Sozialtarif für Energie

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    Aufmerksamkeit ! Ab dem 1. Juli 2023 berechtigt das Recht auf die erhöhte Beihilfe nicht mehr zum Sozialtarif für Energie.

    Diese Webseite handelt nur über den föderalen Sozialtarif.

    Was ist der Sozialtarif für Energie?

    Der Sozialtarif ist eine Maßnahme, die Personen oder Haushalten, die zu bestimmten Kategorien von Anspruchsberechtigten gehören, helfen soll, ihre Energierechnungen zu bezahlen.

    Der Sozialtarif ist ein günstiger Tarif für Strom, Erdgas oder Wärme. Er ist in ganz Belgien identisch, unabhängig vom Energieversorger oder Netzbetreiber.

    Dieser Tarif wird viermal jährlich von der föderalen Energieaufsicht, der Commission de Régulation de l’Electricité et du Gaz (CREG) festgelegt. Die CREG veröffentlicht die Tarife jedes Quartal.

    • Für Strom variiert der Sozialtarif abhängig davon, ob der Haushalt einen einfachen Zähler (Tagzähler), einen Doppelzähler (Tag- und Nachtzähler) oder einen Zähler ausschließlich für die Nächte (reiner Nachtzähler) hat.
    • Für Erdgas und Wärme gibt es einen einzigen Sozialtarif.

    Der Sozialtarif enthält keine Fixkosten oder Abonnementgebühren (Mietkosten für Strom- und/oder Erdgaszähler). Zusätzliche Dienstleistungen, z. B. Wartung, sind nicht im Preis enthalten und können daher vom Anbieter gesondert in Rechnung gestellt werden.

    Was ist, wenn ich einen Budgetzähler habe?

    Wenn Ihr Haushalt über einen Budgetzähler verfügt, wird der Sozialtarif ebenfalls gewährt, sofern Ihr Haushalt einer berechtigten Kategorie angehört.

    Informationen über

    • das Aufladesystem: Wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber.
    • Fakturierung: Wenden Sie sich an Ihren Energieversorger oder Ihren Netzbetreiber. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Energierechnung.

    Wann habe ich Anspruch auf den Sozialtarif?

    Um den Sozialtarif in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

    • ein privater Endkunde der Kategorie 1, 2A, 2B, 2C oder 3 sein. Ein Endkunde ist ein Kunde, der Energie für den Eigenverbrauch und den häuslichen Gebrauch kauft
    • Mieter einer Sozialwohnung sein (Kategorie 4)

    Welche Kategorien haben Anspruch auf den Sozialtarif?

    Kategorie 1: Sie (oder eine bei Ihnen wohnende Person) beziehen eine der folgenden Leistungen vom öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ):

    • ein Eingliederungseinkommen
    • finanzielle Sozialhilfe, die dem Eingliederungseinkommen entspricht
    • eine Sozialhilfe des ÖSHZ, die teilweise oder vollständig vom Staat übernommen wird
    • einen Vorschuss auf die Einkommensgarantie für ältere Personen oder eine Beihilfe für Personen mit Behinderung

    Kategorie 2A: Sie (oder eine bei Ihnen wohnende Personen) beziehen eine der folgenden Leistungen vom FÖD Soziale Sicherheit Generaldirektion Personen mit Behinderung (FÖD SS GDPB):

    • eine Beihilfe für Personen mit Behinderung aufgrund einer permanenten Arbeitsunfähigkeit von 65 %
    • ein Ersatzeinkommen
    • eine Eingliederungsbeihilfe
    • eine Beihilfe für die Hilfe durch eine dritte Person

    Kategorie 2B (föderal) : Sie (oder eine bei Ihnen wohnende Person) erhalten die folgende Beihilfe über:

    • den FÖD SS GDPB, eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten, in der Deutschsprachige Gemeinschaft
    • Iriscare, eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten, in der Region Brüssel-Hauptstadt
    • die „Zorgkas“, der die berechtigte Person angehört, ein Pflegebudget für pflegebedürftige ältere Menschen (früher: Beihilfe zur Unterstützung von Betagten), in der Flämischen Region
    • Organismes Assurances Wallons, eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten, in der Wallonische Region

    Kategorie 2C (regional): Sie (oder eine bei Ihnen wohnende Person) erhalten die folgende Beihilfe:

