Die wirtschaftliche Erholung nach Covid-19 und die russische Invasion in der Ukraine führen zu einem Anstieg der Energiepreise.
Um den Anstieg der Energierechnungen für Haushalte zu dämpfen, beschloss die Föderalregierung im Kabinett am 18. Juni 2022, Haushalten beim Kauf von behälterlosem Heizöl oder Propangas für die Beheizung ihres Hauptwohnsitzes eine Zulage von 300 Euro netto zu gewähren.
Ziel dieser Maßnahme ist es, möglichst vielen Bürgern finanzielle Unterstützung zu gewähren, um ihnen zu helfen, die steigenden Kosten für die Beheizung ihrer Wohnungen zu bewältigen.
Wo muss ich meinen Antrag stellen?
- Online (siehe die Anleitungen) (FR)
- mittels eines Papierformulars: Formular Typ A (PDF, 130.94 KB) für ein Einfamilienhaus - Formular Typ B (PDF, 119.88 KB) für eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft
Angesichts der steigenden Energiepreise hat die Föderalregierung beschlossen, den Haushalten eine Zulage von 300 Euro netto zu gewähren, um die höheren finanziellen Ausgaben für Energie auszugleichen. Diese einmalige und pauschale Zulage wird Haushalten beim Kauf von behälterlosem Heizöl oder Propangas für die Beheizung ihres Hauptwohnsitzes gewährt. Sie betrifft Lieferungen, die von einem belgischen Unternehmen zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. März 2023 durchgeführt werden.
Eine Zulage von 300 Euro netto wird einmalig und pauschal jedem Anspruchsberechtigten gewährt, der zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. März 2023 von einem belgischen Unternehmen mit behälterlosem Heizöl oder Propangas für die Beheizung seines Hauptwohnsitzes beliefert wurde.
Diese Zulage wird auf der Grundlage eines vom Anspruchsberechtigten ordnungsgemäß ausgefüllten Antrags gewährt, der online (über eine elektronische Plattform) eingereicht wird.
Ihren Antrag online einreichen
Sie können das auszufüllende Formular auch ausdrucken oder von Ihrem Verteiler ausfüllen lassen und es ordnungsgemäß ausgefüllt bis zum 30. April 2023 per Einschreiben an den FÖD Wirtschaft unter folgender Postanschrift senden: FÖD Wirtschaft, KMU, Mittelstand & Energie
Generaldirektion für Energie - Zelle Heizölprämie 300 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Achtung! Es gibt 2 Arten von Formularen, je nach Art Ihrer Wohnung
- Für eine einzelne Wohnung: druckbares Formular Typ A (PDF, 130.94 KB)
- Für ein Miteigentumsobjekt: druckbares Formular Typ B (PDF, 119.88 KB)
Es handelt sich um eine natürliche Person, die gewöhnlich allein lebt, oder um Personen, die gewöhnlich dieselbe Wohnung teilen und dort zusammenleben, wobei die Zusammensetzung der Familie anhand der Daten des Nationalregisters der natürlichen Personen ermittelt wird.
Es handelt sich um den Bewohner einer Wohnung aufgrund eines dinglichen Rechts an Immobilien oder eines persönlichen Rechts in Form eines Mietvertrags für Immobilien, der den Preis für die Lieferung von behälterlosem Heizöl oder Propangas für die Beheizung dieser Wohnung zahlt.
Ja, Sie können beide Beihilfen erhalten, sofern Sie die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Für die Zulage des Heizölsozialfonds wenden Sie sich bitte an das ÖSHZ Ihrer Gemeinde. Der Heizölsozialfonds ist für bedürftige Familien bestimmt, die zu bestimmten Zielgruppen gehören.
Ja, Sie können beide Beihilfen erhalten, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Ja, als Empfänger des (föderalen) Sozialtarifs erhalten Sie auch die föderale Zulage für behälterloses Heizöl/Propangas in Höhe von 300 Euro, wenn Sie die Bedingungen dafür erfüllen.
Füllen Sie das Antragsformular aus (siehe Frage "Welches Formular muss ich ausfüllen, um die Heizkostenzulage zu beantragen?")
Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Anhänge bei:
- eine Kopie der Rechnung für eine Lieferung von behälterlosem Heizöl oder Propan für Heizzwecke, die zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. März 2023 erfolgt ist
- einen Zahlungsnachweis der Rechnung oder Abrechnung des Unternehmens im Falle einer Ratenzahlung, oder eine Bescheinigung des ÖSHZ oder des Versorgers, oder ein anderes Dokument, das belegt, dass der Berechtigte zahlungsfähig ist.
