personen, die im Jahr 2023 (noch) Anspruch auf die erhöhte Beihilfe haben, wurde diese Maßnahme erneut bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Anspruchsberechtigte erhalten den Sozialtarif in den meisten Fällen automatisch. Die Energieversorger (und ggf. Notversorger) erhalten dazu alle drei Monate die notwendigen Informationen.
Die Verlängerung des Sozialtarifs bis zum 30. Juni 2023 wurde Ende April an den Energieversorger geschickt. Sie brauchen einige Zeit, um diese Informationen zu verarbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website Wie wird der Sozialtarif bei Personen mit erhöhter Beihilfe angewandt?.
Ab dem 1. Juli 2023 sollen Personen, die Anspruch auf die erhöhte Beihilfe haben, zu einem kommerziellen Tarif wechseln. Der Energieversorger wird den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Tarif anwenden. Der Energieversorger ist verpflichtet, die Energiekunden über die Abschaffung des Sozialtarifs zu informieren und einen neuen Tarif vorzuschlagen. Der Energiekunde
- kann diesen Vorschlag akzeptieren
- kann bei diesem Energieversorger einen anderen Tarif wählen
- kann nachweisen, dass er zu einer anderen (dauerhaften) Kategorie gehört, die Anspruch auf den Sozialtarif hat (weitere Informationen auf unserer Website zum Sozialtarif)
- kann zu einem anderen Energieversorger wechseln.
Die Tarife der Energieversorger finden Sie auf deren Websites. Sie können diese Tarife mit den Simulatoren der regionalen Energieregulierungsbehörden vergleichen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite zum Vergleich von Energieversorgern.
Sollten die Energiepreise im Winter wieder stark ansteigen, wird die Regierung bewerten, ob es sinnvoll ist, den Sozialtarif oder eine andere Schutzmaßnahme wieder einzuführen.
Was ist der Sozialtarif für Energie?
Der Sozialtarif ist eine Maßnahme, die Personen oder Familien, die zu bestimmten Kategorien von Anspruchsberechtigten gehören, helfen soll, ihre Energierechnungen zu bezahlen. Der Sozialtarif gilt nur für den offiziellen Wohnsitz.
Der Sozialtarif ist ein günstiger Tarif für Strom, Erdgas oder Wärme. Dieser ist in ganz Belgien identisch, unabhängig vom Energielieferanten oder Netzbetreiber. Dieser Tarif wird viermal im Jahr von der föderalen Energieregulierungsbehörde, der Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission (CREG), berechnet. Die CREG veröffentlicht die Tarife jedes Quartal.
Für Strom variiert der Sozialtarif abhängig davon, ob der Haushalt einen einfachen Zähler (Tagzähler), einen Doppelzähler (Tag- und Nachtzähler) oder einen Zähler ausschließlich für die Nächte (reiner Nachtzähler) hat.
Für Erdgas und Wärme gibt es einen einzigen Sozialtarif.
Der Sozialtarif enthält keine Fixkosten oder Abonnementgebühren (Mietkosten für Strom- und/oder Erdgaszähler). Zusätzliche Dienstleistungen, z. B. Wartung, sind nicht im Preis enthalten und können daher vom Anbieter gesondert in Rechnung gestellt werden.
Was ist, wenn ich einen Budgetzähler habe?
- Wenn Ihr Haushalt über einen Budgetzähler verfügt, wird der Sozialtarif ebenfalls gewährt, sofern Ihr Haushalt einer berechtigten Kategorie angehört.
Für Informationen über
- das Aufladesystem: Wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber.
- die Rechnungsstellung: Wenden Sie sich an Ihren Energieversorger oder Ihren Netzbetreiber: Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Energierechnung.
Wie wird der Sozialtarif bei Personen mit erhöhter Beihilfe angewandt?
Der Sozialtarif für Energie wird Ihnen in den meisten Fällen automatisch gewährt. Sie müssen also nichts unternehmen. Alle drei Monate teilt der FÖD Wirtschaft dem Energieversorger mit, welche Kunden Anspruch auf den Sozialtarif haben.
Die Tatsache, dass Sie zu einer berechtigten Kategorie gehören, wird Ihrem Energieversorger also nicht sofort mitgeteilt. Die Energieversorger werden alle drei Monate automatisch über die Personen informiert, die Anspruch auf den Sozialtarif haben.
