Die Basispakete für Strom bestehen aus einem Paket für die Monate November und Dezember 2022 und einem Paket für die Monate Januar, Februar und März 2023.
Das Basispaket für Strom beträgt 122 Euro für das Basispaket 1 und 183 Euro für das Basispaket 2.
Die meisten Prämien wurden automatisch während der automatischen Bearbeitungsphasen ausgezahlt: November und Dezember für Basispaket 1, März und April für Basispaket 2. Sie glauben, dass Sie Anspruch auf Basispaket 2 haben, haben diese aber nicht automatisch erhalten? In diesem Fall können Sie bis zum 31. Juli 2023 einen Antrag stellen.
Wenn Sie vor diesem Datum einen Antrag gestellt haben, wird dieser so schnell wie möglich bearbeitet. In der Zwischenzeit bitten wir Sie, Geduld zu haben und keine Erinnerungen zu verschicken. Dies würde die Arbeitsbelastung unserer Dienststellen nur unnötig erhöhen.
Es ist möglich, dass wir Sie im Laufe des Prozesses um weitere Informationen bitten werden. Wir werden Sie nie nach Passwörtern fragen. Die Bearbeitung der Anträge wird sich bis Ende 2023 erstrecken.
Jede Person, die für ihren Wohnsitz einen Stromvertrag für Wohnzwecke abgeschlossen hat, kann das Basispaket für Strom in Anspruch nehmen, wenn der Vertrag am Stichtag:
- variabel ist oder
- sich nach einem Festpreis richtet, aber auf der Grundlage eines Tarifblatts nach dem 30. September 2021 abgeschlossen wurde oder nach dem 30. September 2021 verlängert wurde (der Festpreis wurde vor dem starken Anstieg ab Oktober 2021 festgelegt), und
- wenn nicht der Sozialtarif gilt
Der Stichtag ist das Datum, bis zu dem die Bedingungen erfüllt sein müssen, um für die Pauschalen infrage zu kommen.
Der Prämienbetrag beläuft sich auf:
- 122 Euro für November und Dezember 2022 (Stichtag ist der 30. September 2022)
- 183 Euro für Januar bis März 2023 (Stichtag ist der 31. Dezember 2022, außer für die Gewährung des Sozialtarifs, für den der Stichtag der 01.01.2023 ist).
Diese Beträge werden von Abschlags- oder Schlussrechnungen abgezogen oder von Ihrem Anbieter direkt auf ein Bankkonto überwiesen.
Normalerweise haben Sie das Basispaket für Strom automatisch von Ihrem Stromversorger erhalten. Dies erfolgte über eine direkte Einzahlung auf Ihr Bankkonto oder einen Abzug von Ihren Rechnungen vor dem 18. Januar 2023 für Pauschale 1 und vor dem 18. April für Pauschale 2.
Wenn Sie den Antrag fristgerecht gestellt haben, weil Sie die Prämie nicht automatisch erhalten haben und glauben, dass Sie Anspruch darauf haben, wird er so schnell wie möglich bearbeitet. In der Zwischenzeit bitten wir Sie, Geduld zu haben und keine Erinnerungen zu verschicken, da dies die Arbeitsbelastung unserer Dienststellen nur unnötig erhöhen würde.
Nein, wenn Sie den Energievertrag im Namen Ihres Unternehmens abgeschlossen haben, handelt es sich um einen Geschäftsvertrag, also um einen Vertrag, der nicht für Wohnzwecke bestimmt ist. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf das Basispaket, und wenn Sie einen Antrag gestellt haben, wird dieser abgelehnt.
Um den Fortschritt Ihres Antrags zu verfolgen, besuchen Sie bitte die Plattform des FÖD Wirtschaft besuchen.
Wenn Sie Ihr Antragsformular per E-Mail oder Post geschickt haben, ist es möglich, dass Ihr Antrag noch nicht in der Liste erscheint. Das bedeutet, dass Ihr Formular noch nicht von uns aufgenommen wurde. Wir möchten Sie um Geduld bitten und empfehlen, zu einem späteren Zeitpunkt erneut nachzusehen. Wir bearbeiten Ihre Akte sorgfältig und so schnell wie möglich.
Um Ihre Berechtigung für die Prämie festzustellen, müssen wir Ihre Angaben (Haushalt, Adresse) mit den Informationen aus Ihrem Gas- oder Stromvertrag (Anspruchsbedingungen, Lieferadresse) abgleichen. Die Daten Ihres Energievertrags werden uns von Ihrem Anbieter übermittelt, und in den meisten Fällen erfolgt der Abgleich entweder automatisch (95 % bis 98 % der Fälle) oder während der Bearbeitung Ihres Antrags durch unsere Mitarbeiter.
In einigen Fällen sind Ihre Vertragsdaten nicht in unserer Datenbank enthalten. Es kann sein, dass Sie trotzdem für die Prämie in Frage kommen. In solchen Situationen kommunizieren unsere Dienste mit den Energieanbietern, um Ihren Vertrag zu identifizieren. In der Zwischenzeit wird Ihr Antrag auf „fehlender Vertrag“ gesetzt.
Dabei ist zu beachten, dass wir Ihre Situation nur am 30. September für das erste Basispaket oder am 31. Dezember 2022 für das zweite Basispaket betrachten. Ihre Situation vor oder nach diesen Daten spielt keine Rolle.
