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Für KMU ist es nicht immer einfach, einen Berufskredit von einer Bank oder einem Kreditvermittler zu erhalten. Das Gesetz über die Finanzierung von KMU räumt den KMU eine Reihe von Rechten ein, die sie bei der Kreditvergabe unterstützen und schützen.
Neben diesen gesetzlich verankerten Rechten stehen den KMU auch Instrumente und Anleitungen zur Verfügung, die sie bei ihren Finanzierungsanträgen unterstützen. Weitere Erläuterungen finden Sie auf der Seite Welche Unterstützung erhalten KMU?
Einen allgemeinen Überblick über die Rechte und Instrumente von KMU bei der Beantragung von Krediten finden Sie auf der Seite Beantragung von Krediten für Ihr KMU: Rechte und Tools.
Auswirkungen des Gesetzes zur Finanzierung von KMU während vier Finanzierungsphasen
Das Gesetz vom 21. Dezember 2013 über die Finanzierung der kleinen und mittleren Unternehmen schützt die KMU in allen Phasen der Finanzierung durch Kreditgeber (Banken und Vermittler):
- Kreditanfrage
- Kreditangebot
- Vertragsbedingungen (z.B. im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung)
- Verweigerung eines Kredits
Ein Verhaltenskodex, der vom Verband des belgischen Finanzsektors (Febelfin) und den Branchenverbänden (UCM, UNIZO, NSZ) unterzeichnet wurde, ergänzt das Gesetz. Der Verhaltenskodex bestimmt:
- den Inhalt der schriftlichen Erklärungen, die dem Kreditantrag beigefügt sind;
- den Inhalt des zusammenfassenden Informationsdokuments bei der Übergabe des Kreditvertragsentwurfs;
- die Art der Informationen, die das Unternehmen benötigt, um seine finanzielle Lage zu beurteilen;
- die Berechnungsmodalitäten der Vorfälligkeitsentschädigung;
- die Informationen, die im Falle einer Verweigerung eines Kredits zu erteilen sind.
Kreditanfrage
- Einholung von Auskünften: Der Kreditgeber fordert von dem Unternehmen die Informationen an, die er für die Beurteilung der Durchführbarkeit des Projekts, für das der Kredit beantragt wird, für erforderlich hält. Diese Informationen können die finanzielle Situation, die Rückzahlungsfähigkeit und die laufenden finanziellen Verpflichtungen umfassen. Die gleiche Art von Informationen wird von der Person verlangt, die eine persönliche Sicherheit gibt. Das Unternehmen und gegebenenfalls die Person, die die persönliche Sicherheit gibt, sind verpflichtet, genau und vollständig zu antworten.
- Suche nach der geeigneten Kreditform: Der Kreditgeber sucht unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Antragstellers und des Verwendungszwecks des Kredits nach der am besten geeigneten Kreditform.
- Schriftliche Erläuterung: Der Antragsteller erhält eine schriftliche Erläuterung, in der die verschiedenen Kreditformen, die für ihn in Frage kommen, sowie die öffentlichen Einrichtungen zur Förderung des Zugangs zu Unternehmensfinanzierungen aufgeführt sind.
- Informationen über den Zugang zu Finanzmitteln: Der Antragsteller erhält die notwendigen Informationen und Instrumente, um den Zugang der Unternehmen zu Finanzmitteln und die Möglichkeiten, Staatsgarantien zu erhalten, zu verbessern. Diese Informationen können auf der Website financingofenterprises.be abgerufen werden.
Im Verhaltenskodex sind die Informationen und Unterlagen aufgeführt, die das Unternehmen dem Kreditgeber zum Nachweis seiner finanziellen Lage vorlegen muss.
Da jeder Kreditantrag anders ist, ist die Liste nicht erschöpfend.
Der Kreditgeber oder gegebenenfalls der Kreditvermittler verlangt vom Unternehmen zum Zeitpunkt des Kreditantrags mindestens die folgenden Informationen, die je nach dem beantragten Kredit anwendbar sind (natürlich nur insoweit, als sie ihm nicht bereits vorliegen oder in der Zentralen Datenbank der Unternehmen nicht verfügbar sind):
- Identität des Unternehmens
- ggf. die jeweilige Konzernstruktur und die Aktionärsstruktur
- Tätigkeit sowie ggf. Mindestangaben zur Positionierung des Unternehmens in dem Sektor, in dem es tätig ist
- aktuelle (zwischenzeitige und detaillierte) Finanzergebnisse und der Finanzplan
- Zweck des Kredits
- bestehende Informationen über die Kreditbeziehungen zwischen Unternehmen und Kreditgeber – Interaktion zwischen den beiden Parteien
- ggf. ausstehende Finanzierungen auf Unternehmens- und Konzernebene (ggf. bei anderen Finanzinstituten)
- bestehende persönliche Sicherheiten und zur Besicherung verfügbare Vermögenswerte (innerhalb und außerhalb des Unternehmens)
- ggf. die Negativerklärungen (negative pledge) und sonstigen Verpflichtungen, die das Kreditverhältnis direkt oder indirekt beeinflussen können
- die Satzung des Unternehmens sowie die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Änderungen
- ggf. die Sozialbilanz
Das Unternehmen selbst muss weitere nützliche und verfügbare Informationen zur Verfügung stellen (von denen es vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie im Zusammenhang mit der Kreditentscheidung relevant sind), die es dem Kreditgeber ermöglichen, eine korrekte Bewertung der Kreditsituation des Unternehmens vorzunehmen und zur Auswahl geeigneter Kreditformen beizutragen.
