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Die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen wird nicht automatisch vom Versorger gewährt. Sowohl der Verwalter der Gemeinschaftsanlage als auch der Antragsteller für die Prämie müssen Schritte unternehmen.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Sozialtarifprämie?
- Sie müssen einer der berechtigten Kategorien angehören, die Anspruch auf die Prämie begründen.
- Ihre Energie muss von einer Gemeinschaftsanlage geliefert werden (z. B. Sie leben in einem Mehrfamilienhaus und heizen über einen gemeinsamen Gaskessel).
- Sie müssen Ihren tatsächlichen Energieverbrauch bezahlen, wie er vom Verwalter der Gemeinschaftsanlage in Rechnung gestellt wird. Das heißt, wenn Sie in einem Pflegeheim oder einer anderen Wohnform leben, in der Sie einen Tagessatz zahlen (der auch andere Ausgaben wie z. B. für Wasser oder Mahlzeiten umfasst), haben Sie keinen Anspruch auf die Sozialtarifprämie.
- Sie müssen innerhalb eines Quartals einen Prämienantrag stellen (dafür haben Sie bis zum letzten Tag eines jeden Quartals Zeit). Solange Sie den Antrag nicht löschen, wird der FÖD Wirtschaft jedes Quartal prüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen.
Beispiel: Frau Dupont gehört das ganze Jahr über zur Kategorie 1. Sie reicht ihren Antrag auf die Sozialtarifprämie am 10. Februar ein. Sie hat in diesem Fall vom 1. Januar bis zum letzten Tag des Quartals, in dem ihr Anspruch endet, d. h. bis zum 31. Dezember, Anspruch auf die Sozialtarifprämie.
Ist die Prämie für den Sozialtarif kumulierbar?
Nein, die Prämie für den Sozialtarif ist nicht kumulierbar für denselben EAN-Code (1) und dieselbe Familie (2):
Fall 1: Die Sozialtarifprämie kann nicht mit dem Sozialtarif für ein und denselben EAN-Code kumuliert werden.
Beispiel 1: Wenn Sie bereits den Sozialtarif für Strom beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf die Sozialtarifprämie für Strom. Wenn Sie jedoch Anspruch auf den Sozialtarif für Strom haben, beim Gas aber eine Gemeinschaftsanlage nutzen (gemeinsamer Gaskessel), dann haben Sie Anspruch auf eine Sozialtarifprämie nur für Gas.
Beispiel 2: Sie leben in einem Mehrfamilienhaus und heizen mit einem gemeinsamen Gaskessel. Gleichzeitig kochen Sie mit einem Gasherd und haben einen Einzelvertrag auf Ihren Namen. In diesem Fall erhalten Sie automatisch den Sozialtarif für den individuellen Vertrag. Sie können die Sozialtarifprämie für das Gas beantragen, mit dem Sie heizen (gemeinsamer Gaskessel), da es sich um zwei verschiedene Kessel handelt, die beide unterschiedliche EAN-Codes haben.
Fall 2: Mehrere Personen im selben Haushalt fallen in eine der Kategorien, die zum Bezug der Prämie berechtigen. Die Prämie kann nur einmal für den gesamten Haushalt gewährt werden.
Beispiel: In der Familie Dupont haben Jeanne und Piet Anspruch auf die Prämie für den Sozialtarif. Sie wohnen beide in derselben Wohnung und gehören demselben Haushalt an. Nur Piet oder Jeanne oder eine andere Person im Haushalt kann einen Antrag auf die Sozialtarifprämie stellen, da sie diese nicht zweimal erhalten können.
Wie beantragt man die Sozialtarifprämie?
Zunächst muss der Verwalter die Gemeinschaftsanlage auf der Online-Plattform registrieren. Er erhält dann einen an die Gemeinschaftsanlage gebundenen Anlagencode, den er Ihnen mitteilen muss. Der Anlagencode hat das folgende Format: XX-111-XX.
Mit diesem Code können Sie Ihren Antrag auf die Prämie auf folgenden Wegen einreichen:
- über die Online-Plattform
- per E-Mail
- per Einschreiben
Wie hoch ist die Prämie?
Die Höhe der Prämie ist nicht an den tatsächlichen Verbrauch der Haushalte gekoppelt, sondern wird vierteljährlich von der CREG (Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission) festgelegt. Die aktuellen Beträge werden auf deren Website und im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Die Höhe der Prämie wird vierteljährlich angepasst, um den Schwankungen der Gas- und Strompreise Rechnung zu tragen, da der Sozialtarif auf den niedrigsten Marktpreisen basiert.
Außerdem hängt die Höhe der Prämie nicht vom Verbrauch oder der Haushaltsgröße ab.
Muss ich jedes Quartal einen neuen Antrag stellen, um die Prämie zu erhalten?
Nein, Sie müssen den Antrag auf die Prämie nicht jedes Vierteljahr erneuern. Sobald die Sozialtarifprämie bestätigt und gewährt wurde, wird sie automatisch verlängert, bis die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Prämie nicht mehr erfüllt sind oder Sie umziehen.
Haben Sie noch Fragen?
Weitere Informationen über die Sozialtarifprämie finden Sie in unseren FAQ.
Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage erhalten? Senden Sie eine E-Mail an soc.ener.prm@economie.fgov.be oder rufen Sie unter 0800 120 33 an.