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    Patrick Kileste

    Adresse: Chaussée de la Hulpe 150 – 1170 Brüssel

    Tel.:   + 32 486.07.00
    Fax:  + 32
    Handy: + 32 475.23.12.82
    E-Mail: pk@kmspartners.be
    Website:  https://www.kmspartners.be

    Für welche Probleme 

    Streitigkeiten in Bezug auf:

    • Den kommerziellen Vertrieb (Verkaufskonzession, Agentur, Franchising)
    • Wettbewerbsrecht, Handelspraktiken, unlauteren Wettbewerb, missbräuchliche Praktiken, Missbrauch wirtschaftlicher Abhängigkeit
    • Konflikte zwischen Aktionären
    • Erbstreitigkeiten
    • Alle Streitigkeiten in Handelsangelegenheiten (Verträge, Urheberrechte, geistige Eigentumsrechte, Bankwesen, Versicherungen, gewerbliche Mietverträge usw.)

    Kosten

    Bei einem ersten Kontakt werde ich prüfen, ob Ihr Streitfall gütlich behandelt werden kann oder nicht. Ich werde Ihnen alle zweckdienlichen Informationen über meine etwaigen Ausführungen geben. Mein Tarif wird erst gelten, wenn Sie und die andere Partei mir meinen Auftrag offiziell zugewiesen haben.

    Die finanziellen Bedingungen werden von Fall zu Fall festgelegt und richten sich nach dem Streitwert und der Situation der einzelnen Parteien. 

    Das Honorar des Mediators wird normalerweise zu gleichen Teilen zwischen den Parteien aufgeteilt, sofern sie nichts anderes vereinbart haben.

    Der Stundensatz variiert in der Regel von einem Minimum von 80 Euro/Stunde pro Partei bis zu 200 Euro/Stunde pro Partei.  Diese Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

    In Angelegenheiten, in denen emotional viel auf dem Spiel steht, z. B. in Erbschaftsangelegenheiten, lasse ich mich häufig ohne zusätzliche Kosten von einer anderen anerkannten Mediatorin unterstützen.

    Sprachen

    Sprachen, in denen das Verfahren abgewickelt werden kann:

    • Französisch

    Territoriale Zuständigkeit  

    Nationale und internationale Streitigkeiten

    Bedingungen für die Inanspruchnahme

    Idealerweise hat eine Mediation viel größere Erfolgschancen, wenn beide Parteien ihr bereits zugestimmt haben.

    Andernfalls kann der Mediator auf Antrag einer Partei mit der anderen Partei Kontakt aufnehmen, um ihr eine Mediation vorzuschlagen.

    Die Aufgabe des Mediators besteht darin, die Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung für ihren Streitfall zu unterstützen, wobei er seine Erfahrung und die Techniken der Mediation einsetzt, aber er darf keine Rechtsberatung erteilen. Den Parteien wird daher empfohlen, sich von ihrem Anwalt unterstützen zu lassen.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Wenn die Parteien von einem Anwalt unterstützt werden, bitte ich immer zuerst um ein Treffen oder eine Videokonferenz mit den Anwälten, um ihren Standpunkt zum Streitfall zu erfahren und mit ihnen festzulegen, wie das Mediationsverfahren am besten in Gang gesetzt werden kann.

    Das Mediationsverfahren findet dann in der Regel in einer oder mehreren Sitzungen statt. Während dieser Sitzungen wird Zeit darauf verwendet, dass jede Partei darlegt, worum es in dem Streitfall geht, aber auch, was dem Streitfall möglicherweise vorausgegangen ist.

    Für mich sind die emotionalen Themen genauso wichtig wie die rechtlichen.

    Ich lasse mich von den üblichen Praktiken und Techniken der Mediation sowie von anderen Ansätzen wie der gewaltfreien Kommunikation inspirieren, zu der ich häufig Schulungen anbiete.

    Jede Partei wird gebeten, sich so respektvoll wie möglich gegenüber der anderen Partei auszudrücken, indem sie die Fakten und ihre Gefühle klar darlegt, und die andere Partei soll zuhören, ohne zu unterbrechen.

    Nachdem sich jede Partei auf diese Weise geäußert hat, versuchen wir gemeinsam, alle rechtlichen und sonstigen Aspekte des Streits zu erfassen.

    Anschließend erkunden wir mögliche Lösungswege und gehen am Ende in eine Verhandlungsphase über.

    In Angelegenheiten, in denen emotional viel auf dem Spiel steht, z. B. in Erbschaftsangelegenheiten, lasse ich mich häufig von einer anderen anerkannten Mediatorin unterstützen, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.

    Vermittlungsprotokoll

    Das Vermittlungsprotokoll ist Gegenstand einer ersten Besprechung zwischen den Parteien.   Es enthält in der Regel die Identifikation der Parteien, den Streitgegenstand und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

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    Letzte Aktualisierung
    1 März 2024