    • in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: zusätzliche Kinderbeihilfe für Kinder, die von einer körperlichen oder geistigen Behinderung betroffen sind, mit einer Mindestpunktzahl von 4 Punkten in Säule 1 der medizinisch-sozialen Skala (Anerkennung von der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, von der Kindergeldkasse bezahlt)
    • in der Region Brüssel-Hauptstadt: zusätzliche Kinderbeihilfe für Kinder, die von einer körperlichen oder geistigen Behinderung betroffen sind, mit einer Mindestpunktzahl von 4 Punkten in Säule 1 der medizinisch-sozialen Skala (Anerkennung vom FÖD SS GDPB, von der Kindergeldkasse bezahlt)
    • in Flandern: eine Pflegezulage für Kinder, die eine spezifische Unterstützung brauchen mit einer Mindestpunktzahl von 4 Punkten auf Säule 1 der medizinisch-sozialen Skala (früher: erhöhte Familienbeihife), von „Opgroeien, Team Zorgtoeslagevaluatie“
    • in der Wallonischen Region: zusätzliche Kinderbeihilfe für Kinder, die von einer körperlichen oder geistigen Behinderung betroffen sind, mit einer Mindestpunktzahl von 4 Punkten in Säule 1 der medizinisch-sozialen Skala (Anerkennung vom FÖD SS GDPB oder AVIQ, von der Kindergeldkasse bezahlt

    Kategorie 3: Sie (oder eine bei Ihnen wohnende Person) erhalten eine der folgenden Beihilfen vom Föderalen Pensionsdienst (FPD):

    • die Einkommensgarantie für ältere Personen (GRAPA);
    • eine Beihilfe für ältere Personen;
    • eine Beihilfe für Personen mit Behinderung aufgrund einer permanenten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 65 % (eine ergänzende Beihilfe oder eine Beihilfe zur Ergänzung des garantierten Einkommens);
    • eine Beihilfe für die Hilfe durch eine dritte Person.

    Kategorie 4: Sie sind Mieter einer Sozialwohnung, deren Erdgasheizung von einer kollektiven Installation abhängt in einem Gebäude das Sie mieten von:

    • einem Sozialwohnungsunternehmen
    • der regionale Wohnungsgesellschaft
    • sozialen Vermietungsbüros, die von der Regionalregierung anerkannt sind (der Flämische Wohnungsfonds, der „Fonds du Logement des Familles Nombreuses de Wallonie“ und der Wohnungsfonds der Region Brüssel-Hauptstadt)
    • dem Sozialamt

    In welchen Fallën gilt der Sozialtarif nicht?

    Bestimmte Beihilfen geben keinen Anspruch auf den Sozialtarif für Energie, zum Beispiel wenn Sie:

    • eine Beihilfe von der Krankenkasse erhalten;
    • eine Beihilfe von einer Versicherung erhalten;
    • eine Pension im öffentlichen Dienst beziehen;
    • Begünstigter von „Artikel 60“ des ÖSHZ sind;
    • Privatinsolvenz angemeldet haben;

    Der Sozialtarif gilt nicht für:

    • Zweitwohnsitze (andere Adresse als die Ihres offiziellen Wohnsitzes);
    • gemeinschaftlich genutzte Teile von Mehrfamilienhäusern;
    • gewerbliche Kunden (Unternehmen, Organisationen usw.);
    • gelegentliche Kunden oder temporäre Anschlüsse.

    Welche Schritte müssen Sir unternehmen, um den Sozialtarif in Anspruch nehmen zu können?

    Sie gehören der Kategorie 1, 2A, 2B, 2C oder 3 an?

    Der Sozialtarif für Energie wird Ihnen in den meisten Fällen automatisch gewährt. Sie müssen also nichts unternehmen.

    Sie sind ein neuer Anspruchsberechtigter?

    Wenn Sie erst seit Kurzem einer Kategorie angehören, kann es eine gewisse Zeit dauern, bis Sie den Sozialtarif in Anspruch nehmen können.

    Warum? Die Tatsache, dass Sie Anspruchsberechtigter sind, wird Ihrem Energieversorger nicht sofort mitgeteilt. Die Energieversorger werden alle 3 Monate über Personen, die Anspruch auf den Sozialtarif haben, informiert.

    Der Anspruch auf den Sozialtarif beginnt immer am 1. Tag des Quartals, in dessen Verlauf entschieden wurde, ob Sie einer berechtigten Kategorie angehören. Das Datum der Entscheidung entspricht etwa dem Datum, an dem Sie die erste Zahlung Ihrer Beihilfe tatsächlich erhalten haben.

