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    Es gibt einen Friedensrichter pro Kanton. Ein Kanton besteht aus einer oder mehreren Gemeinden und zählt etwa 50 000 Einwohner. Hier finden Sie die Adressen der Friedensgerichte (auf Französischoder auf Niederländisch).

    Für welche Probleme?

    Unter anderem für:

    • Streitigkeiten in Bezug auf Miete und Vermietung: einfache Miete, Miete einer Wohnung, Handelsmiete, Landpacht mit Vorkaufsrecht;
    • streitigkeiten über den gemeinschaftlichen Gebrauch, Genuss, Unterhalt, die gemeinschaftliche Instandhaltung oder Verwaltung von Appartementhäusern;
    • streitigkeiten in Bezug auf Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerecht);
    • streitigkeiten in Bezug auf Kreditverträge und Lohnabtretung;
    • streitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als 2500 Euro.

    Obligatorische Bedingung für die Inanspruchnahme

    Sie müssen versucht haben, den Streit direkt mit dem Unternehmen zu klären, ohne eine Einigung erzielt zu haben.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Die Parteien erscheinen oder lassen sich (durch einen Rechtsanwalt, …) vertreten, und legen ihre Argumente dar. Danach führt der Richter die Diskussionen und tritt er als Vermittler auf, aber er kann keine Lösung auferlegen.

    Das zu befolgende Verfahren

    Schicken Sie einen gewöhnlichen Brief, in dem folgende Angaben enthalten sind:

    • Ihr Name, Ihr Vorname und Ihre Adresse;
    • die Identität (Name und Vorname) und die Adresse der (aller) Gegenpartei(en), die Sie vorladen lassen möchten;
    • eine kurze Schilderung der Tatsachen;
    • was Sie erreichen möchten (zum Beispiel, dass die Gegenpartei Ihnen einen bestimmten Betrag bezahlt);
    • Ihr Antrag, die Parteien vorzuladen, um zu versuchen, eine Einigung zu erzielen. 

    Oder gehen Sie zu der Kanzlei (= dem Sekretariat) des Friedensgerichts, und bitten Sie darum, dass eine Schlichtungssitzung abgehalten wird.

    Konsultieren Sie auch die Broschüre "La conciliation" (verfügbar auf Französisch oder Niederländisch).

    Kosten

    Keine Kosten.

    Misslingt der Schlichtungsversuch, so können Sie Ihre Forderung vor Gericht einklagen. Das wird aber schon Kosten mit sich bringen.

    Weitere Informationen

    Primäre Rechtsberatung ist bei den Ausschüssen für juristischen Beistand erhältlich. An ein solches Justizhaus können Sie sich mit Fragen über das Verfahren oder über Ihre Streitigkeit wenden. Ein Rechtsanwalt wird Ihre Fragen im Rahmen des Möglichen beantworten, ohne dafür Kosten in Rechnung zu stellen.

    Achtung, er wird die unterschiedlichen Schritte aber nicht an Ihrer Stelle unternehmen (Brief abfassen, Schlichtungsverfahren vor dem Friedensrichter beantragen, …). Er wird Sie auch nicht vor Gericht verteidigen.

    Letzte Aktualisierung
    19 Januar 2024