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    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle Unternehmen, ob groß oder klein, verpflichtet, ihren Privatkunden (Verbrauchern) mindestens ein elektronisches Zahlungsmittel anzubieten.

    Worin besteht die Verpflichtung?

    Nach belgischem Recht müssen ab dem 1. Juli 2022 alle verbrauchernahen Unternehmen, ob groß oder klein, ihren Kunden mindestens eine Lösung zur Verfügung stellen, mit der sie ihre Einkäufe elektronisch bezahlen können.

    Diese Lösung ist kein Ersatz für Barzahlungen, die immer akzeptiert werden müssen, aber sie ergänzt sie.

    Dazu sind alle technischen Lösungen möglich, die derzeit auf dem Markt verfügbar sind:

    • stationäre oder tragbare Zahlungsterminals,
    • kontaktlose Zahlungen per Smartphone oder Smartwatch,
    • Überweisung
    • usw.

    Den Unternehmen steht es frei, je nach ihrer wirtschaftlichen Situation und Besonderheiten ihrer Kunden die für ihnen am besten geeignete Technologie zu wählen.

    Es ist nicht erlaubt, den Kunden bei elektronischer Zahlung zusätzliche Kosten zu verlangen. Die Unternehmen können die elektronischen Zahlungsmittel je nach Betrag variieren, aber das muss dies für die Verbraucher deutlich sichtbar sein (z. B. durch ein Plakat).

    Achtung: Zahlungen mit Mahlzeitschecks, Ökoschecks oder Konsumschecks gelten nicht als elektronische Zahlungsmittel, auch wenn sie mit einer Karte erfolgen. Dasselbe gilt für Zahlungen in Kryptowährungen und anderen virtuellen Währungen.

    Welche Unternehmen sind betroffen?

    Alle Unternehmen (im Sinne von Buch VI des Wirtschaftsgesetzbuches) sind von der Verpflichtung betroffen, ihren Kunden ein elektronisches Zahlungsmittel anzubieten.

    Unter „Unternehmen“ sind alle natürlichen Personen oder juristischen Personen zu verstehen, die dauerhaft einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, einschließlich ihrer Vereinigungen (Art. 1.8, 39° des Wirtschaftsgesetzbuches).

    Das bedeutet, dass nicht nur Unternehmen im üblichen Sinne unabhängig von ihrer Größe betroffen sind, sondern auch Freiberufler und alle Personen, Verwaltungen, Vereine usw., die dauerhaft wirtschaftliche Tätigkeiten gegenüber Verbrauchern ausüben, wie z. B. die Verwaltung eines Schwimmbads, einer Bibliothek oder eines Kulturzentrums.

    Weitere Informationen zur Definition eines Unternehmens im Sinne von Buch VI des Wirtschaftsgesetzbuchs.

    Warum diese neue Verpflichtung?

    Die Verbraucher greifen immer häufiger auf elektronische Zahlungsmittel zurück, um ihre Einkäufe zu bezahlen. Dies bringt sowohl für die Verbraucher als auch für die Händler Vorteile mit sich (siehe unten). Daher ist es wichtig, ihnen die Wahl der Zahlungsweise zu überlassen.

    Diese neue Verpflichtung ist auch Teil des Kampfes gegen Steuerbetrug.

    Was sind die Vorteile elektronischer Zahlungsverfahren?

    Bequemer und kostengünstiger als Bargeldzahlungen, können elektronische Zahlungen den Unternehmen Geld und Zeit sparen:

    • einfache Transaktionen: Zeit- und Geldersparnis dank einfacher und schneller Zahlungen
    • mehr Sicherheit: Diebstähle und Falschgeld werden vermieden
    • vereinfachte Verwaltung: Zahlungen werden automatisch nachverfolgt, was die finanzielle und administrative Verwaltung des Unternehmens erleichtert
    • geringere Kosten: Der Umgang mit Bargeld stellt für Unternehmen hohe (versteckte) Kosten dar. Eine alternative Zahlungslösung, die auf die Situation und die Kundschaft zugeschnitten ist, spart Zeit und Geld
    • weitverbreiteter Einsatz: Die meisten Kunden nutzen regelmäßig elektronische Zahlungsmittel. Ihnen eine Alternative zum Bargeld anzubieten, bedeutet, ihnen mehr Freiheit zu geben und potenziell zusätzliche Kunden zu gewinnen.

    Lesen Sie auch die Seite „Was sind die Vorteile elektronischer Zahlungsmittel?“.

     

    Entdecken Sie sie

    Wie sieht es mit Barzahlungen aus?