Ja, Haushalte, die in einer Wohnung wohnen, die zu einer Eigentümergemeinschaft gehört, die mit behälterlosem Heizöl oder Propangas über eine kollektive Anlage beheizt wird, erhalten ebenfalls die Heizkostenzulage von 300 Euro.
Ihren Antrag online einreichen
In diesem Fall wird die Zulage auf der Grundlage eines vom Anspruchsberechtigten (dem Bewohner: Eigentümer oder Mieter) ordnungsgemäß ausgefüllten Antrags gewährt, der online (über eine elektronische Plattform) eingereicht oder dem FÖD Wirtschaft bis zum 30. April 2023 per Einschreiben an folgende Postanschrift mitgeteilt wird:
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand & EnergieGeneraldirektion für Energie - Zelle Heizölprämie 300 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel Für ein Miteigentumsobjekt: druckbares Formular Typ B (PDF, 119.88 KB)
Die Verwalter von Eigentümergemeinschaften müssen die Informationen über die Lieferung von behälterlosem Heizöl oder Propangas zum Heizen der Eigentümergemeinschaft (insbesondere ihre ZDU-Nummer und die Kopie der Rechnung der letzten Bestellung von behälterlosem Heizöl oder Propangas für Heizzwecke...) über eine vom FÖD Wirtschaft verwaltete IT-Plattform zur Verfügung stellen.
Die bereitzustellenden Informationen beziehen sich auf die von ihnen verwalteten Wohnungen, bei denen eine Übergabe zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. März 2023 stattgefunden hat.
Ja, Haushalte, die in einer Wohnung wohnen, die zu einem Mehrfamilienhaus gehört, die mit behälterlosem Heizöl oder Propangas über eine kollektive Anlage beheizt wird, erhalten ebenfalls die Heizkostenzulage von 300 Euro.
In diesem Fall wird die Zulage auf der Grundlage eines vom Anspruchsberechtigten (Eigentümer oder Mieter) ordnungsgemäß ausgefüllten Antrags gewährt, der bis zum 30. April 2023 online (über eine elektronische Plattform) oder per Einschreiben beim FÖD Wirtschaft unter folgender Adresse eingereicht wird:
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Generaldirektion für Energie - Zelle Heizölprämie 300 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Verwalter von Anlageimmobilien müssen die Informationen über die Lieferung von behälterlosem Heizöl oder Propangas zum Heizen der Eigentümergemeinschaft (insbesondere ihre ZDU-Nummer und die Kopie der Rechnung der letzten Bestellung von behälterlosem Heizöl oder Propangas für Heizzwecke...) über eine vom FÖD Wirtschaft verwaltete IT-Plattform zur Verfügung stellen.
Die bereitzustellenden Informationen beziehen sich auf die von ihnen verwalteten Wohnungen, bei denen eine Übergabe zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. März 2023 stattgefunden hat.
Beim Einloggen auf der IT-Plattform erhält jeder Eigentümer eine eindeutige Nummer pro Anlageimmobilie. Er muss diese Nummer jedem Haushalt/Bewohner dieser Immobilie mitteilen.
Die ZDU-Nummer der Eigentümergemeinschaft muss auf allen Dokumenten, die sich auf die Eigentümergemeinschaft beziehen, angegeben werden und muss auch im gemeinsamen Eingangsbereich der Wohnung ausgehängt werden. Wenn Sie die ZDU-Nummer nicht finden können, wenden Sie sich an Ihren Vermieter, wenn Sie Mieter sind, oder an den Verwalter Ihrer Eigentümergemeinschaft.
Sie können Ihren Antrag online einreichen
oder Sie können ihren Antrag dem FÖD Wirtschaft per Einschreiben an folgende Postanschrift mitteilen:
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand & EnergieGeneraldirektion für Energie (Zelle Heizölprämie 300 Euro)
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel Achtung! Es gibt 2 Arten von Formularen, je nach Art Ihrer Wohnung.
- Für eine einzelne Wohnung: druckbares Formular Typ A (PDF, 130.94 KB)
- Für ein Miteigentumsobjekt: druckbares Formular Typ B (PDF, 119.88 KB)
Das Formular zum Ausfüllen finden Sie auf der Online-Plattform des FÖD Wirtschaft. Wenn Sie keinen Internetanschluss haben, können Sie das Formular auch über Ihren Heizöl-/Propangasverteiler beziehen.
Online
Füllen Sie das Online-Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem elektronischen Personalausweis.
