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    Sie möchten die Tätigkeit als natürliche Person ausüben

    Wenn Sie als natürliche Person den Beruf des Immobilienmaklers ausüben möchten, müssen Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung des Berufs erfüllen.

    Wie lauten die Bedingungen für den Zugang zum Beruf?

    Als natürliche Person müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Sie müssen im Besitz Ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sein;
    • Sie dürfen nicht für bankrott erklärt worden sein, ohne eine Rehabilitation erhalten zu haben;
    • Zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Zugang beantragen, darf keine der in Artikel 5 § 1des Gesetzes genannten Strafen in Belgien oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gegen Sie verhängt worden sein;
    • Sie müssen Inhaber eines Titels sein, der den Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers ermöglicht, wie in Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 30. August 2013 über den Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers erwähnt;
    • Sie müssen Ihren Antrag auf Aufnahme in die Liste der Praktikanten an den Vorsitzenden der geschäftsführenden Kammer des Fachinstitutes für Immobilienmakler (Institut professionnel des agents immobiliers (IPI)) richten;
    • Sich müssen sich einer vom IPI organisierten oder genehmigten Kompetenzprüfung unterziehen;
    • Sie müssen ein Berufspraktikum als Selbständiger mit einer Dauer von mindestens 12 und höchstens 36 Monaten zufriedenstellend abschließen;
    • Sie müssen die vom IPI organisierte oder genehmigte Zusatzausbildung absolvieren;
    • Sie müssen einen vom IPI organisierten oder genehmigten praktischen Eignungstest bestehen.

    Sind Sie Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz? Sie können auch einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis vorlegen, den Sie in diesem Land erworben haben. In diesem Fall sind Sie vom Praktikum befreit.

    Das IPI kann jedoch nach Ihrer Wahl einen dreijährigen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung anordnen, wenn es feststellt, dass es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der in Belgien für den Zugang zum Beruf erforderlichen Ausbildung gibt.

    Sie sind europäischer Staatsangehöriger mit einem Befähigungsnachweis oder einem Ausbildungsnachweis? Sie können auch in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat einen europäischen Berufsausweis beantragen, den Sie beim IPI einreichen können. In diesem Fall ist Ihr Mitgliedsstaat für alle Schritte zur Anerkennung von Berufsqualifikationen durch das IPI zuständig.

    Wie lauten die Bedingungen für die Ausübung des Berufs?

    Als unabhängiger Immobilienmakler müssen Sie:

    • auf der IPI-Liste der Zulassungsinhaber oder auf der Liste der Praktikanten aufgeführt sein;
      Wenn Sie nicht in dieser IPI-Tabelle oder Liste genannt sind:
      • dürfen Sie sich nicht als Immobilienmakler bezeichnen;
      • können Sie den Beruf des Immobilienmaklers nicht als Selbständiger ausüben, weder im Haupt- noch im Nebenberuf.
    • die berufsethischen Regeln respektieren, die eine würdige und ehrliche Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers gewährleisten sollen;
    • in Hinblick auf Berufshaftpflicht versichert sein;
    • sich ständig weiterbilden.

    Weiterbildung

    Als Immobilienmakler haben Sie eine Ausbildungsverpflichtung. Diese gewährleistet, dass Sie sich regelmäßig auf dem aktuellen Stand halten und Ihren Kunden weiterhin den bestmöglichen professionellen Service bieten können.

    Jedes in einer einzigen Spalte aufgeführte zugelassene Mitglied (Makler oder Treuhänder) muss jährlich 10 Stunden Weiterbildung absolvieren. In beiden Spalten der Tabelle der Zulassungsinhaber aufgeführte Personen müssen jährlich 20 Stunden Weiterbildung absolvieren.

    Versicherungspflicht

    Wenn Sie als selbständiger Immobilienmakler arbeiten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, um:

    • Ihre Berufshaftpflicht abzudecken;
    • für die Kautionen zu bürgen, d.h. für die Beträge, die Ihnen von Ihren Kunden anvertraut wurden und deren Endempfänger nicht Sie sind.