    Barzahlungen können unter keinen Umständen verweigert werden. Sie bleiben gültig!

    Bei der Verwendung von Bargeld gelten die seit dem 1. Dezember 2019 gültigen Regeln für die Rundung des Gesamtbetrags auf dem Kassenbon (siehe unsere Seite „Runden bei Barzahlungen“).

    Zur Erinnerung: 1- und 2-Cent-Münzen sind weiterhin gesetzliche Zahlungsmittel und können nicht zurückgewiesen werden, solange sie in angemessenen Mengen verwendet werden (maximal 50 Münzen pro Zahlung).

    Darüber hinaus ist es auch nicht erlaubt, den Kunden bei elektronischer Zahlung zusätzliche Kosten zu verlangen.

    Wie Sie Ihr elektronisches Zahlungssystem in drei Schritten einrichten können

    Um Ihren Kunden ein elektronisches Zahlungssystem, das ihren und Ihren Erwartungen entspricht, zur Verfügung zu stellen, befolgen Sie die folgenden drei Schritte:

    1. Vergleichen Sie die verfügbaren technischen Lösungen und entscheiden Sie sich für diejenige, die sich am besten für Ihr Geschäft und Ihre Kundentypologie eignet.
    2. Informieren Sie sich über die Kosten, die mit dieser technischen Lösung verbunden sind.
    3. Vergleichen Sie und wählen Sie Ihren Anbieter/Auftragnehmer aus.

    Welches elektronische Zahlungssystem sollte man wählen?

    Die wirtschaftliche Realität jedes Unternehmens ist unterschiedlich. Und die auf dem Markt verfügbaren technischen Lösungen sind vielfältig und werden ständig weiterentwickelt. Daher ist es irrelevant, ein elektronisches Zahlungssystem gegenüber einem anderen zu empfehlen.

    Generell lassen sich elektronische Zahlungssysteme in zwei große Kategorien einteilen.

    • Systeme, die ein stationäres oder mobiles Zahlungsterminal verwenden
      Kunden bezahlen mit einer Debitkarte (Bancontact, Maestro, VISA debit, MasterCard Debit, usw.) oder einer Kreditkarte (VisaCredit, MasterCard Credit, usw.). Einige Terminals akzeptieren auch Mahlzeitschecks und Geschenkgutscheine.
      Verschiedene Arten von Terminals stehen Ihnen zur Verfügung. Ihre Entscheidung für den einen oder anderen Typ richtet sich nach Ihren Anforderungen (mobiles Gerät, Verbindungsart über Telefonleitung, über WLAN-Verbindung oder 4G, vollständige Verwaltung der Rechnungsstellung usw.). Außerdem sind die Kosten (Kauf/Miete des Terminals, Wartung usw.) je nach technischer Lösung sehr unterschiedlich. Sie sollten sich gut informieren, vergleichen und den Wettbewerb nutzen.
      Hinweis: Im Gaststättengewerbe bieten sich mobile Terminals an.

    • Systeme, die eine Bezahl-App verwendenSie ermöglichen das einfache Bezahlen über einen QR-Code. Alles geschieht über Smartphone oder Computer, indem man sein Bankkonto mit der App verknüpft. Sie zahlen nur die Kosten der Transaktion, und Sie müssen weder Abonnementgebühren zahlen, noch ein Terminal kaufen.

    Um zwischen einem Zahlungssystem per Karte, per Smartphone oder Smartwatch, per Online-Shop, Überweisung oder Lastschrift usw. oder allgemein per Online-Banking zu wählen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Bankinstitut in Verbindung zu setzen. Sie können sich auch die Informationen ansehen, die im Internet von den verschiedenen Anbietern technischer Lösungen für elektronische Zahlungen angeboten werden.

    Febelfin, der repräsentative Verband von fast 245 belgischen Finanzinstituten, hat auf seiner Website ein Dossier über elektronische Zahlungsinstrumente für Unternehmen veröffentlicht. Wenn Sie sich dieses Dossier ansehen, können Sie sich ein Bild davon machen, welche Lösungen es auf dem Markt gibt, wie sie funktionieren und welche Kosten mit jeder Lösung verbunden sind.

    Siehe das Febelfin-Dossier „Les paiements digitaux pour vous en tant que professionnel“ (Digitale Zahlungen für Sie als Unternehmer).

    Haben Sie noch Fragen?

    Bei Fragen zur gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmen, ihren Kunden ein elektronisches Zahlungsverfahren anzubieten, können Sie sich an das Contact Center des FÖD Wirtschaft wenden.

    Letzte Aktualisierung
    8 Dezember 2022