Der Kreditgeber oder gegebenenfalls der Kreditvermittler verlangt vom persönlichen Sicherheitsgeber mindestens (natürlich nur insoweit, als sie ihm nicht bereits vorliegen oder in der Zentralen Datenbank der Unternehmen nicht verfügbar sind):
- Identität
- Vermögensaufstellung
Der Verhaltenskodex besagt, dass die schriftlichen Erklärungen nur allgemeine Informationen enthalten, da sie zum Zeitpunkt des Kreditantrags ohne vollständige Prüfung der Akten abgegeben werden.
Diese Informationen sollten insbesondere Folgendes umfassen:
- die KreditForm (z.B. Kassenkredit, Straight Loan, Investitionskredit, Roll-over usw.)
- allgemeine Merkmale und Modalitäten der betreffenden Kreditform
- verfügbare Laufzeiten (bestimmt oder unbestimmt)
- die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung
- mögliche Kosten
- Beispiel(e), für die die beschriebene Kreditform verwendet wird
- einen Weblink, der spezuakk auf Informationen und nützliche Instrumente verweist, die den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen und die Möglichkeiten, Staatsgarantien zu erhalten, verbessern sollen
- Name und Anschrift der zuständigen Behörde, die für die Vermittlung von Bank- und Wertpapierdienstleistungen und den Vertrieb von Finanzinstrumenten zuständig ist
Kreditangebot
- Entwurf des Kreditvertrags: Zum Zeitpunkt des Kreditangebots erhält der Antragsteller unentgeltlich ein Exemplar des Kreditvertragsentwurfs sowie ein zusammenfassendes Informationsdokument, in der die wichtigsten Merkmale des vorgeschlagenen Kredits zusammengefasst sind.
- Bürgschaften und Sicherheiten: Macht der Kreditgeber die Gewährung des Kredits von der Bestellung einer Sicherheit oder einer Garantie abhängig, so muss er über die wichtigsten Merkmale dieser Garantie und ihre Auswirkungen auf den Kreditantrag informieren. Der Dritte, der eine Sicherheit oder eine Garantie leistet, kann auf erstes Anfordern kostenlos eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs anfordern.
Gemäß dem Verhaltenskodex soll das zusammenfassende Informationsdokument es dem Unternehmen ermöglichen, die erforderlichen Merkmale und Modalitäten des angebotenen Kredits ohne große Schwierigkeiten zu ermitteln. Auf der Grundlage der im Informationsdokument enthaltenen Informationen sollte der Kreditnehmer in der Lage sein, zwei oder mehr Kreditangebote desselben oder eines anderen Kreditgebers oder Kreditvermittlers auf einfache Weise und in Bezug auf die wichtigsten Punkte zu vergleichen.
Diese Informationen sollten insbesondere Folgendes umfassen:
- Identität und Kontaktdaten des/der Darlehensgeber(s)
- Art des Kredits, d.h. die (gewerbliche) Bezeichnung, wie sie in den Anmerkungen verwendet wird, und die wichtigsten Merkmale der betreffenden Kreditart
- Laufzeit der Vereinbarung
- Kreditbetrag
- Zinssatz (inkl. wichtigste Konditionen, Möglichkeit der Änderung usw.)
- alle üblichen Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der normalen Abwicklung eines Kreditvertrags, die vom Kreditgeber in Rechnung gestellt werden können und an ihn zu zahlen sind: Bereitstellungsprovision, Bearbeitungsgebühren usw. Nicht enthalten sind: Kosten, die mit der Änderung/Kündigung des Kredits verbunden sind, eventuelle andere Kosten, die von Dritten erhoben werden, z.B. Registrierungsgebühren im Zusammenhang mit der Erstellung einer Garantie usw.