    Das IPI hat eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die alle Mitglieder des IPI abdeckt, d.h. alle Immobilienmakler, die auf der Liste der Zulassungsinhaber oder auf der Liste der Praktikanten stehen.

    Sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, könnte die Gruppenversicherung des IPI also eintreten, falls Sie einem Kunden Schaden zufügen.

    Sie möchten die Aktivität als juristische Person ausüben

    Wenn Sie den Beruf als juristische Person ausüben wollen, müssen Sie die Voraussetzungen für den Zugang und die Ausübung des Berufes erfüllen.

    Eine juristische Person muss folgende Bedingungen erfüllen:

    1. Alle Geschäftsführer, Verwalter, Mitglieder des Verwaltungsausschusses und unabhängigen Makler, die im Namen und auf Rechnung der juristischen Person handeln, müssen vom IPI zugelassene Immobilienmakler sein;
    2. Ihr Gegenstand und ihre Tätigkeit sind auf die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers beschränkt;
    3. Wenn sie in Form einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien gegründet wurde, müssen ihre Aktien registriert werden;
    4. Mindestens 60 % der Aktien sowie der Stimmrechte müssen direkt oder indirekt von vom IPI zugelassenen Immobilienmaklern gehalten werden; alle anderen Aktien dürfen nur von natürlichen oder juristischen Personen gehalten werden, die dem IPI gemeldet sind und einen nicht unvereinbaren Beruf ausüben;
    5. Die juristische Person darf keine Anteile an anderen Gesellschaften oder juristischen Personen haben, die nicht ausschließlich beruflicher Natur sind. Der Gesellschaftszweck und die Aktivitäten dieser Gesellschaften dürfen nicht mit der Funktion eines Immobilienmaklers unvereinbar sein.

    Die juristische Person muss in einer der Spalten der IPI-Tabelle aufgeführt sein. Sie unterliegt denselben berufsethischen Regeln wie eine natürliche Person.

    Wenn die juristische Person nicht in der Tabelle eingetragen ist, übernehmen die Verwalter, Geschäftsführer und/oder aktiven Partner die volle zivilrechtliche Haftung für Handlungen, die im Rahmen der Berufsausübung innerhalb der juristischen Person vorgenommen werden. Diese juristische Person muss folgende Bedingungen erfüllen:

    1. Ihre Verwalter, Geschäftsführer oder aktiven Partner, die die Tätigkeit des Immobilienmaklers ausüben und die die Abteilungen, in denen diese Tätigkeit ausgeübt wird, tatsächlich leiten, müssen in der entsprechenden Spalte der Tabelle der Zulassungsinhaber oder der Liste der Praktikanten eingetragen sein;
    2. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die juristische Person zu diesem Zweck einen Verwalter, Geschäftsführer oder aktiven Partner ernennen, von dem angenommen wird, dass er die Tätigkeit eines Immobilienmaklers in unabhängiger Eigenschaft ausübt, ohne dass dies anfechtbar ist.

    Verfahren zur Registrierung

    Registrierung als Praktikant

    Wenn Sie das für den Beruf des Immobilienmaklers erforderliche Diplom besitzen, können Sie Ihre Bewerbung an den Vorsitzenden der geschäftsführenden Kammer richten.

    Sobald Sie ein vollständiges Registrierungsdossier bei der geschäftsführenden Kammer eingereicht und eine offizielle Bestätigung erhalten haben, dass dieses Dossier ordnungsgemäß ist, können Sie an dem vom IPI organisierten Kompetenztest teilnehmen.

    Der Kompetenztest ist ein schriftlicher Test, den Sie vor Beginn Ihres Praktikums ablegen müssen, damit Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beurteilt werden können. Dieser Test ist obligatorisch für jede Person, die nicht vom Praktikum befreit ist, unabhängig von Abschluss oder Erfahrung. Anhand dieser Prüfung kann das IPI feststellen, wo Sie möglicherweise Defizite haben und woran Sie arbeiten müssen, und ermitteln, in welchen Bereichen Sie Ihre Fähigkeiten noch verbessern müssen.

