Jede Person, die die Tätigkeit eines Immobilienmaklers als Selbständiger ausüben möchte, muss eingetragen sein

  • in die Liste der Inhaber oder
  • in die Liste der Praktikanten des Berufsinstituts für Immobilienmakler (IPI).

Alle zur Berufsausübung berechtigten Immobilienmakler sind daher in dieser Tabelle bzw. Liste enthalten.

Wenn Sie die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen möchten, ist es unerlässlich, dass dieser beim IPI registriert ist. So können Sie sicher sein, dass Sie es nicht mit einem illegal tätigen Makler oder einem Betrüger zu tun haben.

Es ist daher in Ihrem Interesse, zu überprüfen, ob er auf der Liste der Inhaber oder auf der Liste der vom IPI zugelassenen Praktikanten erscheint.

Wie kann ich überprüfen, ob ein Immobilienmakler beim IPI registriert ist?

Nichts leichter als das: Nutzen Sie das Suchmodul des IPI.

Sie können Ihre Suche in diesem Modul starten, indem Sie den Namen oder einen Teil des Namens eines Immobilienmaklers, aber auch den Namen eines Immobilienbüros oder einer bestimmten Region eingeben.

Wenn Sie mit einem Abgestellten und nicht mit einem unabhängigen Makler arbeiten, beachten Sie bitte, dass der Mitarbeiter nicht auf der Liste der zugelassenen Makler oder der Liste der Praktikanten aufgeführt sein muss. Er muss jedoch unter der Aufsicht und Verantwortung eines Immobilienmaklers arbeiten, der registriert ist.

Alle Immobilienmakler, die in dieser Tabelle oder auf dieser Liste des IPI aufgeführt sind:

  • unterliegen seiner Kontrolle;
  • müssen die ethischen Regeln des Immobilienmaklerberufs respektieren;
  • haben eine Versicherung, die ihre beruflichen Aktivitäten abdeckt;
  • müssen sich ständig weiterbilden;
  • müssen ein Qualitätskonto (ein so genanntes „Drittkonto“) für alle Drittmittel verwenden, deren Empfänger sie nicht sind.

Diese Verpflichtungen gelten für alle Immobilienmakler und sollen den Schutz ihrer Kunden gewährleisten.

Was passiert, wenn ein Immobilienmakler sich nicht an die berufsethischen Regeln hält?

Wenn sich ein Immobilienmakler nicht an die berufsethischen Regeln hält, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde beim IPI einzureichen.

Ihre Beschwerde wird innerhalb des IPI vom Beisitzer bearbeitet. Wenn dieser Ihre Beschwerde zurückweist, können Sie den leitenden Beisitzer bitten, diese Entscheidung über einen begründeten Antrag zu überprüfen. Sie werden über die Entscheidung, die Beschwerde abzuweisen, auf dem Laufenden gehalten.

Wenn Ihre Beschwerde an die geschäftsführende Kammer des IPI weitergeleitet wird, erhalten Sie automatisch den verfügenden Teil der Entscheidung (in dem die Entscheidung selbst getroffen wird) über Ihre Beschwerde.

Weitere Informationen zum Einreichen einer Beschwerde finden Sie auf der IPI-Website.

Was geschieht, wenn ein Immobilienmakler Ihnen Schaden zufügt?

Das IPI hat eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die alle Mitglieder des IPI abdeckt, d.h. alle Immobilienmakler, die auf der Liste der Zulassungsinhaber oder auf der Liste der Praktikanten stehen. Diese Versicherung deckt unter bestimmten Bedingungen auch Schäden ab, die die Folge von Betrug sind (wie z.B. die Insolvenz des Immobilienmaklers).

Folglich könnte Sie die Gruppenversicherung des IPI entschädigen, wenn einer dieser Immobilienmakler Ihnen Schaden zufügt, sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Immobilienmakler Ihnen Schaden zugefügt hat, können Sie die Seite der IPI-Website konsultieren, die dem Thema Versicherung gewidmet ist und auf der Sie weitere Informationen zu diesem Thema finden.

Weitere Informationen

Berufsinstitut für Immobilienmakler
Rue du Luxembourg 16
1000 Brüssel

Tel.: +32 2 505 38 50
Fax : +32 2 503 42 23
E-Mail: info@ipi.be

Letzte Aktualisierung
25 November 2020

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