    Mögliche Daten des Beginns der Anspruchsberechtigung sind also der 1. Januar, der 1. April, der 1. Juli oder der 1. Oktober, das Enddatum ist immer der 31. Dezember des laufenden Jahres.

    Wenn Sie als Anspruchsberechtigter im folgenden Jahr immer noch eine Beihilfe erhalten, wird der Sozialtarif für Energie normalerweise erneut automatisch angewandt.

    Sie sind umgezogen?

    Bei einer Änderung der Adresse des offiziellen Wohnsitzes wird Ihr Anspruch auf Sozialtarif Ihrem Energieversorger nicht sofort mitgeteilt. Die Energieversorger werden nämlich automatisch alle 3 Monate über Personen, die Anspruch auf den Sozialtarif haben, informiert.

    Der Umzug ist erst dann offiziell, wenn der Bezirksbeamte Sie besucht hat und nach seinem Besuch Ihr Personalausweis aktualisiert wurde.

    Sie haben den Energieversorger gewechselt?

    Bei einem Wechsel des Energieversorgers wird Ihr Anspruch auf Sozialtarif Ihrem Energieversorger nicht sofort mitgeteilt. Die Energieversorger werden nämlich automatisch alle 3 Monate über Personen, die Anspruch auf den Sozialtarif haben, informiert.

    Ratschläge

    • Schließen Sie einen Energieversorgungsvertrag vorzugsweise im Namen einer einzelnen Person ab.
    • Geben Sie die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) so an, wie sie auf dem Personalausweis erscheinen.

    Der Sozialtarif für Energie ist ein von der CREG festgelegter Preis. Er ist daher bei allen Energieversorgern und Netzbetreiber gleich.

    Bei Ihren persönlichen Daten auf dem Energieversorgungsvertrag hat sich ein Fehler eingeschlichen?

    Wenn ein Kunde einen Energievertrag mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum abschließt, die von seinen personenbezogenen Daten im Nationalregister (oder auf dem Personalausweis) abweichen, ist es nicht möglich, seinen Vertrag mit seiner Person in Verbindung zu bringen.

    Die Richtigkeit der Identifizierungsdaten der Kunden bei ihren Energieversorgern ist für eine automatische Anwendung unerlässlich.

    Tipps zur Erleichterung der automatischen Datenverarbeitung

    • Geben Sie die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) so an, wie sie auf dem Personalausweis erscheinen, wenn Sie den Energieversorgungsvertrag abschließen.
    • Teilen Sie Ihrem Energieversorger immer die Nationalregisternummer mit, auch wenn sie nicht zwingend in einem Vertrag angegeben werden muss.
    • Passen Sie Ihre personenbezogenen Daten bei Ihrem Energieversorger so an, dass sie mit denen im Nationalregister angegebenen identisch sind.

    Sie sind Mieter einer Sozialwohnung (Kategorie 4)?

    Sie müssen beim Eigentümer/der Hausverwaltung des Mietshauses überprüfen, ob der Sozialtarif für das Mietshaus gilt. Der Eigentümer/Hausverwalter des Mietshauses ist die Person, die den Vertrag mit dem Energieversorger abgeschlossen hat.

    Der Gebäudeverwalter ist für die Beantragung des Sozialtarifs beim Energieversorger verantwortlich. Um nachzuweisen, dass das Gebäude die oben genannten Bedingungen erfüllt, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Für die soziale Wohnungsbaugesellschaft reicht für den Versorger eine Erwähnung des Gebäudes auf der Website:
    2. Für Sozialimmobilienagenturen und das ÖSHZ muss der Manager eine ehrenwörtliche Erklärung ausfüllen und Sie dem Energieversorger mitteilen. Mit diesem Dokument kann der Sozialsatz für das genannte Kalenderjahr angewendet werden.
      Ein Muster einer ehrenwörtliche Erklärung herunterladen (DOCX, 17.04 KB)

    Welche Regeln gelten für die Anwendung des Sozialtarifs?

    Der Sozialtarif wird immer ab dem ersten Tag des Trimesters angewandt, in den das Wirksamwerden der Entscheidung über die Zugehörigkeit zu einer Kategorie fällt. Das Entscheidungsdatum entspricht ungefähr dem Datum, an dem Sie zum ersten Mal eine Beihilfe von Ihrem Sozialträger erhalten haben.

    Der Sozialtarif wird immer bis zum Ende des Kalenderjahres gewährt.

    Erhalten Sie als Leistungsberechtigter im folgenden Kalenderjahr noch eine Beihilfe, wird in der Regel automatisch wieder der Sozialtarif für Energie erhoben.

