Als Verwalter einer Gemeinschaftsanlage müssen Sie die von Ihnen verwaltete(n) Gemeinschaftsanlage(n) auf der Online-Plattform registrieren.
Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis und ein Ausweislesegerät oder Zugang zu itsme.
Nachdem Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder itsme Zugang zur Plattform verschafft haben, geben Sie die je nach Situation erforderlichen Informationen ein:
- Als Privatperson
- Als Unternehmen (für Fachleute)
Die für das Gebäude verantwortliche Person wie z. B. ein Gebäudeverwalter, ein Eigentümer usw., muss die Gemeinschaftsanlage(n) registrieren.
Wenn mehrere Personen für die Verwaltung des Gebäudes zuständig sind und kein Verantwortlicher benannt ist, sollte die Person, die für den Energievertrag verantwortlich ist oder die Wartung überwacht, die Registrierung vornehmen.
Privatperson (Eigentümer/keine Aufteilung des Gebäudes in Wohnungsrechte) |
Unternehmen (Fachleute/gewerblich/Miteigentümervereinigung (MEV)/Hausverwalter/Gebäudeverwalter) |
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Name |
ZDU-Nummer der MEV |
Vorname |
Name der MEV |
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Vor- und Nachname der Kontaktperson |
E-Mail-Adresse der Kontaktperson |
E-Mail-Adresse der Kontaktperson |
Telefonnummer des Kontaktperson |
Telefonnummer der Kontaktperson |
Private Adresse |
Adresse der MEV |
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Energieart |
Energieart |
EAN-Code oder eindeutige Anlagenkennnummer der Gemeinschaftsanlage |
EAN-Code oder eindeutige Anlagenkennnummer der Gemeinschaftsanlage |
Kundennummer beim Energieversorger |
Kundennummer beim Energieversorger |
Name des Energielieferanten |
Name des Energielieferanten |
Einschreibungsdatum des Vertrags |
Einschreibungsdatum des Vertrags |
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Postleitzahl der Gemeinschaftsanlage |
Postleitzahl der Gemeinschaftsanlage |
Mit der Gemeinschaftsanlage verbundene Stadt |
Mit der Gemeinschaftsanlage verbundene Stadt |
Mit der Gemeinschaftsanlage verbundene Straße |
Mit der Gemeinschaftsanlage verbundene Straße |
Anzahl der Wohneinheiten |
Anzahl der Wohneinheiten |
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Gemeinschaftsanlage auf der Online-Plattform des FÖD Wirtschaft zu registrieren. Bei Nichtregistrierung oder absichtlicher Übermittlung unvollständiger oder ungenauer Daten oder Date, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist bereitgestellt werden droht ein Bußgeld zwischen 500 und 10.000 Euro.
Sie müssen nicht wissen, welchen sozialen Status die Bewohner haben und/oder ob sie Anspruch auf die Prämie haben oder nicht. Sie sind jedoch verpflichtet, ihnen wahrheitsgemäße Angaben zur Sozialtarifprämie zu machen. Außerdem müssen Sie den Anlagencode, den Sie nach der Registrierung der Gemeinschaftsanlage erhalten haben, den Bewohnern des/der von Ihnen verwalteten Gebäude(s) mitteilen.
Für die Antragstellung der Bewohner sind Sie jedoch nicht verantwortlich.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Angaben Sie machen müssen, zögern Sie bitte nicht, uns per E-Mail unter soctar.prm@economie.fgov.be oder telefonisch unter 0800 120 33 zu kontaktieren.
Ich verwalte ein Gebäude mit Wohnungen, die für soziale Zwecke vermietet werden (z. B. Sozialwohnungen). Muss ich die Gemeinschaftsanlage auf der Online-Plattform registrieren?
Wenn für die Gemeinschaftsanlage bereits der (klassische) Sozialtarif gilt, müssen Sie die Anlage nicht registrieren. Der Grund dafür ist, dass die Sozialtarifprämie und der Sozialtarif (klassisch) nicht mit demselben EAN-Code kombiniert werden können.
Wenn jedoch kein Sozialtarif für die Gemeinschaftsanlage gilt, müssen Sie die Gemeinschaftsanlage auf der Plattform registrieren, damit die Anspruchsberechtigten die Sozialtarifprämie beantragen können.
Bitte beachten Sie, dass die Sozialtarifprämie nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Bewohner einer der förderfähigen Kategorien angehören.
- Die privaten Nutzer der Anlage erhalten nicht den (klassischen) Sozialtarif;
- Mieter einer Sozialwohnung, die die Anlage nutzen (Kategorie 4), erhalten nicht den (klassischen) Sozialtarif;
- Das Gebäude wird nicht als Altersheim oder eine andere Form des Zusammenlebens anerkannt, bei der die Zahlung für Energie Teil einer vom Bewohner zu entrichtenden Gebühr ist;
- Die Gemeinschaftsanlage muss am ersten Tag des Quartals bestehen und mehrere Wohneinheiten umfassen.
