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    Die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen wird Personen gewährt, die in Mehrfamilienhäusern oder in einem Gebiet ohne individuellen Anschluss wohnen. Um die Prämie in Anspruch zu nehmen, müssen die Personen zu bestimmten Kategorien gehören. Auf dieser Seite finden Sie die Informationen zur Zahlung dieser Prämie.

    Wie wird die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen ausgezahlt?

    Die Sozialtarifprämie wird alle drei Monate auf Ihr Bankkonto überwiesen oder per Postcheck versandt. Die Zahlung erfolgt durch den FÖD Finanzen.

    Die Zahlung erfolgt dann direkt auf das bei der Beantragung angegebene Bankkonto oder per Scheck, der per Post verschickt wird. Der Energieversorger spielt bei der Sozialtarifprämie keine Rolle.

    Wie hoch ist die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen?

    Die Höhe der Prämie ist nicht an den tatsächlichen Verbrauch der Haushalte gebunden, sondern wird vierteljährlich von der Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission (CREG) festgelegt.

    Die Höhe der Prämie wird vierteljährlich angepasst. Sie wird auf Grundlage des Sozialtarifs berechnet, der wiederum auf den niedrigsten Marktpreisen basiert. Außerdem berücksichtigt die CREG bei der Berechnung den Durchschnittsverbrauch der Haushalte in Mehrfamilienhäusern und die saisonale Verteilung des Jahresverbrauchs pro Quartal.

    Die vierteljährliche Verteilung in Prozenten ist wie folgt:

    • 46,61 % des Jahresverbrauchs im 1. Quartal (vom 1. Januar bis zum 31. März)
    • 11,74 % des Jahresverbrauchs im 2. Quartal (vom 1. April bis zum 30. Juni)
    • 5,24 % des Jahresverbrauchs im 3. Quartal (vom 1. Juli bis zum 30. September)
    • 36,41 % des Jahresverbrauchs im 4. Quartal (vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember)

    Die Höhe der Sozialtarifprämie pro Energietyp für das 3. Quartal (vom 1. Juli bis zum 30. September) lautet wie folgt:

    • Sozialtarifprämie Erdgas: 0,34 Euro
    • Sozialtarifprämie Strom: 0 Euro
    • Sozialtarifprämie Wärme: 0 Euro

    Sie können die Historie der Beträge der Sozialtarifprämie auf der Website der CREG verfolgen.

    Warum beträgt die Sozialtarifprämie 0 Euro?

    Es kann vorkommen, dass die Sozialtarifprämie 0 Euro beträgt. Das hängt mit der Berechnungsmethode zusammen. Die Prämie setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

    • die Energiekomponente
    • die Netzkomponente
    • die Bundessteuerkomponente

    Wenn eine dieser Komponenten einen negativen Wert aufweist, kann das Ergebnis der Berechnung negativ sein. In diesem Fall ist der Endbetrag der Sozialtarifprämie automatisch auf 0 Euro gesetzt.

    Weitere Informationen zur Berechnung und ergänzende Erläuterungen finden Sie in der Entscheidung der CREG zur Festsetzung der Sozialtarifprämien für das 1. Quartal 2025.

    Wann wird die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen ausgezahlt?

    Die Fälligkeitstermine für die Zahlung der Sozialtarifprämie sind wie folgt festgelegt:

    • Für das Jahr 2025:
      • 3. Quartal 2025: 2. April 2026
      • 2. Quartal 2025: 12. Dezember 2025
      • 1. Quartal 2025: 14. Oktober 2025
    • Für das Jahr 2024:
      • 4. Quartal 2024: am 11. Juli 2024
      • 3. Quartal 2024: am 24. Dezember 2024
    Letzte Aktualisierung
    25 März 2026