Table of Contents

    Wer hat Anspruch auf den einmaligen Pauschalbetrag von 80 Euro?

    Der einmalige Pauschalbetrag von 80 Euro bezieht sich auf die Stromlieferung. Er wird geschützten Haushaltskunden gewährt, die am 30. September 2021 Anspruch auf den Sozialtarif für die Stromlieferung hatten. Die Maßnahme gilt sowohl für Energiekunden, die den Sozialtarif über die automatische Anwendung in Anspruch genommen haben, als auch für Energiekunden, die den Sozialtarif selbst mittels einer Papierbescheinigung beantragen.

    Warum wurde ein einmaliger Pauschalbetrag von 80 Euro beschlossen?

    Angesichts der außergewöhnlich hohen Energiepreise im Jahr 2021 war es notwendig, Haushalte mit niedrigem Einkommen finanziell zu unterstützen. Die gedeckelte Erhöhung des Sozialtarifs verhindert nicht, dass ein möglicher Preisanstieg die Empfänger hart trifft. Um diese Erhöhung des Sozialtarifs infolge des Anstiegs der internationalen Energiepreise im Jahr 2021 auszugleichen, wurde ein einmaliger Anspruch auf einen Pauschalbetrag von 80 Euro vorgesehen.

    Wie wird dieser Pauschalbetrag an die Begünstigten ausgezahlt?

    Der Energieversorger, der Sie am 30. September 2021 mit Energie belieferte, sollte Ihnen den Betrag direkt und automatisch auf Ihre Bankkontonummer überweisen. Bis zum 31. Januar 2022 informierten die Versorger die Kunden über die direkte Auszahlung des einmaligen Pauschalbetrags von 80 Euro an alle Anspruchsberechtigten. Danach hatten die Energieversorger 12 Werktage Zeit, um den Betrag auf das Bankkonto zu überweisen.

    Es gibt keine Verrechnung mit eventuellen anderen Beträgen, die die berechtigte Person dem Versorger schuldet. Wenn Sie den Betrag noch nicht erhalten haben, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Energieversorger über Ihre korrekten Bankdaten verfügt.

    Was kann ich tun, wenn mein Energieversorger meine Bankdaten nicht hat?

    Wenn der Energieversorger nicht über Ihre Bankdaten verfügte, hat er diese normalerweise über den üblichen Kommunikationskanal von Ihnen angefordert.

    Der Energieversorger muss den Betrag spätestens 12 Werktage nach Erhalt Ihrer Bankdaten auszahlen. Bei Fehlen des Zahlungskontos des Berechtigten oder bei Berichtigung der Zahlungsdaten durch den Berechtigten beginnt diese Frist am ersten Werktag nach Eingang der erforderlichen Zahlungsdaten beim Versorger.

    Nach dem 31. Dezember 2022 können Sie den einmaligen Pauschalbetrag von 80 Euro nicht mehr in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich auf die Aufforderung an Ihren Energieversorger reagieren, Ihre Bankdaten zu übertragen.

    Ist eine rückwirkende Anwendung des einmaligen Pauschalbetrages möglich?

    Der einmalige Pauschalbetrag von 80 Euro ist für Personen gedacht, die den Sozialtarif zu einem Zeitpunkt bezogen, als auch der Sozialtarif für Strom angesichts des plötzlichen und extremen Anstiegs der internationalen Energiepreise im Jahr 2021 erhöht wurde.

    Folglich kann der Energieversorger den einmaligen Pauschalbetrag Personen gewähren, die den Sozialtarif spätestens am 22. Dezember 2021 erhalten haben und für die der Sozialtarif rückwirkend am 30. September 2021 in Kraft getreten ist (Gesetz vom 15. Dezember 2021 über Maßnahmen im Hinblick auf die Erhöhung der Energiepreise, veröffentlicht am 23. Dezember 2021).

