Haushalte, die ihren Hauptwohnsitz mit lose gekauften Pellets heizen, erhalten eine Prämie von 250 Euro netto. Dies ist eine Entscheidung der Föderalregierung.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Bürgern eine finanzielle Unterstützung zu gewähren und ihnen zu helfen, die steigenden Heizkosten für ihre Hauptwohnung zu bewältigen. Konkret betrifft dies Bürger, die:
- hauptsächlich mit Pellets heizen
- die Heizprämie von 300 Euro (Heizöl/Propan) nicht erhalten haben
- nicht von dem Basispaket für Gas oder dem Sozialtarif für Gas profitiert haben.
Es gibt 2 Arten von Formularen, je nach Art der Wohnung
- für eine individuelle Wohnung: Formular Typ A (PDF, 577.43 KB) (Handbuch (PDF, 894.91 KB))
- für eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft oder einem Mietshaus: Formular Typ B (PDF, 555.5 KB) (Handbuch (PDF, 711.17 KB))
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und reichen Sie es über die elektronische Plattform für die Pelletprämie ein. Die schnellste Methode für die Gewährung der Prämie ist das Ausfüllen des Antrags online.
Die Föderalregierung hat beschlossen, den Haushalten eine Prämie von 250 Euro netto zu gewähren, um die höheren finanziellen Ausgaben für Energie auszugleichen. Diese einmalige und pauschale Prämie wird Haushalten beim Kauf von losen Pellets für die Beheizung ihres Hauptwohnsitzes gewährt. Die Prämie gilt für Lieferungen, die von einem Unternehmen zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. März 2023 durchgeführt werden.
Die Pelletprämie von 250 Euro netto
- wird einmalig und pauschal gewährt
- ist für Haushalte bestimmt, die Pellets für die Beheizung ihres Hauptwohnsitzes verwenden
- ist für Haushalte bestimmt, die zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. März 2023 eine Lieferung von losen Pellets, die von einem Unternehmen geliefert wurde, erhalten haben
- bezieht sich auf eine Menge von mindestens 500 kg Pellets, die von einem Unternehmen mit einem Silo-LKW oder auf Paletten geliefert wurde
- ist nicht verfügbar für Bürger, die die Heizprämie von 300 Euro (Heizöl/Propan), das Basispaket für Gas oder den Sozialtarif für Gas erhalten haben.
Es gibt 2 Arten von Formularen, je nach Art der Wohnung
- für eine individuelle Wohnung: Formular Typ A (PDF, 576.93 KB)
- für eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft oder einem Mietshaus: Formular Typ B (PDF, 556.1 KB)
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und reichen Sie es über die elektronische Plattform für die Pelletprämie ein. Die schnellste Methode für die Gewährung der Prämie ist das Ausfüllen des Antrags online.
Sie können das Formular auch ausdrucken. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es vor dem 30. April 2023 per Einschreiben an den FÖD Wirtschaft zurück:
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Generaldirektion für Energie - Zelle Pelletprämie 250 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Es handelt sich um natürliche Personen, die gewöhnlich allein leben, oder die gewöhnlich dieselbe Wohnung teilen und dort zusammenleben, wobei die Haushaltszusammensetzung anhand der Daten des Nationalregisters der natürlichen Personen ermittelt wird.
Der Anspruchsberechtigter ist der Bewohner der Wohnung, der den Preis für die Lieferung von losen Pellets für die Beheizung der Wohnung zahlt.
Eine Menge von mindestens 500 kg Pellets muss von einem Unternehmen mit einem Silo-LKW oder auf Palette(n) geliefert worden sein.
Bürger, die die Heizprämie von 300 Euro (Heizöl/Propan), das Basispaket Gas oder den Sozialtarif Gas erhalten, haben keinen Anspruch auf diese Prämie.
Nein, als Empfänger des föderalen Sozialtarifs für Gas haben Sie keinen Anspruch auf die Pelletprämie von 250 Euro.
Ja, als Empfänger des föderalen Sozialtarifs für Strom können Sie auch die Pelletprämie von 250 Euro erhalten, wenn Sie die Bedingungen erfüllen.
Füllen Sie das Antragsformular A aus.
Sie müssen Ihrem Antrag ebenfalls Folgendes beifügen:
- eine Kopie der Rechnung für eine Lieferung von losen Pellets zu Heizzwecken, die zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. März 2023 erfolgte;
- den Zahlungsnachweis der Rechnung oder die Abrechnung des Pelletversorgers im Falle einer Ratenzahlung oder eine Bescheinigung des ÖSHZ oder des Versorgers oder ein anderes Dokument, das belegt, dass Sie die Zahlung geleistet haben.
