Um Anspruch auf die Sozialtarifprämie zu haben, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie (oder eine Person in Ihrem Haushalt) müssen zu einer der Kategorien gehören, die für die Prämie in Frage kommen. Überprüfen Sie die Kategorien der Anspruchsberechtigten für den Sozialtarif an, um festzustellen, ob Sie dazugehören.
- Ihre Energieversorgung wird über eine Gemeinschaftsanlage bereitgestellt, für die kein Sozialtarif angewendet wird.
- Ihr Energieverbrauch wird Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Das bedeutet, dass Sie keinen Pauschalbetrag zahlen, der alle Kosten, einschließlich der Energie, abdeckt, wie es beispielsweise in einem Pflegeheim der Fall wäre.
Wenn Sie in einem Pflegeheim oder einer anderen Form von Gemeinschaftsunterkünften wohnen und dort einen Festbetrag (Tages- oder Pauschalbetrag) für alle Kosten, einschließlich Energie, zahlen, dann haben Sie keinen Anspruch auf die Sozialtarifprämie.
Beispiel: Frau Jansens lebt in einem Altenheim und zahlt monatlich einen Pauschalbetrag (Mahlzeiten, sonstige Pflege, Energie usw.). Sie gehört zur Kategorie 3. Frau Jansens hat keinen Anspruch auf die Sozialtarifprämie, da die Energiekosten in dem monatlichen Pauschalpreis enthalten sind und nicht direkt abgerechnet werden.
Wenn Sie jedoch in einer Wohnung innerhalb einer Einrichtung leben und Ihren individuellen Energieverbrauch selbst bezahlen, dann haben Sie Anspruch auf die Sozialtarifprämie.
Beispiel: Herr Maes lebt in einer Wohnung innerhalb einer Einrichtung. Er zahlt keine Pauschale, sondern seine Rechnungen separat. Für das Heizen nutzt er den gasbetriebenen Gemeinschaftsheizkessel in seiner Einrichtung. Sein Verwalter stellt ihm dann den Preis für seinen tatsächlichen Gasverbrauch in Rechnung. Herr Maes hat Anspruch auf eine Sozialtarifprämie.
Um einen Antrag über die Online-Plattform zu stellen, benötigen Sie Ihren Personalausweis und ein Ausweislesegerät oder einen itsme-Zugang. Sie können sich dann auf der Website einloggen und Ihre Kontaktdaten auf dem Bildschirm sehen.
Um Ihren Online-Antrag auszufüllen, benötigen Sie die folgenden Informationen:
- Den Code der Gemeinschaftsanlage, den Sie über Ihren Hausverwalter erhalten haben
- Ihre E-Mail-Adresse und/oder eine Telefonnummer
- Ihre Bankkontonummer (IBAN)
Ein Antrag, der über die Online-Plattform gestellt wird, wird schneller bearbeitet und minimiert das Risiko von Fehlern bei der Erfassung persönlicher Daten.
Um Ihren Antrag per E-Mail oder Einschreiben einzureichen, benötigen Sie zunächst das entsprechende Formular (DOCX, 60.87 KB). Wenn Sie dieses Formular per Einschreiben zurückschicken möchten und keine Möglichkeit haben, es auszudrucken, können Sie das Contact Center unter 0800 120 33 anrufen und darum bitten, dass es Ihnen per Post zugeschickt wird.
Um das Formular auszufüllen, benötigen Sie die folgenden Informationen:
- Ihren Namen, Vornamen, Ihre offizielle Anschrift, Ihre Nationalregisternummer
- Den Code für die Gemeinschaftsanlage
- Ihre E-Mail-Adresse und/oder eine Telefonnummer
- Ihre Bankkontonummer (IBAN)
Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie es an uns senden entweder:
- Per E-Mail an: soc.ener.prm@economie.fgov.be oder
- Per Einschreiben an: SPF Economie, Rue du progrès 50, 1210 Saint-Josse.
Ja, wenn die Person, die den Prämienantrag für den Haushalt gestellt hat, nicht mehr zum Haushalt gehört (Umzug/Trennung), müssen Sie erneut einen Prämienantrag stellen. Sie müssen bis zum nächsten Quartal nach dem Umzug oder der Trennung warten, um einen neuen Antrag zu stellen.