    Wenn Sie den Sozialtarif nach diesem Datum beantragt haben, haben Sie keinen Anspruch auf den Pauschalbetrag. In Ausnahmesituationen kann von dieser Regel abgewichen werden, nämlich:

    • wenn Sie am 30. September 2021 von einem Energieversorger beliefert wurden, der zum Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung Konkurs angemeldet hatte (Vlaamse energieleverancier);
    • wenn Sie am 30. September 2021 von einem Energieversorger beliefert wurden, dem zum Zeitpunkt der Zahlungspflicht der Zugang zum Netz untersagt wurde (Watz);
    • wenn Ihnen der Sozialtarif aufgrund einer technischen Unregelmäßigkeit nicht gewährt wurde, wie z. B. die verspätete Registrierung eines Umzugs, die verspätete Registrierung eines neuen Energievertrags oder eine unterschiedliche Schreibweise Ihrer personenbezogenen Daten auf dem Energievertrag im Vergleich zum Nationalregister.
    Kann mein Versorger die Pauschale von meiner Rechnung abziehen oder sie zum Ausgleich meiner ausstehenden Schulden verwenden?
    Ihr Versorger kann den Pauschalbetrag nicht von Ihrer Rechnung abziehen oder sie zur Verrechnung mit anderen Beträgen verwenden, die Sie ihm schulden.
    Am 30. September 2021 war ich Kunde bei einem anderen Energieversorger (ich habe in der Zwischenzeit den Versorger gewechselt). Wie erhalte ich den Pauschalbetrag?

    Der vorherige Energieversorger, der Sie am 30. September 2021 beliefert hat, wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den einmaligen Pauschalbetrag auszahlen. Wenn dieser Energieversorger nicht über Ihre Bankdaten verfügt, wird er Sie bei Ihnen anfordern. Der Energieversorger muss den Betrag spätestens 12 Werktage nach Erhalt Ihrer Bankdaten auszahlen.

    Nach dem 31. Dezember 2022 können Sie den einmaligen Pauschalbetrag von 80 Euro nicht mehr in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrem vorherigen Energieversorger in Verbindung setzen. Seine Kontaktdaten finden Sie auf der letzten Energierechnung, die Sie von dem betreffenden Versorger erhalten haben.

    Ich war Kunde bei einem Energieversorger, der mittlerweile Konkurs angemeldet hat. Wie kann ich den einmaligen Pauschalbetrag erhalten?

    Der Versorger der letzten Instanz oder der neue Energieversorger ist für die Zahlung des einmaligen Pauschalbetrags verantwortlich:

    • wenn der Konkurs vor dem 23. Dezember 2021 (Datum der Veröffentlichung des Erlasses) eingetreten ist, ist der Versorger, der Sie am 27. Dezember 2021 (Datum der Veröffentlichung des Erlasses) mit Strom versorgt hat, für die Zahlung des einmaligen Pauschalbetrags von 80 Euro verantwortlich;
    • wenn der Konkurs nach dem 23. Dezember 2021 (Datum der Veröffentlichung des Erlasses) eingetreten ist, ist der Versorger letzter Instanz, der Sie mit Strom versorgt hat, für die Zahlung des einmaligen Pauschalbetrags von 80 Euro verantwortlich.

    Spätestens am 20. März 2022 informieren die Versorger ihre Kunden über die direkte Auszahlung des einmaligen Pauschalbetrags von 80 Euro an die Anspruchsberechtigten. Wenn der Energieversorger Ihre Bankdaten nicht hat, wird er sie über seinen üblichen Kommunikationskanal anfordern. Danach haben die Energieversorger 12 Werktage Zeit, um den Betrag auf Ihr Bankkonto zu überweisen. Der einmalige Pauschalbetrag wird automatisch ausgezahlt, Sie müssen also keinen Antrag stellen. Wenn Sie den einmaligen Pauschalbetrag am 11. April 2022 noch nicht erhalten haben, müssen Sie sich mit Ihrem Energieversorger in Verbindung setzen.

    Ich war bis zum 30. September 2021 Kunde bei Vlaamse energieleverancier. Wie werde ich den einmaligen Pauschalbetrag erhalten?

