Die Informationen auf dieser Seite berücksichtigen noch nicht die jüngsten von der Regierung beschlossenen Maßnahmen.
Als Reaktion auf den starken Anstieg der Energiepreise hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, um die Energierechnungen der Haushalte zu entlasten. Einige Maßnahmen wurden bereits in das Gesetz, das verschiedene Bestimmungen zum Thema Energie enthält, aufgenommen:
- vorübergehende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Strom auf 6 % vom 1. März bis Juni 2022
- Gewährung einer Heizprämie von 100 EUR netto für alle Inhaber eines Stromvertrags für ihren Wohnsitz
- Ausweitung des Sozialtarifs auf Personen mit erhöhter Beihilfe
- Gewährung eines einmaligen Pauschalbetrags von 80 EUR zur Unterstützung der bedürftigsten Familien
- Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf photovoltaische Solaranlagen, thermische Solaranlagen und Solarwarmwasserbereiter und Wärmepumpen
Am 14. März 2022 einigte sich das Kernkabinett auf ein neues Maßnahmenpaket, um die belgischen Haushalte besser vor Preisschwankungen auf dem Energiemarkt zu schützen:
- Verlängerung der vorübergehenden Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Strom auf 6 % bis zum 30. September 2022
- Vorübergehende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme auf 6 % vom 1. April bis zum 30. September 2022
- Gewährung einer Zulage von 200 EUR für Haushalte, die mit behälterlosem Heizöl oder Propangas heizen
- vorübergehende Ermäßigung der Verbrauchssteuer auf Diesel und Benzin um 0,175 EUR pro Liter vom 16. März bis zum 30. September 2022
- Inkrafttreten des „Klicksystems“ sobald der Preis an der Zapfsäule auf 1,70 EUR pro Liter sinkt
- Verlängerung der Ausweitung des Sozialtarifs (für Personen mit erhöhter Beihilfe) bis zum 30. September 2022
Am 18. Juni 2022 erzielte das Kernkabinett eine zusätzliche Einigung über die Verlängerung der bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung der höheren Energierechnungen.
- Verlängerung der vorübergehenden Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Strom auf 6 % bis zum 31. Dezember 2022;
- Verlängerung der vorübergehenden Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme auf 6 % bis zum 31. Dezember 2022;
- Erhöhung der Zulage auf 225 EUR für Haushalte, die mit behälterlosem Heizöl oder Propangas heizen;
- Verlängerung der vorübergehenden Senkung der Verbrauchssteuer auf Diesel und Benzin um 0,175 EUR pro Liter bis zum 31. Dezember;
- Verlängerung der Ausweitung des Sozialtarifs (für Personen mit erhöhter Beihilfe) bis zum 31. Dezember 2022;
- vorübergehende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme für Miteigentümer (z.B. Appartements, Campingplätze, Altersheime …).
Letzte Aktualisierung
5 Oktober 2022