2021-2022
Bei Personen, die im Jahr 2021 Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe haben, kann der Anspruch frühestens ab dem 1. Februar 2021 geltend gemacht werden, auch wenn Sie bereits vor diesem Datum die erhöhte Beihilfe genossen. Danach wird der Anspruch auf den Sozialtarif am ersten Tag des Quartals wirksam, in dem entschieden wurde, dass Sie Anspruch auf die erhöhte Beihilfe haben.
Die möglichen Eintrittsdaten des Anspruchs sind also der 1. Februar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober und das Enddatum ist immer der 31. Dezember des laufenden Jahres.
2023
Verschiedene Situationen sind möglich:
- Ständiger Anspruchsberechtigter: Sie haben in der Vergangenheit bereits eine Entscheidung über den Anspruch auf die erhöhte Beihilfe erhalten, die auch im Jahr 2023 noch gültig sein wird.
- Automatisch
- Ihr Energieversorger wird Ende Januar/Anfang Februar 2023 über die Verlängerung des Anspruchs auf den Sozialtarif vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 informiert;
- Ihr Energieversorger wird Ende April/Anfang Mai 2023 über die Verlängerung des Anspruchs auf den Sozialtarif bis zum 30. Juni 2023 informiert;
- Papier-Bescheinigung
- Der Sozialtarif kann nur auf der Grundlage einer Bescheinigung Ihrer Krankenkasse mit einem Datum im Jahr 2023 gewährt werden.
- Der Sozialtarif kann nur auf der Grundlage einer Bescheinigung Ihrer Krankenkasse mit einem Datum im Jahr 2023 gewährt werden.
- Automatisch
- Erneuerter Anspruchsberechtigter: Ihr Anspruch auf die erhöhte Beihilfe erlischt am 31.12.2022 und Sie müssen einen neuen Antrag stellen, der im ersten Quartal genehmigt wird:
- Automatisch
- Ihr Energieversorger wird Ende April/Anfang Mai 2023 über die Verlängerung des Anspruchs auf den Sozialtarif bis zum 30. Juni 2023 informiert;
- Ihr Energieversorger wird Ende April/Anfang Mai 2023 über die Verlängerung des Anspruchs auf den Sozialtarif bis zum 30. Juni 2023 informiert;
- Papier-Bescheinigung
- Der Sozialtarif kann nur auf der Grundlage einer Bescheinigung Ihrer Krankenkasse mit einem Datum im Jahr 2023 gewährt werden.
- Der Sozialtarif kann nur auf der Grundlage einer Bescheinigung Ihrer Krankenkasse mit einem Datum im Jahr 2023 gewährt werden.
- Automatisch
- Neuer Anspruchsberechtigter:
- Sie werden im ersten Quartal 2023 eine Person, die Anspruch auf die erhöhte Beihilfe hat:
- Automatisch
Ihr Energieversorger wird Ende April/Anfang Mai 2023 über die Verlängerung des Anspruchs auf den Sozialtarif vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 informiert;
- Papier-Bescheinigung
Der Sozialtarif kann nur auf der Grundlage einer Bescheinigung Ihrer Krankenkasse mit einem Datum im Jahr 2023 gewährt werden.
- Automatisch
- Sie werden im Zweiten Quartal 2023 Anspruch auf die erhöhte Beihilfe bekommen:
- Ihr Energieversorger wird Ende Juli/Anfang August 2023 über das Recht auf den Sozialtarif vom 1. April 2023 bis zum 30. Juni 2023 informiert.
- Papier-Bescheinigung
Der Sozialtarif kann nur auf der Grundlage einer Bescheinigung Ihrer Krankenkasse mit einem Datum im Jahr 2023 gewährt werden.
- Sie werden im ersten Quartal 2023 eine Person, die Anspruch auf die erhöhte Beihilfe hat:
Sie sind umgezogen?
Bei einer Änderung der Adresse des offiziellen Wohnsitzes wird Ihr Anspruch auf Sozialtarif Ihrem Energieversorger nicht sofort mitgeteilt. Die Energieversorger werden nämlich automatisch alle 3 Monate über Personen, die Anspruch auf den Sozialtarif haben, informiert (siehe oben).
