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    Was ist ein Lastabwurf?

    Ein Lastabwurf ist die vorübergehende Einstellung der Stromversorgung eines Teils der Endkunden in bestimmten Teilen des Landes.

    Strom muss zu dem Zeitpunkt verbraucht werden, an dem er erzeugt wird. Es muss jederzeit ein Gleichgewicht zwischen der im Netz verfügbaren (Angebot) und der verbrauchten (Nachfrage) Strommenge bestehen.

    Wenn dieses Gleichgewicht nicht aufrechterhalten wird, kann das gesamte Netz zusammenbrechen (Blackout). Um dies zu verhindern, gibt es Verfahren, mit denen an bestimmten Orten kontrolliert Stromabschaltungen erzwungen werden: der sogenannte Lastabwurf.

    Gesetzliche Bestimmungen legen fest, bei welche Arten von Kunden ein Lastabwurf erfolgen kann (vorrangig ländliche Gebiete) und welche vorrangig (wieder) versorgt werden müssen (wie Hilfsdienste von Hochspannungsstationen, allgemeine Krankenhäuser und psychiatrische Kliniken, Notrufzentralen usw.).

    Wozu wird ein Lastabwurf durchgeführt?

    Strom kann derzeit nicht in großen Mengen gespeichert werden. Die ins Netz eingespeiste (Angebot) und die entnommene (Nachfrage) Strommenge müssen zu jedem Zeitpunkt gleich sein.

    Der Indikator für dieses Gleichgewicht ist die Frequenz. In Belgien und Europa beträgt die Frequenz 50 Hertz (also eine Vibration von 50 Zyklen pro Sekunde).

    Wenn die Frequenz unter 50 Hertz liegt, ist ein Lastabwurf unumgänglich, wenn diese Frequenz nicht schnell genug wiederhergestellt werden kann.

    Beim Lastabwurf wird die Stromversorgung eines Teils der Endverbraucher vorübergehend eingestellt, um die Nachfrage deutlich auf die verfügbare Strommenge zu senken.

    Unter welchen Umständen kann es zu einem Lastabwurf kommen?

    Ein Lastabwurf kann in zwei Situationen erfolgen.

    Infolge plötzlicher Phänomene

    Stürme, extreme Wetterbedingungen, Zwischenfälle usw. im belgischen und/oder europäischen Netz können Schwankungen der elektrischen Frequenz oder Spannung verursachen, die zu einem unvorhersehbaren Ungleichgewicht zwischen Stromnachfrage und -angebot führen.

    Diese Situation kann zu einem automatischen Lastabwurf führen. Hierbei handelt es sich um Abschaltungen, die ohne menschliches Zutun und in extrem kurzer Zeit (wenige Sekunden) als Sicherheitsmaßnahme für das Netz erfolgen.

    Wenn die Gefahr einer lang anhaltenden Stromknappheit besteht

    Zu einer Knappheit kann es kommen, wenn unsere Produktions- und/oder Importkapazitäten nicht ausreichen, um den Verbrauch zu decken.

    Dank unserer Prognosemöglichkeiten können wir drohende Engpässe bis zu sieben Tage im Voraus erkennen.

    Bei drohender Stromknappheit werden zunächst Aufklärungsmaßnahmen und/oder Einschränkungen angewandt, um die Stromnachfrage zu senken. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen und das Gleichgewicht zwischen dem verfügbaren Angebot und der Nachfrage nicht gewährleistet werden kann, kann ein angekündigter, selektiver und verhältnismäßiger Lastabwurf durchgeführt werden. Man spricht dann von manuellem Lastabwurf, weil er ein bewusstes menschliches Eingreifen erfordert.

    Wie wird der Lastabwurf aktiviert?

    Aktivierung des Lastabwurfs bei plötzlichen Umständen

    Der Lastabwurf wird bei plötzlichen Umständen automatisch aktiviert. Technisch betrachtet wird die Stromversorgung durch technische Sicherheitsmechanismen (vergleichbar mit Leistungsschaltern) im Hochspannungsnetz automatisch unterbrochen, wenn die Frequenz unter 50 Hertz fällt.

    Aktivierung des Lastabwurfs im Fall einer lang anhaltenden Stromknappheit

    Der Lastabwurf erfolgt manuell, wenn es zu einer längerfristigen Stromknappheit kommt. Er tritt nur in extremen Notfällen ein.

    Der Energieminister und der Wirtschaftsminister können Elia, den Betreiber des Stromübertragungsnetzes, auffordern, einen manuellen Lastabwurf durchzuführen, wenn die anderen zuvor ergriffenen Maßnahmen die Nachfrage im Verhältnis zum verfügbaren Angebot nicht ausreichend senken konnten.

    Entscheidungen über Maßnahmen (Sensibilisierung oder Einschränkung) und Lastabwurf werden auf der Grundlage eines vorab festgelegten Verfahrens für das Krisenmanagement getroffen. An diesem Verfahren sind das Nationale Krisenzentrum, Elia, die Verteilernetzbetreiber, die Regionen und insbesondere der FÖD Wirtschaft beteiligt.

    Die praktischen Modalitäten für die Durchführung des manuellen Lastabwurfs sind im ministeriellen Erlass vom 3. Juni 2005 zur Erstellung des Lastabwurfplans für das Stromübertragungsnetz enthalten.

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    Letzte Aktualisierung
    17 Januar 2023