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    Sie müssen eine Kontrolle der elektrische Anlage außerhalb des Hauses durchführen lassen:

    • vor ihrer Inbetriebnahme;
    • regelmäßig.

    Konformitätsprüfung vor Inbetriebnahme

    Diese Prüfung muss vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden:

    • einer neuen Anlagen;
    • einer temporären, mobilen oder transportablen Einrichtung (z.B. eines Baustellenschaltschranks);
    • einer Maschine oder eines ortsfesten elektrischen Geräts mit niedriger und sehr niedriger Spannung;
    • einer größeren Änderung oder Erweiterung einer elektrischen Anlage (z.B. Änderung des Erdungsplans)

    Liste der zugelassenen Prüfstelle (PDF, 279.29 KB)

    Die Konformitätsprüfung vor der Inbetriebnahme ist in Kapitel 6.4. von Buch 1 der Allgemeinen Vorschriften für elektrische Anlagen vorgeschrieben, die durch den Königlichen Erlass vom 8. September 2019 genehmigt wurde.

    Bei jeder größeren Änderung oder Erweiterung einer elektrischen Nieder- und Kleinspannungsanlage kann die Konformitätsprüfung innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme durchgeführt werden, wenn dies aus zwingenden betrieblichen Gründen gerechtfertigt ist. Der Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der elektrischen Anlage ist allein für die Inbetriebnahme des Geräts verantwortlich.

    Neue Freileitungen von mindestens 150 kV müssen spätestens 12 Monate nach dem Einschalten thermografisch geprüft werden.

    Regelmäßige Inspektion

    Die Sicherheit der elektrischen Anlage muss während ihrer gesamten Lebensdauer überprüft werden. Aus diesem Grund ist ein Kontrollbesuch (gewöhnlich als regelmäßiger Besuch bezeichnet) obligatorisch.

    Sobald bei einer ersten Kontrolle die Konformität der elektrische Anlage festgestellt wurde, müssen Sie diese regelmäßige Inspektion durchführen lassen:

    • jährlich für transportable, mobile oder temporäre elektrische Anlagen;
    • jährlich für elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen;
    • jährlich für elektrische Hochspannungsanlagen;
    • alle 5 Jahre für andere elektrische Anlagen.

    Der regelmäßige Inspektionsbesuch ist in Kapitel 6.5. von Buch 1 der Allgemeinen Vorschriften für elektrische Anlagen vorgeschrieben, die durch den Königlichen Erlass vom 8. September 2019 genehmigt wurde.

    Neue Freileitungen von mindestens 150 kV müssen einer thermografischen Prüfung unterzogen werden, die mindestens alle fünf Jahre zu wiederholen ist.

    Wie sieht es mit elektrischen Anlagen am Arbeitsplatz aus?

    Das Gesetz über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, das in Buch III, Titel 2 festgehalten ist, schreibt auch verschiedene Kontrollen der elektrischen Anlagen am Arbeitsplatz vor.

    Was geschieht, wenn Ihre Anlage bei der Kontrolle nicht den Vorschriften entspricht?

    Im Falle von Verstößen, die bei einer Konformitätsprüfung vor der Inbetriebnahme festgestellt werden, darf die elektrische Anlage oder der Teil der elektrischen Anlage, der nicht vorschriftsmäßig ist, nicht in Betrieb genommen werden. In diesem Fall müssen Sie die Mängel beheben und vor Inbetriebnahme eine neue Konformitätsprüfung durchführen lassen.

    Im Falle von Verstößen, die bei der Prüfung der Konformität einer erheblichen Änderung oder Erweiterung festgestellt werden, die aus zwingenden betrieblichen Gründen vorab in Betrieb genommen wurde, müssen Sie die Mängel unverzüglich abstellen und alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, wenn die elektrische Anlage in Betrieb bleiben soll, sodass die Mängel keine Gefahr für Personen und Eigentum darstellen.

    Im Falle von Verstößen, die beim Kontrollbesuch festgestellt werden, müssen Sie die Mängel unverzüglich abstellen und alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, wenn die elektrische Anlage in Betrieb bleiben soll, sodass die Mängel keine Gefahr für Personen und Eigentum darstellen.

    Letzte Aktualisierung
    15 Mai 2023