Wenn die Person, die umgezogen ist, ihre eigene Bankkontonummer angegeben hat, um die Prämie zu erhalten, kann der FÖD Wirtschaft die Prämie nicht zurück erhalten, um sie Ihnen zu erstatten. In diesem Fall, müssen Sie sich direkt mit der Person einigen.
Wenn die Person, die den Prämienantrag gestellt hat, verstorben ist, melden Sie dies bitte per E-Mail an soc.ener.prm@economie.fgov.be oder telefonisch unter 0800 120 33.
Um Ihre Akte besser verwalten zu können, nennen Sie bitte:
- Ihre Nationalregisternummer
- Die Nationalregisternummer des Antragstellers
- Ihren Namen
- Den Namen der berechtigten Person
- Ihre Adresse
- Die Antragsnummer
- Den Anlagencode
- Einen Sterbeurkunde
Sie können zunächst versuchen, Ihren Verwalter der Gemeinschaftsanlage oder Ihren Vermieter zu kontaktieren, und ihm den Link zu unserer Website zu schicken, um ihn über seine Verpflichtung zu informieren, die Gemeinschaftsanlage auf der Online-Plattform anzumelden.
Wenn Ihr Verwalter oder Vermieter sich dennoch weigert, die Gemeinschaftsanlage auf der Plattform einzutragen, können Sie sich an den FÖD Wirtschaft wenden und in Ihrer E-Mail folgende Informationen angeben:
- Ihren Namen und Vornamen, Ihre Anschrift, Ihre Nationalregisternummer und Ihre Telefonnummer
- Den Namen, Vornamen, die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Verwalters der Gemeinschaftsanlage oder des Vermieters.
Die Person, die sich normalerweise um die Verwaltung des Gebäudes oder um Energieversorgungsverträge kümmert, kann die Gemeinschaftsanlage anmelden. Bei Fragen kann sich diese Person per E-Mail an soctar.ener.prm@economie.fgov.be oder telefonisch unter 0800 120 33 erkundigen.
Wenn Ihr Verwalter die Gemeinschaftsanlage (z. B. einen gemeinsamen Gaskessel) auf der Online-Plattform anmeldet, wird ein Code generiert, der auf dieser Plattform sichtbar ist. Der Verwalter erhält außerdem den Anlagencode per E-Mail und muss ihn an Sie weiterleiten.
Der Anlagencode hat die folgende Form: XX-111-XX.
Sobald Sie diesen Anlagencode haben, können Sie Ihren Antrag auf die Sozialtarifprämie beim FÖD Wirtschaft einreichen.
Der Anlagencode wurde an Ihren Verwalter der Gemeinschaftsanlage übermittelt, als dieser die Anmeldung der Anlage (z. B. gemeinsamer Gaskessel) beim FÖD Wirtschaft vornahm. Wenn der Verwalter ihn Ihnen nicht automatisch übermittelt hat oder Sie den Code verloren haben, wenden Sie sich an ihn, damit er ihn Ihnen zusendet.
Nein, ohne den Anlagencode können Sie keinen Prämienantrag stellen.
Wenden Sie sich zunächst an den Verwalter Ihrer Gemeinschaftsanlage oder Ihren Vermieter, damit er Ihnen den Code für Ihre Gemeinschaftsanlage mitteilt. Wenn der Verwalter weitere Informationen benötigt, können Sie ihn auf unsere Website verweisen.
Wenn Sie Ihren Verwalter oder Eigentümer jedoch nicht erreichen können oder er Ihnen den Code der Gemeinschaftsanlage nicht mitteilen will, wenden Sie sich an den FÖD Wirtschaft:
- Per E-Mail an soc.ener.prm@economie.fgov.be mit folgenden Angaben:
- Ihren Namen, Vornamen, Ihre Anschrift, Ihre Nationalregisternummer und Ihre Telefonnummer;
- Den Namen, Vornamen, die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Verwalters der Gemeinschaftsanlage oder des Vermieters;
- Telefonisch unter 0800 120 33.
Nein, Sie müssen nicht unbedingt über einen gewerblichen Energievertrag verfügen, um einen Antrag auf eine Sozialtarifprämie stellen zu können. Dies ist z. B. in kleinen Gebäuden der Fall, in denen es keine Hausverwaltung gibt: Der Vertrag kann auf den Namen des Verantwortlichen für den Energievertrag lauten und kann daher ein Privatkundenvertrag sein.
