Am 19. Dezember 2022 hat die Föderalregierung beschlossen, das Basispaket für Gas und das Basispaket für Strom zu verlängern.

    Am 16. September 2022 hat die Föderalregierung beschlossen, die bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung bei steigenden Energierechnungen und die Einführung neuer Unterstützungsmaßnahmen zu verlängern.

    Neue Maßnahmen, die am 16. September 2022 beschlossen wurden

    Verlängerungen der bereits geltenden Maßnahmen, die am 16. September 2022 beschlossen wurden

    • Erhöhung der einmaligen und bereits bestehenden Zulage von 300 Euro für Haushalte, die mit Heizöl oder losem Propangas heizen. Der Zeitraum wird bis zum 31. März 2022 verlängert.
    • Verlängerung der befristeten Senkung der Verbrauchsteuern auf Diesel und Benzin um 0,175 Euro pro Liter bis zum 31. März 2023.
    • Verlängerung der Ausweitung des Sozialtarifs auf Personen met erhöhter Beihilfe bis zum 31. März 2023.
    • Vorübergehende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme auf 6 % für Miteigentümer (z. B. . Wohnungen, Campingplätze, Pflegeheime ...).
    • Ermäßigung der Verbrauchsteuer auf Gas und Strom für Unternehmen und Selbstständige bis zum 31. März 2023.

      Am 18. Juni 2022 erzielte das Kernkabinett eine zusätzliche Einigung über die Verlängerung der bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung der höheren Energierechnungen.

      • Verlängerung der vorübergehenden Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Strom auf 6 % bis zum 31. Dezember 2022;
      • Verlängerung der vorübergehenden Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme auf 6 % bis zum 31. Dezember 2022;
      • Erhöhung der Zulage auf 225 EUR für Haushalte, die mit behälterlosem Heizöl oder Propangas heizen;
      • Verlängerung der vorübergehenden Senkung der Verbrauchssteuer auf Diesel und Benzin um 0,175 EUR pro Liter bis zum 31. Dezember;
      • Verlängerung der Ausweitung des Sozialtarifs (für Personen mit erhöhter Beihilfe) bis zum 31. Dezember 2022;
      • vorübergehende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme für Miteigentümer (z.B. Appartements, Campingplätze, Altersheime …).

       

      Am 14. März 2022 einigte sich das Kernkabinett auf ein neues Maßnahmenpaket, um die belgischen Haushalte besser vor Preisschwankungen auf dem Energiemarkt zu schützen:

      • Verlängerung der vorübergehenden Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Strom auf 6 % bis zum 30. September 2022
      • Vorübergehende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme auf 6 % vom 1. April bis zum 30. September 2022
      • Gewährung einer Zulage von 200 EUR für Haushalte, die mit behälterlosem Heizöl oder Propangas heizen
      • vorübergehende Ermäßigung der Verbrauchssteuer auf Diesel und Benzin um 0,175 EUR pro Liter vom 16. März bis zum 30. September 2022
      • Inkrafttreten des „Klicksystems“ sobald der Preis an der Zapfsäule auf 1,70 EUR pro Liter sinkt
      • Verlängerung der Ausweitung des Sozialtarifs (für Personen mit erhöhter Beihilfe) bis zum 30. September 2022

      Im Oktober 2021 und im Januar 2022 hat die Föderalregierung angesichts der steigenden Energiepreise Maßnahmen ergriffen, um die Energierechnung der Haushalte zu entlasten.

      Letzte Aktualisierung
      11 Mai 2023