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    EINE GEMEINSCHAFTSANLAGE REGISTRIEREN

    EINE ANFRAGE FÜR EINE SOZIALTARIFPRÄMIE STELLEN

    Die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen wird nicht automatisch vom Versorger gewährt. Sowohl der Verwalter der Gemeinschaftsanlage als auch der Antragsteller für die Prämie müssen Schritte unternehmen.

    Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen?

    1. Sie müssen einer der berechtigten Kategorien angehören, die Anspruch auf die Prämie begründen.
    2. Ihre Energie muss von einer Gemeinschaftsanlage geliefert werden (z. B. Sie leben in einem Mehrfamilienhaus und heizen über einen gemeinsamen Gaskessel).
    3. Sie müssen Ihren tatsächlichen Energieverbrauch bezahlen, wie er vom Verwalter der Gemeinschaftsanlage in Rechnung gestellt wird. Das heißt, wenn Sie in einem Pflegeheim oder einer anderen Wohnform leben, in der Sie einen Tagessatz zahlen (einschließlich Energie und anderer Ausgaben wie z. B. Wasser oder Mahlzeiten), haben Sie keinen Anspruch auf die Sozialtarifprämie.
    4. Sie müssen innerhalb des Quartals einen Prämienantrag stellen (dafür haben Sie bis zum letzten Tag eines jeden Quartals Zeit). Solange Sie den Antrag nicht löschen, wird der FÖD Wirtschaft jedes Quartal prüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen.

    Beispiel: Frau Dupont gehört das ganze Jahr über zur Kategorie 1. Sie reicht ihren Antrag auf die Sozialtarifprämie am 10. Februar ein. Sie hat in diesem Fall vom 1. Januar bis zum letzten Tag des Quartals, in dem ihr Anspruch endet, d. h. bis zum 31. Dezember, Anspruch auf die Sozialtarifprämie.

    Ist die Prämie für den Sozialtarif für Gemeinschaftsanlagen kumulierbar?

    Nein, die Prämie für den Sozialtarif kann in folgenden Fällen nicht kombiniert werden:

    Für denselben EAN-Code (Fall 1) und innerhalb der Familie (Fall 2).

    1) Derselbe EAN-Code: Wenn Sie den Sozialtarif für einen bestimmten EAN-Code erhalten, können Sie keine Sozialtarifprämie für denselben EAN-Code erhalten.

    • Beispiel 1: Wenn Sie bereits den Sozialtarif für Strom beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf die Sozialtarifprämie für Strom. Wenn Sie jedoch Anspruch auf den Sozialtarif für Strom haben, beim Gas aber eine Gemeinschaftsanlage nutzen (gemeinsamer Gaskessel), dann haben Sie Anspruch auf eine Sozialtarifprämie nur für Gas.
    • Beispiel 2: Sie leben in einem Mehrfamilienhaus und heizen mit einem gemeinsamen Gaskessel. Gleichzeitig kochen Sie mit einem Gasherd und haben einen Einzelvertrag auf Ihren Namen. In diesem Fall erhalten Sie automatisch den Sozialtarif für den individuellen Vertrag. Sie können die Sozialtarifprämie für das Gas beantragen, mit dem Sie heizen (gemeinsamer Gaskessel), da es sich um zwei verschiedene Kessel handelt, die beide unterschiedliche EAN-Codes haben.

    2) Innerhalb der Familie: Wenn mehrere Familienmitglieder Anspruch auf den Sozialtarif haben, kann dieser nur einmal für die gesamte Familie beantragt und gewährt werden.

    • Beispiel: In der Familie Dupont haben Jeanne und Piet beide Anspruch auf die Prämie für den Sozialtarif. Sie wohnen beide in derselben Wohnung und gehören zur selben Familie. Da sie im selben Haushalt leben, kann die Prämie nur einmal beantragt und bezogen werden.

    Wie beantragt man die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen?

    Zunächst muss der Verwalter die Gemeinschaftsanlage auf der Online-Plattform registrieren. Er erhält dann einen an die Gemeinschaftsanlage gebundenen Anlagencode, den er Ihnen mitteilen muss. Der Anlagencode hat das folgende Format: XX-111-XX.

    Mit diesem Code können Sie Ihren Antrag auf die Prämie auf folgenden Wegen einreichen:

    Müssen Sie den Antrag alle drei Monate erneuern um die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen zu erhalten?

    Nein, Sie müssen den Antrag auf die Prämie nicht jedes Vierteljahr erneuern. Sobald die Sozialtarifprämie bestätigt und gewährt wurde, wird sie automatisch verlängert, bis Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen oder umziehen.

    Haben Sie noch Fragen?

    Weitere Informationen über die Sozialtarifprämie finden Sie in unseren FAQ.

    Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage erhalten? Senden Sie eine E-Mail an soc.ener.prm@economie.fgov.be oder rufen Sie unter 0800 120 33 an.

    Letzte Aktualisierung

    Letzte Aktualisierung
    22 August 2025