Für KMU ist es nicht immer einfach, einen Berufskredit von einer Bank oder einem Kreditvermittler zu erhalten. Das Gesetz über die Finanzierung von KMU räumt den KMU eine Reihe von Rechten ein, die sie bei der Kreditvergabe unterstützen und schützen.
Die Rechte von KMU bei der Beantragung von Krediten sind auf der Seite Gesetz über die Finanzierung von KMU im Detail beschrieben.
Einen allgemeinen Überblick über die Rechte und Instrumente von KMU bei der Beantragung von Krediten finden Sie auf der Seite Beantragung von Krediten für Ihr KMU: Rechte und Tools.
Welche Vorteile bietet das Gesetz zur Finanzierung von KMU den KMU?
Das Gesetz zur Finanzierung von KMU bietet den KMU zahlreiche Vorteile:
- KMU erhalten mehr Transparenz bei Kreditangeboten, da sie die Vertragsbedingungen verschiedener Kreditgeber vergleichen können.
So erhalten die Unternehmen für jede Entscheidung eine schriftliche Erläuterung, ein zusammenfassendes Informationsdokument und den Entwurf des Kreditvertrags selbst.
- Es entsteht ein ausgewogeneres Vertragsverhältnis zwischen dem Kreditgeber und dem Unternehmen.
So gibt es beispielsweise einen gesetzlichen Rahmen und eine Obergrenze für die Vorfälligkeitsentschädigung, und der Kreditgeber ist verpflichtet, eine Kreditverweigerung zu begründen.
- Ein Verhaltenskodex (PDF, 3.33 MB), der gemeinsam von der repräsentativen Organisation des Kreditsektors und den Interessengruppen der KMU ausgearbeitet wurde, legt die Anwendungsmodalitäten des Gesetzes fest und stellt sicher, dass sie die Erwartungen aller Beteiligten genau widerspiegeln.
Welche Unternehmen sind von dem Gesetz zur Finanzierung von KMU betroffen?
Das Gesetz zur Finanzierung von KMU gilt für jedes Unternehmen (natürliche Person, die eine berufsmäßige Tätigkeit als Selbständiger ausübt, juristische Person oder Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit), das in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- 50 Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt – Vollzeitäquivalente);
- Jahresumsatz von 9 Millionen Euro (ohne Mehrwertsteuer);
- Bilanzsumme von 4,5 Millionen Euro.
Existenzgründer schätzen die oben genannten Kriterien zu Beginn des Haushaltsjahres in gutem Glauben.