- Bereitstellung des gewährten Kredits
- Klarstellung, dass bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits eine Wiederbeschaffungsentschädigung fällig wird, um den Verlust der Bank auszugleichen, der sich aus der Differenz zwischen dem Kreditzins und dem Marktzins, zu dem die Wiederanlage erfolgen kann, ergibt, und dass diese Wiederbeschaffungsentschädigung nicht höher sein darf als die Entschädigung, die bei vorzeitiger Rückzahlung fällig wird:
- Kredite bis zu zwei Millionen Euro: maximal sechs Monate Vertragszinsen für das vorzeitig zurückgezahlte Kapital
- Kredite von mehr als zwei Millionen Euro: maximal das Ergebnis der im Verhaltenskodex vorgesehenen Berechnungsmethode (siehe unten „Berechnungsmethoden für die Vorfälligkeitsentschädigung“)
- ggf. eine Auflistung aller (persönlichen und dinglichen) Sicherheiten (Art und Höhe), die im Zusammenhang mit dem diesem zusammenfassenden Informationsdokument beigefügten Kreditangebot zusätzlich verlangt werden (einschließlich Staatsgarantien)
- Gültigkeitsdauer, d.20h. der Zeitraum, in dem die im Dokument enthaltenen Informationen gültig sind
- Weblink mit spezifische Informationen über die Merkmale der wichtigsten Sicherheiten, die in Anspruch genommen werden können, und deren Auswirkungen auf den Kreditantrag
Bedingungen für die vorzeitige Rückzahlung
- Vorzeitige Rückzahlung des geschuldeten Kapitalsaldos: Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten oder eines Teils des geschuldeten Kapitalsaldos ist jederzeit möglich, indem der Darlehensgeber mindestens zehn Arbeitstage vor der Rückzahlung per Einschreiben benachrichtigt wird. Mit Ausnahme der Vorfälligkeitsentschädigung können keine Bedingungen gestellt werden.
- Obergrenze für die Vorfälligkeitsentschädigung: Bei Darlehen von weniger als zwei Millionen Euro darf die Wiederanlagegebühr sechs Monatszinsen nicht überschreiten.
- Berechnungsmodalitäten der Vorfälligkeitsentschädigung: Bei Krediten von mehr als zwei Millionen Euro wird die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zwischen dem Kreditgeber und dem Unternehmen vertraglich vereinbart und gemäß den im Verhaltenskodex vorgesehenen Berechnungsmodalitäten (siehe unten) gedeckelt.
- Freigabe der Sicherheit oder Garantie: Nach der vollständigen oder teilweisen Rückzahlung eines Kredits kann der Antragsteller die Freigabe der gesamten oder eines Teils der gestellten Sicherheit oder Garantie beantragen. Im Falle einer Verweigerung unterrichtet der Kreditgeber oder Kreditvermittler das Unternehmen oder den betroffenen Dritten schriftlich über die wichtigsten Gründe für die Verweigerung.
Der Verhaltenskodex bestimmt die Berechnungsmodalitäten der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Differenz zwischen:
- einerseits den Zinsen, die der Kreditgeber oder der Kreditvermittler vom Kreditnehmer erhalten hätte, wenn der Kreditnehmer die geliehenen Mittel gemäß den vertraglich vereinbarten Modalitäten zurückgezahlt hätte
- und andererseits den Zinsen, die der Kreditgeber oder der Kreditvermittler stattdessen für die Neuzuweisung der Mittel erhalten würde, zu dem nachstehend festgelegten Referenzzinssatz. Der Referenzzinssatz für die einzelnen Fälligkeitstermine basiert:
- für Zahlungsströme bis zu einem Jahr auf: Euribor
- für Zahlungsströme von mehr als einem Jahr auf: IRS
Jeder Kreditgeber oder Kreditvermittler behält sich die Möglichkeit vor, die oben genannten Zinssätze nach oben oder unten zu korrigieren, sofern dies zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses deutlich mitgeteilt wird.
Der betrachtete Zeitraum erstreckt sich bis zur nächsten vertraglichen Änderung des Zinssatzes oder, falls diese nicht erfolgt, bis zum Ablaufdatum des Kredits.
Die Vorfälligkeitsentschädigung kann auch in allen Fällen erhoben werden, in denen der Kreditgeber oder der Kreditvermittler den Kredit wegen Nichterfüllung des Vertrags durch das Unternehmen kündigt.
Ein theoretisches Beispiel für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Angaben zum Kredit:
- Datum der vorzeitigen Rückzahlung: 08.11.2013
- Restbetrag: 1.205.684,00 Euro
- Zinssatz: 2,59 %
- Ablaufdatum: 01.01.2017
Näherungsweise Berechnung:
- Restlaufzeit: 4 Jahre und 2 Monate, aber bei degressiven Krediten (feste Kapitaltilgung) durchschnittlich 2 Jahre und 1 Monat
- Die IRS-Zinsen für 2 Jahre und 1 Monat betragen etwa 0,54 % (IRS für 2 Jahre = 0,531 % und IRS für 3 Jahre = 0,709 %)
- Verlust für die Bank: 1.205.684 € * (2,59 % - 0,54 %) * 2 Jahre und 1 Monat = 51.492,75 €. Das genaue Ergebnis wird wahrscheinlich niedriger ausfallen, wenn man den Zeitwert des Geldes (= Diskontierung) berücksichtigt.