Ja, Haushalte, die in einer Wohnung wohnen, die zu einer Eigentümergemeinschaft gehört, die mit Pellets über eine kollektive Anlage beheizt wird, erhalten ebenfalls die Pelletprämie von 250 Euro.
Füllen Sie als Bewohner eines Gebäudes in Eigentümergemeinschaft (Eigentümer oder Mieter) das Formular B sorgfältig aus und reichen Sie es online über die elektronische Plattform für die Pelletprämie ein. Die schnellste Methode für die Gewährung der Prämie ist das Ausfüllen Ihres Antrags online.
Wenn Sie das Antragsformular nicht online einreichen können, können Sie es bis zum 30. April 2023 ausdrucken, ausfüllen und per Einschreiben an den FÖD Wirtschaft an die folgende Adresse senden:
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Generaldirektion für Energie - Zelle Pelletprämie 250 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Verwalter von Eigentümergemeinschaften müssen die Informationen über die Lieferung von Pellets über eine vom FÖD Wirtschaft verwaltete IT-Plattform bereitstellen.
Konkret handelt es sich um die folgenden Informationen:
- die ZDU-Nummer der von ihnen verwalteten Eigentümergemeinschaft;
- die Kopie der Rechnung der letzten Bestellung von losen Pellets für Heizzwecke.
Die Informationen beziehen sie sich auf die Lieferung von Pellets in loser Schüttung zur Beheizung der Eigentümergemeinschaft. Die Lieferung erfolgte zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. März 2023.
Wenn Sie die ZDU-Nummer nicht finden können, wenden Sie sich an Ihren Vermieter, wenn Sie Mieter sind, oder an den Verwalter Ihrer Eigentümergemeinschaft.
Die ZDU-Nummer der Eigentümergemeinschaft muss auf allen Dokumenten, die sich auf die Eigentümergemeinschaft beziehen, angegeben werden und muss auch im gemeinsamen Eingangsbereich der Wohnung ausgehängt werden.
Ja, Haushalte, die in einer Wohnung wohnen, die zu einem Mietshaus gehört, die mit Pellets über eine kollektive Anlage beheizt wird, erhalten ebenfalls die Pelletprämie von 250 Euro.
Füllen Sie als Bewohner eines Mietshauses (Eigentümer oder Mieter) das Formular B sorgfältig aus und reichen Sie es online über die elektronische Plattform für die Pelletprämie ein. Die schnellste Methode für die Gewährung der Prämie ist das Ausfüllen Ihres Antrags online.
Wenn Sie das Antragsformular nicht online einreichen können, können Sie es bis zum 30. April 2023 ausdrucken, ausfüllen und per Einschreiben an den FÖD Wirtschaft an die folgende Adresse senden:
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Generaldirektion für Energie - Zelle Pelletprämie 250 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Die Verwalter/Eigentümer von Mietshäusern müssen Informationen über die Lieferung von losen Pellets für die Beheizung des Mietshauses liefern (insbesondere eine Kopie der Rechnung der letzten Bestellung von losen Pellets für Heizzwecke über die vom FÖD Wirtschaft verwaltete IT-Plattform).
Dies betrifft die Lieferung von Pellets in loser Schüttung zur Beheizung des Gebäudes. Die Lieferung erfolgte zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. März 2023.
Wenn diese Informationen auf der Plattform registriert werden, erhält der Verwalter/Eigentümer eine fiktive ZDU-Nummer. Die Bewohner des Gebäudes müssen diese beim Ausfüllen ihres Antrags (mit Formular B) verwenden.
Der Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes muss Ihnen die (fiktive) ZDU-Nummer mitteilen (siehe Frage „Ich wohne in einer Wohnung, die Teil eines Mietshauses ist. Wie muss mein Hausverwalter/der Eigentümer des Mietshauses vorgehen, um die Pelletprämie von 250 Euro zu erhalten?“).
Sie müssen Ihren Antrag online einreichen oder ihn dem FÖD Wirtschaft per Einschreiben an folgende Postanschrift senden:
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Generaldirektion für Energie - Zelle Pelletprämie 250 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Das Formular zum Ausfüllen finden Sie auf der Online-Plattform des FÖD Wirtschaft. Wenn Sie keinen Internetanschluss haben, können Sie das Formular auch über Ihren Pelletversorger beziehen.