Allerdings darf es sich bei dem Energievertrag nicht um einen Privatkundenvertrag für einen einzelnen Heizkessel handeln, sondern es muss ein Vertrag für einen Gemeinschaftsheizkessel sein. Der Vertrag kann auch auf den Namen der Eigentümervereinigung (ACP) oder des Hausverwalters lauten.
Nein, wenn Sie den Sozialtarif abgelehnt haben, haben Sie keinen Anspruch auf die Sozialtarifprämie.
Die Sozialtarifprämie wird auf Ihr Bankkonto überwiesen oder alle drei Monate per Scheck per Post versandt. Die Zahlung erfolgt durch den FÖD Finanzen.
Die Zahlung wird direkt auf das bei der Beantragung angegebene Bankkonto überwiesen oder per Scheck, der per Post verschickt wird. Der Energielieferant spielt im Zusammenhang mit der Sozialtarifprämie keine Rolle.
Wenn die Zahlung an den FÖD Wirtschaft zurückgeht, weil die Bankkontonummer nicht korrekt ist, wird sie erneut per Scheck an die offizielle Adresse geschickt.
Die Zahlungen erfolgen nach einer vierteljährlichen Überprüfung, die normalerweise am Ende des Monats stattfindet, der auf das Quartal folgt. Das bedeutet, dass die Auszahlung der Prämien zu den folgenden Terminen vorgesehen ist:
- Quartal 1: im Mai
- Quartal 2: im August
- Quartal 3: im November
- Quartal 4: im Februar
Der FÖD Finanzen ist für die Zahlung zuständig. Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, sollten Sie sich daher vergewissern, dass Sie keine Zahlung von dieser Stelle erhalten haben.
Um den Status Ihres Antrags zu überprüfen, können Sie sich mit Ihrem Personalausweis und Ihrem Karten- oder itsme-Lesegerät auf die Online-Plattform anmelden.
Wenn Sie keinen Zugang zur Online-Plattform haben, können Sie sich auch an den FÖD Wirtschaft wenden:
- Per E-Mail an soc.ener.prm@economie.fgov.be
- Per Telefon, indem Sie das Contact Center unter 0800 120 33 anrufen.
Sobald Ihr Antrag und die Anspruchsvoraussetzungen geprüft wurden, erfolgen die Zahlungen in der Regel zu folgenden Terminen:
- Quartal 1: Ende Mai
- Quartal 2: Ende August
- Quartal 3: Ende November
- Quartal 4: Ende Februar
Ja, wenn Sie Ihre Bankkontonummer ändern, informieren Sie bitte so schnell wie möglich den FÖD Wirtschaft darüber.
Sie können dies über die Online-Plattform, per E-Mail oder per Post tun.
Achtung: Wenn Sie die Änderung auf der Online-Plattform des FÖD Wirtschaft vornehmen, überprüfen Sie das Datum der Zahlung auf dieser Plattform genau. Denn wenn die Zahlung bereits gesendet wurde, wird das neue Bankkonto für diese Zahlung nicht berücksichtigt. Die Änderung wird erst mit der nächsten Zahlung wirksam.
Ja, Sie können den Status Ihres Antrags auf folgende Weise verfolgen:
- Über die Online-Plattform
- Indem Sie sich mit uns in Verbindung setzen, per E-Mail an soc.ener.prm@economie.fgov.be oder über das Contact Center (0800 120 33).
Ja, Sie können Ihren Antrag auf folgende Weise ändern:
- Über die Online-Plattform
- Per E-Mail
- Per Post (normaler Brief) an die folgende Adresse: SPF Economie, Rue du progrès 50 in 1210 Saint-Josse.
Die einzigen Daten, die Sie ändern können, sind:
- Die Kontaktadresse oder Telefonnummer
- Die Kontonummer (IBAN) (Achtung: Wenn die Zahlung bereits eingeleitet ist und Sie Ihre Kontonummer bei der Bank ändern, wird die Änderung erst bei der nächsten Zahlung berücksichtigt)
Nein, es gibt keine rückwirkende Zahlung für die Sozialtarifprämie. Sie erhalten die Sozialtarifprämie erst ab dem Quartal, in dem ein Antrag gestellt wurde.
Sobald ein Antrag gestellt wurde, wird er jedes Quartal angewendet, solange die Bedingungen erfüllt sind. Es ist also nicht notwendig, jedes Quartal einen neuen Antrag zu stellen.