Ihren Antrag online einreichen
Per Einschreiben
Drucken Sie das Dokument aus oder fordern Sie es bei Ihrem Verteiler an und senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular und die Anlagen per ausreichend frankiertem
-
Einschreiben an folgende Postanschrift:
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand & Energie
Generaldirektion für Energie - Zelle Heizölprämie 300 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
- Für eine einzelne Wohnung: druckbares Formular Typ A (PDF, 130.94 KB)
- Für ein Miteigentumsobjekt: druckbares Formular Typ B (PDF, 119.88 KB)
Wenn Sie Ihren Antrag nicht vollständig oder ordnungsgemäß ausfüllen, kann er für diese Heizkostenzulage nicht berücksichtigt werden. Sie können ihn jedoch erneut ergänzen und bis zum 30. April 2023 wieder einreichen.
Diese Angaben finden Sie auf der Rechnung für die Lieferung von Heizöl/Propangas. Wenn Sie sie nicht finden können, wenden Sie sich an Ihren Anbieter.
Sie haben bis einschließlich 30. April 2023 Zeit, Ihren Antrag zu stellen.
Der FÖD Wirtschaft entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags über deren Zulässigkeit, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2023. Anschließend wird Ihnen die Heizkostenzulage auf das im Formular angegebene Bankkonto ausgezahlt.
Nein, die Zulage von 300 Euro gilt nicht für Zweitwohnsitze, sondern ausschließlich für den Hauptwohnsitz des Haushalts.
Ja, die Zulage von 300 Euro netto wird einmalig und pauschal jedem Anspruchsberechtigten gewährt, der zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. März 2023 von einem belgischen Unternehmen mit behälterlosem Heizöl oder Propangas für die Beheizung seines Hauptwohnsitzes beliefert wurde. Dies gilt selbst für den Fall, dass der Berechtigte die Wohnung derzeit nicht mehr bewohnt.
Sie müssen die Funktion „Automatische Übersetzung“ in Google Chrome deaktivieren, damit die korrekte Version des Formulars angezeigt wird.
Wie deaktiviere ich die Funktion „Automatische Übersetzung“? Sie haben zwei Möglichkeiten.
- Wenn Sie die Meldung „Google Translate“ oben rechts auf dem Bildschirm sehen, klicken Sie auf das Kreuz oder die drei Punkte in der Meldung und wählen Sie aus dem Dropdown-Menü Diese Website nie übersetzen.
- Klicken Sie auf die drei Punkte in der oberen rechten Ecke Ihres Bildschirms, wählen Sie Einstellungen aus dem Dropdown-Menü. Ein neuer Bildschirm öffnet sich. Klicken Sie in der Liste auf der linken Seite auf Sprachen. Deaktivieren Sie die Option Mir anbieten, Seiten zu übersetzen, die in einer Sprache verfasst sind, die ich nicht kenne.
Der FÖD Wirtschaft nimmt die Anträge entgegen und prüft die Anspruchsvoraussetzungen für die Zulage.
Der FÖD Wirtschaft bewahrt die Daten maximal zwei Jahre lang ab dem Zeitpunkt auf, an dem sie von den Anspruchsberechtigten mitgeteilt wurden.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Contact Center
Als zentrale Anlaufstelle für die Kontaktaufnahme mit dem FÖD Wirtschaft steht Ihnen das Contact Center werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung:
- Tel.: 0800 120 33 (gebührenfreie Nummer)
- E-Mail: olprufen@economie.fgov.be
Wenn Ihr Elternteil/Erziehungsberechtigter vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Gewährung des Zuschusses, d. h. vor dem 29. Juni 2022, verstorben ist, haben Sie keinen Anspruch auf den Zuschuss.
Wenn Ihr Elternteil/Erziehungsberechtigter jedoch nach dem 29. Juni 2022 (oder am 29. Juni selbst) verstorben ist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte, haben Sie Anspruch auf den Zuschuss. In diesem Fall kann der Zuschuss von dem mit dem Nachlass beauftragten Notar, einem der Erben oder einer von dem/den Erben bevollmächtigten Person beantragt werden. Der Antrag muss auf einem Papierformular gestellt und auf den Namen des Verstorbenen ausgefüllt werden.
Wird der Antrag von einem Erben oder einer von dem/den Erben bevollmächtigten Person gestellt, so muss er/sie ein von allen Erben unterzeichnetes Erbzeugnis UND eine von allen Erben unterzeichnete Vollmacht beifügen, um den Antrag zu stellen.
In allen Fällen wird der Zuschuss durch einen an den Verstorbenen adressierten Rundscheck ausgezahlt.
Sie können beim Notar eine Erbschaftsurkunde beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen (Fehlen eines Testaments, eines Ehevertrags, minderjährige Erben usw.) können Sie den Erbschein kostenlos beim Rechtssicherheitsdienst des FÖD Finanzen beantragen.
Weitere Informationen über den Erbschein finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen:
https://finanzen.belgium.be/de/privatpersonen/familie/sterbefall