    Sobald Sie den Kompetenztest bestanden haben, werden Sie in die Praktikantenliste eingetragen und erhalten Ihre IPI-Nummer. Sie müssen dann ein Praktikum in der Agentur eines Praktikumsbetreuers absolvieren, der ein zugelassenes IPI-Mitglied sein und bestimmte Bedingungen erfüllen muss.

    Erst nachdem Sie offiziell Ihre IPI-Nummer erhalten haben, können Sie Ihr Praktikum beginnen und eine Tätigkeit als Immobilienmakler aufnehmen: nur entsprechend der Spalte, in der Sie eingetragen sind (Makler und/oder Treuhänder).

    Die letzte Etappe ist die praktische Eignungsprüfung. Anhand dieser Prüfung lässt sich ermitteln, ob Sie nach Abschluss Ihres Praktikums die theoretischen Kenntnisse in die Praxis umsetzen können und ob Sie in der Lage sind, den Beruf des Immobilienmaklers nach den geltenden Gesetzen und den Regeln der Berufsethik auszuüben.

    Registrierung als natürliche Person

    Wenn Sie sich als natürliche Person in das Register der Immobilienmakler eintragen lassen wollen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    1. Sie müssen das Berufspraktikum als Selbständiger zufriedenstellend abgeschlossen haben;
    2. Sie müssen die vom IPI organisierte oder genehmigte Zusatzausbildung absolviert haben;
    3. Sie müssen einen vom IPI organisierten oder genehmigten praktischen Eignungstest bestanden haben.

    Wenn Sie vom Praktikum befreit sind, können Sie Ihre Bewerbung mit den Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Zugangsbedingungen erfüllen, direkt an den Vorsitzenden der geschäftsführenden Kammer richten.

    Wenn Sie die Tätigkeit als juristische Person ausüben möchten, können Sie einen Antrag auf Eintragung als juristische Person an den Vorsitzenden der geschäftsführenden Kammer richten, wenn die natürlichen Personen, die im Namen und im Auftrag der juristischen Person handeln, bereits als natürliche Personen eingetragen sind.

    Anmeldegebühren

    Wenn Sie in der Liste der Zulassungsinhaber oder der Liste der Praktikanten eingetragen sind, müssen Sie eine jährliche Gebühr entrichten. Das Institut legt jedes Jahr die Höhe dieses Beitrags fest, dessen Höhe vom zuständigen Minister genehmigt wird. Dieser Beitrag deckt auch die Höhe der Versicherungsprämie für die Haftpflicht- und Kautionsversicherung.

    Einspruch im Falle einer Ablehnung der Registrierung

    Wenn die geschäftsführende Kammer Ihre Registrierung ablehnt, können Sie beim Sekretär der Berufungskammer per Einschreiben Widerspruch einlegen.

    Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von dreißig Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung der geschäftsführenden Kammer einreichen (Datum des Poststempels).

    Sanktionen

    Auf deontologischer Ebene

    Wenn Sie auf der IPI-Liste der Zulassungsinhaber oder auf der Liste der Praktikanten aufgeführt sind:

    • stehen Sie unter seiner Aufsicht;
    • müssen Sie die vom IPI festgelegten berufsethischen Normen einhalten.

    Diese Normen gewährleisten, dass Sie Ihre Aktivitäten mit Integrität und Professionalität ausüben. Wenn Sie nachweislich Ihren deontologischen Pflichten nicht nachgekommen sind, werden Sie mit einer der folgenden Disziplinarstrafen belegt:

    • Abmahnung;
    • Verwarnung;
    • Aussetzung für maximal zwei Jahre;
    • Löschung.

    Auf strafrechtlicher Ebene

    Die illegale Berufsausübung ist eine Straftat und wird mit einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe geahndet.

    Letzte Aktualisierung
    25 November 2020

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