- Online
Füllen Sie das Online-Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem elektronischen Personalausweis.
- Per Einschreiben
Drucken Sie das Formular aus oder fordern Sie es bei Ihrem Versorger an und senden Sie es ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit den Anlagen per Einschreiben und ausreichend frankiert an die folgende Postadresse:
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Generaldirektion für Energie - Zelle Pelletprämie 250 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Achtung! Es gibt 2 Arten von Formularen, je nach Art der Wohnung
- für eine individuelle Wohnung: Formular Typ A (PDF, 576.93 KB)
- für eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft oder einem Mietshaus: Formular Typ B (PDF, 556.1 KB)
Wenn Sie Ihren Antrag nicht vollständig oder richtig ausfüllen, werden Sie bei der Gewährung der Pelletprämie nicht berücksichtigt. Sie können ihn jedoch bis einschließlich 30. April 2023 ergänzen und erneut einreichen.
Diese Angaben finden Sie auf der Rechnung für die Lieferung von Pellets. Wenn Sie sie nicht finden können, wenden Sie sich an Ihren Versorger.
Sie haben bis einschließlich 30. April 2023 Zeit, Ihren Antrag einzureichen.
Der FÖD Wirtschaft entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags und spätestens bis zum 30. Juni 2023 über die Zulässigkeit Ihres Antrags. Anschließend wird Ihnen die Prämie auf das Bankkonto, das Sie auf dem Formular angegeben haben, oder per Zirkularscheck ausgezahlt, wenn Sie keine Kontonummer angegeben haben.
Nein, die Prämie von 250 Euro gilt nicht für Zweitwohnsitze, sondern ausschließlich für den Hauptwohnsitz des Haushalts.
Ja, Sie haben Anspruch auf die Pelletprämie, auch wenn Sie die Wohnung zur Zeit nicht mehr bewohnen.
Diese einmalige und pauschale Pelletprämie wird einem Haushalt für den Kauf von losen Pellets für die Beheizung seines Hauptwohnsitzes gewährt. Die Prämie gilt für Lieferungen, die von einem Unternehmen zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. März 2023 durchgeführt werden.
Achtung! Die Pelletprämie wird nicht gewährt, wenn Sie für Ihre neue Wohnung die Heizprämie von 300 Euro (Heizöl/Propan), das Basispaket Gas oder den Sozialtarif Gas erhalten.
Der FÖD Wirtschaft nimmt die Anträge entgegen und prüft die Anspruchsvoraussetzungen für die Prämie.
Der FÖD Wirtschaft bewahrt die Daten maximal zwei Jahre lang ab dem Zeitpunkt auf, an dem sie von den Anspruchsberechtigten mitgeteilt wurden.
Wenn Ihr Elternteil/Erblasser vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Gewährung der Pelletprämie, d. h. am 30. Dezember 2022, verstorben ist, haben Sie keinen Anspruch auf die Pelletprämie.
Wenn Ihr Elternteil/Erblasser jedoch nach dem 30. Dezember 2022 (oder am 30. Dezember selbst) verstorben ist und die Bedingungen für die Gewährung der Prämie erfüllt hat, haben Sie Anspruch auf die Prämie. In diesem Fall kann die Prämie beantragt werden:
- durch den mit dem Nachlass beauftragten Notar
- oder von einem der Erben
- oder durch eine von dem/den Erben bevollmächtigte Person.
Der Antrag muss in Papierform eingereicht und auf den Namen der verstorbenen Person ausgestellt werden.
Wenn der Antrag von einem Erben oder einer von dem/den Erben bevollmächtigten Person gestellt wird, muss Folgendes beigefügt werden:
- eine Erburkunde/einen Erbschein UND
- eine von allen Erben unterzeichnete Vollmacht zur Einreichung des Antrags.
Sie können die Erburkunde beim Notar anfordern.
Einen Erbschein können Sie unter bestimmten Bedingungen (kein Testament, kein Ehevertrag, keine minderjährigen Erben usw.) kostenlos beim Büro Rechtssicherheit des FÖD Finanzen erhalten.
Weitere Informationen über den Erbschein finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Contact Center.
Als zentrale Anlaufstelle für die Kontaktaufnahme mit dem FÖD Wirtschaft steht Ihnen das Contact Center an jedem Werktag von 9:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung:
- Tel.: 0800 120 33 (gebührenfreie Nummer)
- E-Mail: primepellets@economie.fgov.be