Table of Contents

    EINE GEMEINSCHAFTSANLAGE REGISTRIEREN

    EINE ANFRAGE FÜR EINE SOZIALTARIFPRÄMIE STELLEN

    Die Föderalregierung hat ein neues Gesetz zur Einführung einer Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen verabschiedet. Die Prämie deckt die Kosten für Gas, Strom und Wärme ab.

    Die Sozialtarifprämie ist eine vierteljährliche Prämie für Personen, die:

    • in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gemeinschaftsenergieanschluss (z. B. einem Gemeinschaftsgasanschluss) oder in einem Viertel ohne individuelle Energieanschlüsse wohnen und
    • zu einer Kategorie von Begünstigten gehören.

    Sie haben nämlich keinen Anspruch auf den Sozialtarif Energie durch ihren Energieversorger, wenn sie zu einer der Kategorien von Begünstigten gehören. Ab dem 1. Juli 2024 haben sie daher Anspruch auf eine vierteljährliche Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen.

    Beispiel: Die Familie Dupont wohnt in einem Mehrfamilienhaus und bezieht Gas für die Heizung über eine Gemeinschaftsanlage. Die Familie hat nie einen individuellen Vertrag abgeschlossen, sondern der Hausverwalter des Gebäudes (oder die Miteigentümervereinigung (MEV)) hat einen Energievertrag für das gesamte Gebäude abgeschlossen. Der Hausverwalter erstellt dann für die Familie Dupont eine Abrechnung auf Basis ihres individuellen Verbrauchs.

    Für solche Situationen wurde die Sozialtarifprämie eingeführt. Damit haben Personen, die über einen gemeinsamen Anschlusspunkt (z. B. einen gemeinsamen Gaskessel) mit Energie versorgt werden, Anspruch auf eine vierteljährliche Prämie für Strom, Gas und Wärme.

    Verantwortlich für die Gewährung der Sozialtarifprämie ist der FÖD Wirtschaft. Die Höhe der Prämie wird von der Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission auf Grundlage des Sozialtarifs berechnet. Die Bedingungen für die Gewährung der Prämie werden durch einen königlichen Erlass festgelegt.

    Wie kann man einen Antrag auf  Sozialtarifprämie stellen?

    Sie können die Sozialtarifprämie auf zwei Arten beantragen:

    oder

    • Laden Sie das Formular (DOCX, 60.87 KB) herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es per E-Mail oder per Einschreiben an den FÖD Wirtschaft.

    Weitere Informationen zur Sozialtarifprämie finden Sie auf folgenden Seiten:

    Was sind die Pflichten der Verwalter von Gemeinschaftsanlagen?

    Die Betreiber von Gemeinschaftsanlagen sind verpflichtet, dem FÖD Wirtschaft über dessen Online-Plattform  alle Gemeinschaftsanschlussstellen (z. B. Gemeinschaftsgaskessel) zu melden. Heizöl, Propan und Erdöl sind jedoch von dieser Verpflichtung ausgenommen.

    Darüber hinaus sollten keine Anlagen gemeldet werden, die ausschließlich der Energieversorgung von Gemeinschaftsanlagen eines Gebäudes (z. B. Flure, Garagen) dienen.

    Jede Gemeinschaftsanlage, die auf der Online-Plattform registriert ist, erhält einen eindeutigen Anlagencode, den die Verwalter den Bewohnern mitteilen müssen. Dieser Anlagencode wird dann von den Begünstigten verwendet, um die Sozialtarifprämie zu beantragen.

    Weitere Informationen finden Sie in den FAQ für Betreiber von Gemeinschaftsanlagen.

    Letzte Aktualisierung
    2 Dezember 2024