- Fall eines prämienberechtigten „fehlenden Vertrags“ (wenn alle sonstigen Bedingungen erfüllt sind):
- Der Vertrag ist bereits in der Datenbank erfassen, aber wir identifizieren ihn noch nicht auf der Grundlage der Informationen, die Sie in Ihrem Antrag angegeben haben Dies kann beispielsweise aufgrund eines anderen Anbieters, eines fehlerhaften EAN-Codes, einer abweichenden Lieferadresse, eines unterschiedlichen Vertragsinhabers usw. der Fall sein. Sie können uns helfen, indem Sie uns eine Kopie Ihrer Rechnung oder Ihres zum Stichtag gültigen Vertrags schicken.
- Die Informationen aus Ihrem Vertrag wurden uns beim ersten Austausch mit den Anbietern (im Oktober 2022 und im Februar 2023) noch nicht übermittelt, z. B. weil Sie kürzlich den Anbieter gewechselt haben. Wir tauschen derzeit Informationen mit den Anbietern aus, um die Unterlagen zu vervollständigen.
- Möglicherweise ist ein „Mystery Switch" oder „Atrias-Link“ die Ursache für ein Problem bei der Identifizierung Ihres Anbieters. In diesem Fall bearbeiten wir den Fall individuell und versuchen, eine technische Lösung für die mögliche Gewährung der Prämie zu finden.
- Fall eines „fehlenden Vertrags", der nicht prämienberechtigt ist:
- Der Vertrag, den Sie in Ihrem Antrag angegeben haben, betrifft gewerbliche Nutzungszwecke und nicht den privaten Wohnbereich. Dies ist der Fall, wenn Ihr Energievertrag im Namen Ihrer Firma abgeschlossen wird, auch wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind.
- Der Vertrag, den Sie in Ihrem Antrag angegeben haben, ist dem angegebenen Anbieter unbekannt. Wenn der von Ihnen angegebene Anbieter Ihren Vertrag an den Referenzdaten nicht als aktiv anerkennt, können wir keine Prämie gewähren.
Die Bearbeitung der Fälle von „fehlenden Verträgen“ ist noch nicht abgeschlossen. Bitte warten Sie auf eine Antwort auf Ihren Prämienantrag.
Wenn unsere Dienste Ihren Prämienantrag bestätigen, erhalten Sie sofort eine automatische E-Mail, sofern Sie in Ihrem Antrag eine E-Mail-Adresse angegeben haben. Der FÖD Wirtschaft teilt Ihnen die Zahlungsanweisung innerhalb von zwei Wochen mit. Ihr Anbieter oder der FÖD Finanzen/Bpost haben dann einen Monat Zeit, um Ihnen den Prämienbetrag zu überweisen.
Sollten Sie nach zwei Monaten seit Erhalt der Benachrichtigung über die Annahme Ihrer Akte noch keine Zahlung Ihrer Prämie erhalten haben, können Sie sich an den FÖD Wirtschaft wenden, um Ihre Akte zu überprüfen.
Wenn Sie in Ihrem Antrag keine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie einen Brief per Post, um Sie über die Entscheidung zu informieren, die über Ihren Antrag getroffen wurde. Es kann sein, dass dieser Brief erst eintrifft, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist.
Überprüfen Sie Ihre Rechnungen und Ihr Bankkonto sorgfältig, um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Prämie tatsächlich nicht erhalten haben. Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir, sich direkt an Ihren Anbieter zu wenden, um herauszufinden, warum Sie die Prämie nicht erhalten haben. Beachten Sie jedoch, dass es manchmal mehrere Wochen dauern kann, von der Mitteilung an den Anbieter bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Prämie auf Ihrer Rechnung sehen.
Für Ihren individuellen Stromvertrag:
- Sie haben möglicherweise Anspruch auf das erste Basispaket, wenn Sie am 30.09.2022 nicht den Sozialtarif in Anspruch nehmen.
- Sie haben möglicherweise Anspruch auf das zweite Basispaket, wenn Sie am 01.01.2023 nicht den Sozialtarif in Anspruch nehmen.
Bei Gemeinschaftseinrichtungen gibt es keine Prämie für Strom.
Kalender Basispaket 1
- 30. April 2023: Ende der Phase, in der die Prämie beantragt werden kann, wenn sie nicht automatisch gewährt werden konnte
- Laufend: Bearbeitung der Anträge und Auszahlung an die Berechtigten
Kalender Basispaket 2
- Februar-März 2023: Sie erhalten das zweite föderale Basispaket für Energie automatisch auf der Grundlage des Energievertrags, den Sie am 31. Dezember 2022 hatten, und über Ihren Lieferanten zu diesem Zeitpunkt (entweder durch eine Ermäßigung auf der Rechnung oder eine Überweisung auf Ihr Bankkonto).
- 1. April 2023: Stichtag für die automatische Zahlung durch Ihren Anbieter
- 18. April 2023: Frist für die Zahlung, wenn der Betrag Ihrer Rechnung niedriger ist als der Betrag der Prämie
- 24. April 2023: Beginn der Phase, in der die Prämie beantragt werden kann, wenn sie nicht automatisch gewährt werden konnte, und um die Prämie für Gemeinschaftsgasanlagen zu beantragen.
- Ab 24. April 2023 (laufend): Bearbeitung der Anträge und Auszahlung an die Berechtigten
- 31. Juli 2023: Ende der Phase, in der die Prämie für das Basispaket 2 beantragt werden kann.
- Die Bearbeitung dauert so lange, wie noch pünktlich eingereichte Anträge zu bearbeiten sind.