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    Die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen ist eine Prämie, die Personen gewährt wird, die in Mehrfamilienhäusern oder in einem Gebiet ohne individuellen Anschluss wohnen.

    Diese Personen müssen zudem zu einer bestimmten Kategorie von Anspruchsberechtigten gehören. Die Kategorien, die den Anspruch auf die Sozialtarifprämie begründen, sind mit Ausnahme der Kategorie 4 dieselben wie beim Sozialtarif.

    Welche Kategorien von Anspruchsberechtigten auf die Sozialtarifprämie gibt es?

    Anspruchsberechtigte sind Personen oder Haushalte, die einer der folgenden Kategorien angehören:

    Kategorie 1: Eine oder mehrere Personen, die an derselben Adresse wohnen, beziehen eine der folgenden Leistungen vom öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ):

    • ein Eingliederungseinkommen;
    • eine finanzielle Sozialhilfe, die dem Eingliederungseinkommen entspricht;
    • eine Sozialhilfe, die teilweise oder vollständig vom Staat übernommen wird;
    • ein Vorschuss auf:
      • die Einkommensgarantie für ältere Personen (GRAPA);
      • eine Behindertenzulage.

    Kategorie 2A: Eine oder mehrere Personen, die an derselben Adresse wohnen, beziehen eine der folgenden Leistungen vom FÖD Soziale Sicherheit Generaldirektion Personen mit Behinderung (FÖD SS GDPB):

    • eine Beihilfe für Personen mit Behinderung aufgrund einer permanenten Arbeitsunfähigkeit von 65 %;
    • ein Ersatzeinkommen;
    • eine Eingliederungsbeihilfe;
    • eine Beihilfe für die Hilfe durch eine dritte Person.

    Kategorie 2B (regional): Eine oder mehrere Personen, die an derselben Adresse wohnen, erhalten eine der folgenden Beihilfen über:

    • das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
    • Organismes Assurances Wallons, eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten, in der Wallonische Region;
    • Iriscare, eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten, in der Region Brüssel-Hauptstadt;
    • die „Zorgkas“, der die berechtigte Person angehört, ein Pflegebudget für pflegebedürftige ältere Menschen (früher: Beihilfe zur Unterstützung von Betagten), in der Flämischen Region;

    Kategorie 2C (regional): Eine oder mehrere Personen, die an derselben Adresse wohnen, die eine der folgenden Beihilfen erhalten:

    • in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: zusätzliche Kinderbeihilfe für Kinder, die von einer körperlichen oder geistigen Behinderung betroffen sind, mit einer Mindestpunktzahl von 4 Punkten in Säule 1 der medizinisch-sozialen Skala (Anerkennung von der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, von der Kindergeldkasse bezahlt);
    • in der Wallonischen Region: zusätzliche Kinderbeihilfe für Kinder, die von einer körperlichen oder geistigen Behinderung betroffen sind, mit einer Mindestpunktzahl von 4 Punkten in Säule 1 der medizinisch-sozialen Skala (Anerkennung von AVIQ, von der Kindergeldkasse bezahlt);
    • in der Region Brüssel-Hauptstadt: zusätzliche Kinderbeihilfe für Kinder, die von einer körperlichen oder geistigen Behinderung betroffen sind, mit einer Mindestpunktzahl von 4 Punkten in Säule 1 der medizinisch-sozialen Skala (Anerkennung von Iriscare, von der Kindergeldkasse bezahlt);
    • in Flandern: eine Pflegezulage für Kinder, die eine spezifische Unterstützung brauchen mit einer Mindestpunktzahl von 4 Punkten auf Säule 1 der medizinisch-sozialen Skala (früher: erhöhte Familienbeihilfe), von „Opgroeien, Team Zorgtoeslagevaluatie“;

    Kategorie 3: Eine oder mehrere Personen, die an derselben Adresse wohnen, erhalten eine der folgenden Beihilfen vom Föderalen Pensionsdienst (FPD):

    • die Einkommensgarantie für ältere Personen (GRAPA);
    • eine Beihilfe für ältere Personen;
    • eine Beihilfe für Personen mit Behinderung aufgrund einer permanenten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 65 % (eine ergänzende Beihilfe oder eine Beihilfe zur Ergänzung des garantierten Einkommens);
    • eine Beihilfe für die Hilfe durch eine dritte Person.