Der Kredit muss ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, bevor eine Freigabe der Sicherheit oder Garantie beantragt werden kann. Im Falle einer Verweigerung unterrichtet der Kreditgeber oder der Kreditvermittler das Unternehmen oder den betroffenen Dritten schriftlich in transparenter und für das Unternehmen verständlicher Weise über die wesentlichen Elemente, auf die sich die Verweigerung stützt oder die die Risikobewertung beeinflusst haben.
Die folgenden Informationen können gegeben werden (keine erschöpfende Liste):
- es bestehen offene Verpflichtungen, die durch die Sicherheit/Garantie gedeckt sind
- es gibt Gegenanzeigen in den Finanzzahlen (schwache Solvenz, unzureichende Rückzahlungsfähigkeit, Liquiditätsrisiko, ... )
- es gibt negative Informationen im Register der Unternehmenskredite oder bei einem anderen Anbieter von Handelsinformationen
- der Kreditgeber weiß von Zahlungsrückständen (gegenüber Behörden, dem Kreditgeber oder Dritten)
- im Rahmen anderer Kreditverträge mit dem Kreditgeber oder mit anderen bestehenden Kreditgebern haben Mahnverfahren stattgefunden
- es gibt eine Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds oder der Marktbedingungen
- es läuft ein Verfahren zur gerichtlichen Reorganisation
- die Garantie muss beibehalten werden, weil andere Garantien, z.B. Staatsgarantien, wegfallen
- das Fehlen einer alternativen gleichwertigen Garantie oder Sicherheit für den Kredit
Auf Verlangen des Unternehmens gibt der Kreditgeber oder der Kreditvermittler mündlich oder schriftlich zusätzliche Erklärungen ab, warum einer oder mehrere der oben genannten Gründe konkret geltend gemacht werden.
Verweigerung eines Kredits
Schriftliche Verweigerung: Lehnt er den Kredit ab, muss der Kreditgeber auf Bitte die Gründe für die Verweigerung schriftlich oder mündlich angeben. Das Unternehmen kann die mündliche Mitteilung schriftlich präzisieren lassen.
Der Verhaltenskodex schreibt vor, dass der Kreditgeber oder Kreditvermittler dem Unternehmen mündlich erklären muss, warum der Kreditantrag abgelehnt wurde. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens und nur innerhalb von höchstens sechs Monaten nach dem Kreditantrag ist es verpflichtet, eine schriftliche Erklärung über die Kreditverweigerung abzugeben. Die Beweislast für den Antrag auf schriftliche Kreditverweigerung liegt beim Unternehmen.
Die folgenden Informationen können gegeben werden (keine erschöpfende Liste):
- unzureichende Informationen und Unterlagen über die finanzielle Lage des Unternehmens, des Projekts und insbesondere über dessen Erfolgsaussichten und Rückzahlungsfähigkeit
- negative Informationen im Register der Unternehmenskredite oder bei einem Anbieter von Handelsinformationen
- Mangel an verfügbaren (persönlichen oder dinglichen) Sicherheiten, Eigenkapital für das Projekt und/oder unzureichendes Eigenkapital im Allgemeinen
- Wissen über Zahlungsrückstand (Behörden/Kreditgeber/Dritte)
- Mahnverfahren in anderen Kreditverträgen mit dem Kreditgeber oder mit anderen bestehenden Kreditgebern
- nicht ausreichend überzeugende Finanzlage oder Geschäfts- oder Finanzplan des Unternehmens, um den beantragten Kredit zu rechtfertigen
- nicht im Einklang mit der Politik des Kreditgebers
- Geschichte des Unternehmens oder seiner Vertreter
- Politik und die Verwaltung des Unternehmens
- Fehlen einer geeigneten Ausbildung, Erfahrung oder Kompetenz innerhalb des Unternehmens
Trotz einer solchen Begründung ist der Kreditgeber oder der Kreditvermittler nicht verpflichtet, eine Verweigerung zusätzlich zu begründen oder einen neuen Antrag desselben Unternehmens zu prüfen.
Die Begründung für die Verweigerung soll dem Unternehmen nur helfen, die Gründe für die Ablehnung richtig zu verstehen.
Darüber hinaus beeinträchtigt diese Verpflichtung in keiner Weise die Vertragsfreiheit, und der Kreditgeber hat das Recht, sich jederzeit gegen einen Vertrag zu entscheiden.