    Der Energieversorger, der Sie am 27. Dezember 2021 beliefert hat, zahlt Ihnen den einmaligen Pauschalbetrag von 80 Euro. Dieser Energieversorger weiß jedoch nicht automatisch, dass Sie am 30. September 2021 auf den Sozialtarif Anspruch hatten. Es gibt zwei Möglichkeiten:

    • Sie erhalten den Sozialtarif über die automatische Anwendung: Der FÖD Wirtschaft hat Anfang März 2022 einen zusätzlichen Austausch zu dem Energieversorger vorgesehen, der Sie am 27. Dezember 2021 mit Strom versorgt hat.
    • Sie erhalten den Sozialtarif über eine Papierbescheinigung: Der FÖD Wirtschaft plant für Anfang März einen Briefwechsel mit den betroffenen Kunden. Mit diesem Schreiben und der korrekten Papierbescheinigung können Sie den einmaligen Pauschalbetrag selbst beantragen. Wenn Sie bis zum 20. März 2022 keinen Brief erhalten haben, müssen Sie sich mit dem FÖD Wirtschaft in Verbindung setzen.
    Ich war am 30. September 2021 Kunde bei Watz. Wie werde ich den einmaligen Pauschalbetrag erhalten?

    Der Energieversorger, der Sie am 27. Dezember 2021 beliefert hat, zahlt Ihnen den einmaligen Pauschalbetrag von 80 Euro. Dieser Energieversorger weiß jedoch nicht automatisch, dass Sie am 30. September 2021 auf den Sozialtarif Anspruch hatten. Es gibt zwei Möglichkeiten:

    • Sie erhalten den Sozialtarif über die automatische Anwendung: Der FÖD Wirtschaft hat Anfang März 2022 einen zusätzlichen Austausch zu dem Energieversorger vorgesehen, der Sie am 27. Dezember 2021 mit Strom versorgt hat.
    • Sie erhalten den Sozialtarif über eine Papierbescheinigung: Der FÖD Wirtschaft plant für Anfang März einen Briefwechsel mit den betroffenen Kunden. Mit diesem Schreiben und der korrekten Papierbescheinigung können Sie den einmaligen Pauschalbetrag selbst beantragen. Wenn Sie bis zum 20. März 2022 keinen Brief erhalten haben, müssen Sie sich mit dem FÖD Wirtschaft in Verbindung setzen.
    Ich habe den einmaligen Pauschalbetrag von 80 Euro noch nicht erhalten. Warum?

    In den meisten Fällen informierten die Energieversorger die Anspruchsberechtigten bis zum 31. Januar, und der Pauschalbetrag wurde 12 Arbeitstage später ausgezahlt. Wenn Sie den Pauschalbetrag noch nicht erhalten haben, kann dies verschiedene Ursachen haben.

    • Wenn Ihr derzeitiger Energieversorger Sie am 30. September 2021 nicht mit Strom beliefert hat, sollten Sie sich mit Ihrem vorherigen Energieversorger in Verbindung setzen.
    • Wenn Sie von einem Energieversorger beliefert wurden, der mittlerweile Konkurs angemeldet hat oder dem der Zugang zum Netz untersagt wurde, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit ihm in Verbindung setzen. Es kann sein, dass Ihr Energieversorger nicht über die richtigen Informationen verfügt.
    • Wenn Sie hingegen von einem Energieversorger beliefert wurden, der mittlerweile Konkurs angemeldet hat oder dem der Zugang zum Netz untersagt wurde, erhalten Sie in den meisten Fällen bald automatisch den einmaligen Pauschalbetrag oder werden vom FÖD Wirtschaft per Post kontaktiert. Sollte dies Ende März 2022 nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Energieversorger in Verbindung zu setzen.

    Nach dem 31. Dezember 2022 wird es nicht mehr möglich sein, den einmaligen Pauschalbetrag zu beantragen oder ihn vom Energieversorger auszahlen zu lassen.

    Haben Sie noch Fragen?

    Bei weiteren Fragen können Sie das Kontaktzentrum oder die Zelle Soziale Energie des FÖD Wirtschaft kontaktieren.

    Letzte Aktualisierung
    18 Mai 2022