    Was sind „Gebiete ohne individuellen Anschluss“?

    Gebiete ohne individuellen Anschluss sind Grundstücke mit Wohneinheiten, bei denen es keinen individuellen Anschluss der Wohneinheiten an ein Energieverteilungsnetz gibt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Erholungsgebiete, die von der Regionalverwaltung als dauerhaft bewohnbare Gebiete ausgewiesen worden sind (z. B. ganzjähriger Aufenthalt auf einem Campingplatz).

    Diese Gebiete werden je nach Region unterschiedlich bezeichnet:

    1. In der Flämischen Region werden Gebiete als „woongebied“ bezeichnet, in denen in Anwendung von Titel V, Kapitel IV „Aanpak permanent bewoning Weekendverblijven“ des Flämisches Raumordnungsgesetzes (Codex Ruimtelijke Ordening) ein vorübergehendes oder zusätzliches Recht auf dauerhafte Belegung auf persönlicher Basis gewährt wird.
    2. In der Wallonischen Region werden sie in Anwendung von Artikel D.II.25bis des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung (Code du développement territorial) als „habitat vert“ ausgewiesen.
    3. In der Region Brüssel-Hauptstadt unterliegen sie ähnlichen Regelungen wie die unter a) und b) genannten.

    Personen, die in diesen Gebieten wohnen und einer dieser Kategorien angehören, haben Anspruch auf die Sozialtarifprämie, wenn sie die von ihrem Betreiber des kollektiven Anschlusses in Rechnung gestellten Kosten für den Energieverbrauch tragen.

    In welchem Fall haben Sie keinen Anspruch auf die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen?

    In den folgenden Fällen haben Sie keinen Anspruch auf die Sozialtarifprämie:

    • Sie erhalten bereits den Sozialtarif
      • entweder weil Sie Mieter einer Sozialwohnung sind (nur für Gas oder Heizung)
      • oder weil Sie bereits einen Vertrag mit einem Energieversorger auf individueller Basis abgeschlossen haben.
    • Sie wohnen in einem Altenheim oder einer anderen Form der Gemeinschaftsunterkunft, in dem ein Pauschalpreis (Tages- oder Pauschalpreis) gilt und in dem die Energiekosten enthalten sind.

    Beispiel 1: Die Familie Dupont lebt in einem Mehrfamilienhaus, eine Person im Haushalt gehört zur Kategorie 2. Die Gasversorgung erfolgt über eine Gemeinschaftsanlage. Der Hausverwalter hat einen Energievertrag für das gesamte Gebäude abgeschlossen und stellt den Familien den Verbrauch in Rechnung. Die Familie Dupont hat Anspruch auf die Sozialtarifprämie.

    Beispiel 2: Frau Jansens lebt in einem Altenheim und zahlt monatlich einen Pauschalbetrag (Mahlzeiten, sonstige Pflege, Energie usw.). Sie gehört zur Kategorie 3. Frau Jansens hat keinen Anspruch auf die Sozialtarifprämie, da die Energiekosten in dem monatlichen Pauschalpreis enthalten sind und nicht direkt abgerechnet werden.

    Darüber hinaus gilt die Sozialtarifprämie nicht für:

    • Zweitwohnsitze
    • Energiekosten für Gemeinschaftsräume und technische Räume einer Wohnanlage bzw. eines Gebiets ohne individuellen Anschluss
    • temporäre Anschlüsse
    • Einmalkunden
    Letzte Aktualisierung
    3 September 2024