Um einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Personenbezogene Bedingungen

Vor jeder Niederlassung müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt werden:

  • die gesetzliche Volljährigkeit von 18 Jahren erreicht zu haben;
  • nicht für geschäftsunfähig erklärt oder unter richterliche Aufsicht gestellt zu sein;
  • im Besitz seiner bürgerlichen und politischen Rechte zu sein;
  • kein Berufsverbot erhalten zu haben.

Anforderungen an die Nationalität

Der Berufsausweis

Wenn Sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie im Besitz eines Berufsausweises sein, um in Belgien eine selbständige Tätigkeit ausüben zu können (es sei denn, Sie sind davon befreit).

Eine Befreiung ist insbesondere für die Begünstigten des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vorgesehen (Königlicher Erlass vom 24. Dezember 2020 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über den Zugang zum Hoheitsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und die Entfernung von Ausländern in Bezug auf die Begünstigten des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft).

Die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sind:

  • die Länder der Europäischen Union;
  • Island;
  • Norwegen;
  • Liechtenstein.

Sie müssen einen Berufsausweis beantragen:

  • beim zugelassenen Unternehmensschalter Ihrer Wahl, wenn Sie bereits in Belgien wohnen, über eine gültige „Anmeldebescheinigung Modell A“ oder eine „Bescheinigung über die Eintragung im Ausländerregister“ verfügen und Ihre Tätigkeit in der Wallonischen Region oder in der Region Brüssel-Hauptstadt ausüben möchten;
  • über eine  Online-Anwendung, wenn Sie sich bereits legal in Belgien aufhalten und Ihre Tätigkeit in der Flämischen Region ausüben möchten;
  • bei der belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Ihrem Wohnsitzland, wenn Sie im Ausland wohnen.

Diese Ausweise werden von den Regionen ausgegeben.

Anerkennung der beruflichen Qualifikationen

Wenn Sie ein Berufstätiger aus einem EU-Mitgliedstaat, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind, benötigen Sie keinen Berufsausweis, um Ihre Tätigkeit in Belgien auszuüben. Da einige Berufe jedoch reglementiert sind, müssen Sie zunächst prüfen, ob Ihre beruflichen Qualifikationen in diesen Berufen anerkannt werden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie „Be Assist“, das Belgische Beratungszentrum für die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Nationale Koordination der europäischen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Der FÖD Wirtschaft wurde mit der nationalen Koordinierung der europäischen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen betraut. 

Bedingungen im Zusammenhang mit der Aktivität

Zusätzlich zu den Bedingungen, die allen Unternehmern gemeinsam sind, gibt es spezifische Formalitäten, die von bestimmten Kategorien von Selbständigen zu erfüllen sind. Diese Formalitäten beziehen sich auf:

  • die nachzuweisenden unternehmerischen Fähigkeiten (grundlegendes Managementwissen und möglicherweise berufliche Kompetenzen);
  • die Bedingungen, die für die Ausübung oder die Verwendung der Berufsbezeichnung eines freien Berufes oder eines intellektuellen Dienstleistungsberufs zu erfüllen sind;
  • die Beschaffung spezifischer Lizenzen und Genehmigungen.

Unternehmerische Fähigkeiten

Die Regionen sind für den Zugang zu diesem Beruf für bestimmte freie Berufe zuständig.

In der Flämischen Region wurden die Anforderungen in Bezug auf grundlegendes Managementwissen und berufliche Fähigkeiten abgeschafft.

Die Zugangsbedingungen für bestimmte Berufe können daher von einer Region zur anderen unterschiedlich sein.

Die Unternehmensschalter stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie über diese Gesetzgebung zu informieren.

Freie und intellektuelle Berufe

Der Begriff „freie Berufe“ umfasst im Allgemeinen unabhängige Tätigkeiten, die in der Erbringung intellektueller Dienstleistungen oder der Lieferung bestimmter Güter bestehen.

Die Bedingungen, die für die Ausübung des Berufes und/oder die Verwendung der Berufsbezeichnung zu erfüllen sind, variieren je nach dem angestrebten freien oder intellektuellen Beruf.Der FÖD Wirtschaft ist verantwortlich für den Rechtsrahmen folgender Berufe.

Es gibt andere freie und intellektuelle Berufe, insbesondere juristischer, medizinischer und paramedizinischer Art, deren Regulierung in die Zuständigkeit des FÖD Justiz und öffentliche Gesundheit fällt.

Besondere Lizenzen und Genehmigungen

Für bestimmte Aktivitäten sind besondere Lizenzen oder Genehmigungen erforderlich:

Verwendung der Berufsbezeichnung

In Belgien sind bestimmte Berufe reglementiert und die Verwendung bestimmter Berufsbezeichnungen ist geschützt: nur diejenigen, die die Bedingungen erfüllen, dürfen sie verwenden. Das bedeutet, dass nur diejenigen, die die Bedingungen erfüllen, diese Berufsbezeichnung verwenden dürfen.

Weitere Informationen zur Verwendung der Berufsbezeichnung

Weitere Informationen?

Die öffentlichen Dienste stellen Ihnen verschiedene Websites zur Verfügung, um Ihnen bei der Eruierung Ihres Projekts zu helfen und Sie über die Verwaltungsverfahren, die Finanzierungsmöglichkeiten, die verfügbaren Hilfen, die möglichen Risiken usw. zu informieren.

Das föderale Portal belgium.be widmet insbesondere der Gründung von Unternehmen ein ausführliches Thema.

Zusätzliche und regionsspezifische Informationen erhalten Sie über die verschiedenen Portale der regionalen Institutionen:

Sie können sich auch an viele Berufsverbände im privaten oder öffentlichen Sektor wenden, um Informationen und fachlichen Rat zu erhalten. Interprofessionelle und professionelle Organisationen der Selbständigen und KMU verfügen insbesondere über Dienstleistungen zur Unterstützung von Existenzgründern.

Die Unternehmensschalter sind auch die bevorzugten Ansprechpartner für angehende Unternehmer: Sie sind Ihre einzige Anlaufstelle, um Antworten auf die verschiedenen Fragen zu finden, die Sie möglicherweise haben, und um die administrativen Formalitäten im Zusammenhang mit der Gründung Ihres Unternehmens zu erledigen.

Letzte Aktualisierung
18 Januar 2024

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