Wer sind die Belmed-Partner?
Siehe die vollständige Liste der BElmed-Partner
Wie kostenlos Belmed-Partner werden?
Sie sind im Bereich der gütlichen Beilegung von Handelsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern oder zwischen Unternehmen tätig und möchten Belmed-Partner werden? Dann können Sie sich im Folgenden über die zu erfüllenden Bedingungen informieren.
- Sie befassen sich mit Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen (B2C):
- Entweder eine qualifizierte Stelle sein: der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 entsprechen;
- Oder als “anerkannter Vermittler” in zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten aufgrund des Gesetzes vom 2005 in Bezug auf die Vermittlung anerkannt sein und bei Bedarf auch rechtlichen Beistand (PDF, 249.33 KB) leisten.
- Sie befassen sich mit Streitigkeiten zwischen Unternehmen (B2B):
- Für zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten aufgrund des Gesetzes vom 2005 in Bezug auf die Vermittlung anerkannt sein;
- Sie befassen sich mit Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen sowie zwischen Unternehmen:
- Siehe die oben genannten Bedingungen unter den Punkten 1 und 2.
- Für alle Belmed-Partner gelten zudem die folgenden Bedingungen:
- Sie verfügen über eine Website, auf der die folgenden Informationen enthalten sind: die Verfahrensregeln, das Vermittlungsprotokoll, Ihre Unternehmensnummer und ein Verweis auf Belmed.
- Ihre Preise einschließlich Mehrwertsteuer müssen sowohl auf der Belmed-Website als auch auf Ihrer Website deutlich mitgeteilt werden
Beispiel eines Informationsblattes. - Das Kooperationsprotokoll (verfügbar auf Niederländisch (DOCX, 54.68 KB) oder Französisch (DOCX, 53.02 KB)) und der Anhang (verfügbar auf Niederländisch (DOCX, 32.03 KB) oder Französisch (DOCX, 31.64 KB)) ausfüllen, unterschreiben und an die folgende E-Mail-Adresse senden: belmed@economie.fgov.be
Bis bald!
Wie wird man eine qualifizierte Stelle für die außergerichtliche Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten?
Am 1. Juni 2015 tritt der Königliche Erlass vom 16. Februar 2015 (verfügbar auf Französisch oder Niederländisch) zur Verdeutlichung der Anforderungen, die eine qualifizierte Stelle im Sinne des Buchs XVI des Wirtschaftsgesetzbuches erfüllen muss, in Kraft. Dieser Erlass bezieht sich auf Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Händler, bei denen ein neutraler Dritter in Anspruch genommen wird, um zu versuchen, zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.
Der Erlass verdeutlicht die Anforderungen, die ein Dritter (ungeachtet der Rechtsform) – der sich mit Vermittlungs-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren beschäftigt oder der als Ombudsmann tätig wird – erfüllen muss, um der Europäischen Kommission als „qualifizierte Stelle“ gemeldet zu werden. Diese Meldung bedeutet, dass die Kontaktangaben des Dritten auf der Website des FÖD Wirtschaft und auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.
Die Qualifikation wird also nicht auferlegt; Man erlangt sie auf freiwilliger Basis und nach Untersuchung einer gut untermauerten Bewerbung (verfügbar auf Französisch oder Niederländisch).
Als von der öffentlichen Behörde entwickeltes Instrument hat Belmed die Aufgabe, sowohl den Verbraucher als auch den Professional darüber zu informieren, was es in Belgien auf dem Gebiet der gütlichen/außergerichtlichen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten alles gibt. Belmed-Partner sind nicht unbedingt qualifiziert, aber die Tatsache, dass ein Dritter nicht qualifiziert ist, stellt seine Kompetenz keineswegs in Frage.