Der Umzug ist erst dann offiziell, wenn der Bezirksbeamte Sie besucht hat und nach seinem Besuch Ihr Personalausweis aktualisiert wurde.
Sie haben den Energieversorger gewechselt?
Bei einem Wechsel des Energieversorgers wird Ihr Anspruch auf Sozialtarif Ihrem Energieversorger nicht sofort mitgeteilt. Die Energieversorger werden nämlich automatisch alle 3 Monate über Personen, die Anspruch auf den Sozialtarif haben, informiert (siehe oben).
Ratschläge
- Schließen Sie einen Energieversorgungsvertrag vorzugsweise im Namen einer einzelnen Person ab.
- Geben Sie die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) so an, wie sie auf dem Personalausweis erscheinen.
Der Sozialtarif für Energie ist ein von der CREG festgelegter Preis. Er ist daher bei allen Energieversorgern und Netzbetreibern gleich.
Bei Ihren persönlichen Daten auf dem Energieversorgungsvertrag hat sich ein Fehler eingeschlichen?
Wenn ein Kunde einen Energievertrag mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum abschließt, die von seinen personenbezogenen Daten im Nationalregister (oder auf dem Personalausweis) abweichen, ist es nicht möglich, seinen Vertrag mit seiner Person in Verbindung zu bringen.
Die Richtigkeit der Identifizierungsdaten der Kunden bei ihren Energieversorgern ist für eine automatische Anwendung des Sozialtarifs unerlässlich.
Tipps zur Erleichterung der automatischen Datenverarbeitung:
- Geben Sie die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) so an, wie sie auf dem Personalausweis erscheinen, wenn Sie den Energieversorgungsvertrag abschließen.
- Teilen Sie Ihrem Energieversorger immer die Nationalregisternummer mit, auch wenn sie nicht zwingend in einem Vertrag angegeben werden muss.
- Passen Sie Ihre personenbezogenen Daten bei Ihrem Energieversorger so an, dass sie mit denen im Nationalregister identisch sind.
Was ist mit einer Papier-Bescheinigung?
Eine Papier-Bescheinigung brauchen Sie nur, wenn der Sozialtarif nicht automatisch angewendet wird.
Für Personen, die Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe haben, ist die Krankenkasse für die Bescheinigung verantwortlich.
- Für die Anwendung des Sozialtarifs im Jahr 2021 ist eine Bescheinigung mit einem Datum im Jahr 2021 oder 2022 erforderlich (ab 2023 eine Bescheinigung mit einem Datum im Jahr 2023).
- Für die Anwendung des Sozialtarifs im Jahr 2022 ist eine Bescheinigung mit einem Datum im Jahr 2022 erforderlich (ab 2023 eine Bescheinigung mit einem Datum im Jahr 2023).
- Für die Anwendung des Sozialtarifs im Jahr 2023 ist eine Bescheinigung mit einem Datum im Jahr 2023 erforderlich.
Diese Bescheinigung können Sie bei der Krankenkasse anfordern.
Für den Sozialtarif gibt es eine spezifische Bescheinigung, die folgende Informationen enthalten muss. Sie müssen immer eine aktuelle Bescheinigung vorlegen können:
- Name der Krankenkasse;
- Vor- und Nachname des Berechtigten;
- Adresse des Berechtigten;
- Nationalregisternummer des Berechtigten;
- Startdatum des Anspruchs;
- Datum der Bescheinigung;
- Benachrichtigung über den Anspruch auf erhöhte Beihilfe;
- Hinweis, dass der Sozialtarif für Energie beim Energieversorger auf Basis der Bescheinigung angefordert werden kann.
Diese Bescheinigung geben Sie bei Ihrem Energieversorger ab, dessen Daten Sie auf der letzten Energierechnung finden.
Der Sozialtarif wird mittels einer Papierbescheinigung ähnlich wie bei der automatischen Anwendung auf der Energierechnung berechnet.
Weitere Fragen?
Sie können sich an das Contact Center oder an die Abteilung Soziale Energie des FÖD Wirtschaft wenden.
Um eine reibungslose Aktenbearbeitung zu gewährleisten, teilen Sie bitte folgende Daten mit:
- Ihre Bevölkerungsregisternummer
- Ihren Namen
- den Namen der berechtigten Person
- die Adresse
- Ihre Kundennummer beim Energieversorger