Nachdem Sie die Gemeinschaftsanlage auf der Online-Plattform registriert haben, kontrolliert der FÖD Wirtschaft zuerst, ob die Gemeinschaftsanlage die gesetzlichen Bedingungen erfüllt. Die Bedingungen müssen am ersten Tag des Quartals erfüllt sein.
Danach prüft der FÖD Wirtschaft, ob die/der vom Verwalter angegebene Postleitzahl, Hausnummer, Straßenname und Anzahl der Wohnungen mit den von den Bewohnern angegebenen Daten übereinstimmen. Auch auf der Ebene des Nationalregisters wird überprüft, ob die Personen tatsächlich unter dieser Adresse wohnen.
Wenn eine Gemeinschaftsanlage jedoch zwei verschiedene Gebäude (zwei Adressen) versorgt, es sich aber um dieselbe Gemeinschaftsanlage mit einem EAN-Code handelt, sollten Sie sie nur einmal registrieren und alle von der Gemeinschaftsanlage bedienten Adressen hinzufügen.
Nachdem Sie die Gemeinschaftsanlage auf der Online-Plattform registriert haben, erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse mit einer Bestätigung und dem Anlagencode.
Diese E-Mail wird das erste Mal erst Ende August verschickt, da die Einwohner noch keine Prämie beantragen können (die Beantragung ist erst ab dem 2. September 2024 möglich). In dieser E-Mail erhalten Sie auch einen Flyer mit allen Informationen (einschließlich des Anlagencodes), den Sie direkt an die Bewohner weitergeben können.
Sie erhalten jedoch eine Bestätigung der Registrierung auf der Online-Plattform.
Der FÖD Wirtschaft führt jedes Trimester eine Kontrolle durch, um zu prüfen, ob die Gemeinschaftsanlage die gesetzlichen Bedingungen erfüllt.
Nach der Prüfung erhalten Sie außerdem am Ende des Quartals eine E-Mail, in der bestätigt wird, ob die Anlage die Bedingungen erfüllt und ob sie in unserem System registriert wurde oder nicht.
Wenn Sie nicht mehr Verwalter der Gemeinschaftsanlage sind, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Es obliegt dem neuen Verwalter, die Gemeinschaftsanlage unter seinem Namen auf der Online-Plattform neu zu registrieren, indem er sich mit itsme oder seinem Personalausweis anmeldet. Der neue Verwalter erhält die Kommunikationsmails über die Sozialtarifprämie für die Gemeinschaftsanlage, sobald diese registriert ist.
Sie erhalten außerdem eine gesonderte E-Mail, in der Sie darüber informiert werden, dass nun eine neue Person für die Gemeinschaftsanlage zuständig ist.
Bitte teilen Sie uns folgende Änderungen mit:
- Wechsel des Energieversorgers;
- Auflösung der Gemeinschaftsanlage (z. B. wenn die Gemeinschaftsanlage aufgelöst wird, weil bei den Bewohnern Einzelanlagen montiert werden);
- Wechsel des Verwalters: der neue Verwalter muss die Anlage übernehmen und registrieren sie;
- Änderung der Kontaktangaben des Verwalters;
- Änderung der Adresse der Gemeinschaftsanlage: Name und/oder Nummer der Straße in der Gemeinde;
- das Gebäude ist als Sozialwohnung anerkannt und hat nun Anspruch auf den Sozialtarif (Kategorie 4)
Das hängt von der Art der Änderung ab.
Folgende Änderung sollte so bald wie möglich mitgeteilt werden:
- Änderung des Straßennamens und/oder der Hausnummer der Anlage und/oder des Wohngebäudes;
- Wechsel des Verwalters: der neue Verwalter muss die Anlage übernehmen und sie registrieren;
- Änderung der Kontaktangaben des Verwalters.
Die Änderung muss nach dem Ende des Quartals gemeldet werden, in dem die Änderung eingetreten ist:
- wenn die Gemeinschaftsregelung nicht mehr besteht;
- wenn der Energieversorger gewechselt wird;
- wenn das Gebäude als Sozialwohnung anerkannt ist und Anspruch auf den Sozialtarif (Kategorie 4) hat.
Beispiel: Im Januar gab es einen Gemeinschaftsgaskessel, aber im Februar wird er aufgelöst, weil das Gebäude auf ein individuelles System in jeder Wohnung umgestellt wird. Sie müssen die Änderung ab Anfang April und vor Ende Juli melden. Sollten noch Anträge offen sein, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Soziale Energie des FÖD Wirtschaft per E-Mail an soctar.prm@economie.fgov.be oder telefonisch unter 0800/120 33.
Das Gesetz sieht vor, dass der FÖD Wirtschaft im Falle von Zweifeln an der Richtigkeit des eingereichten Antrags Inspektionen an der Adresse durchführen kann, an der die Gemeinschaftsanlage registriert ist, einschließlich der Gemeinschaftsbereiche und der technischen Bereiche des Gebäudes.