    Mögliche Startdaten sind der 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober und das Enddatum ist immer der 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.

    Bitte beachten Sie, dass der Sozialtarif für Wärme erst ab dem 1. Juli 2022 gilt und daher nie früher gewährt werden kann.

    Rückwirkende Anwendung?

    Der Sozialtarif für Energie kann rückwirkend beantragt werden, maximal 2 Jahre zurück ab dem Datum, an dem der aktuelle Energieversorger informiert wurde. Liegt das Wirksamwerden der Entscheidung mehr als ein Quartal zurück, kann dies nur durch eine Bescheinigung der zuständigen Sozialträger beantragt werden, mit der der Endkunde nachweist, dass er als geschützter Privatkunde gilt (Papierbescheinigung).

    Bitte beachten Sie, dass der Sozialtarif für Wärme erst ab dem 1. Juli 2022 gilt und daher nie früher gewährt werden kann.

    Verfügen Sie als Berechtigter nicht über das Zertifikat? Sie können es über das Contact Center der FÖD Wirtschaft anfordern.

    Um eine reibungslose Aktenbearbeitung zu gewährleisten, teilen Sie bitte folgende Daten mit:

    • Ihre Bevölkerungsregisternummer
    • Ihren Namen
    • den Namen der berechtigten Person
    • die Adresse
    • Ihre Kundennummer beim Energieversorger

    Ungeachtet des zwischenzeitlich automatisch angewendeten Sozialtarifs für Energie, müssen die Energieversorger die Papierzertifikate akzeptieren, mit denen die Endkunden nachweisen, dass sie länger einer der berechtigten Kategorien angehören und daher seit einiger Zeit Anspruch auf den Sozialtarif haben.

    Wird der Sozialtarif automatisch angewendt?

    Die Anwendung des Sozialtarifs für Energie erfolgt in den meisten Fällen automatisch.

    Die Automatisierung gewährleistet den meisten Anspruchsberechtigten die Anwendung des Sozialtarifs, ohne dass sie etwas unternehmen müssen.

    Seit 2010 ist der FÖD Wirtschaft für die automatische Anwendung des Sozialtarifs zuständig.
    Er übermittelt den Energieversorgern alle 3 Monate:

    • die Liste der Kunden, auf die der Sozialtarif anzuwenden ist;
    • für welche Anschlüsse;
    • für welchen Zeitraum.

    Sie können online auf www.tarifsocial.economie.fgov.be überprüfen, ob der Sozialtarif automatisch für Sie gilt, für welche(n) Vertrag/Verträge und für welchen Zeitraum.

    Online überprüfen

    Sie können sich auch an das Contact Center oder an die Abteilung Soziale Energie des FÖD Wirtschaft wenden.

    Weitere Informationen über die Funktionsweise der Automatisierung finden Sie im Dokument "Sozialtarif für Strom und/oder Erdgas: Funktionsweise der Automatisierung" (PDF, 99.46 KB).

    Brauche ich eine Bescheinigung auf Papier für den Sozialtarif? Warum wird sie benötigt und wie beantrage ich sie?

    In bestimmten Fällen genießen sie, unabhängig von der Kategorie der Sie angehören (1, 2A, 2B, 2C oder 3), nicht automatisch den Sozialtarif.

    Sie müssen Ihrem Energieversorger eine Bescheinigung auf Papier übermitteln. Diese Bescheinigung beweist, dass Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts einer der Kategorien angehören/angehört, die Anspruch auf den Sozialtarif hat.

    Wie geht man vor? Je nach Kategorie, der Sie angehören, müssen Sie die Bescheinigung bei einer der folgenden zuständigen Sozialeinrichtungen beantragen:

    • beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde
    • beim FÖD Soziale Sicherheit Generaldirektion Personen mit Behinderung (nach dem 1. Juni für das laufende Jahr)
    • bei der Agentschap Zorg en Gezondheid („Zorgkas“, nur in Flandern)
    • beim Föderalen Pensionsdienst
    • IRISCARE
    • AVIQ

    Kontaktdaten dieser sozialen Einrichtungen.

    Die Papierbescheinigung gilt nur für das angegebene Referenzjahr. Sie müssen sie jedes Jahr erneuern (wenn Sie in der Zwischenzeit den Sozialtarif noch nicht automatisch erhalten haben).

    Beispiele für Musterbescheinigungen (PDF, 880.81 KB), die für die Erlangung des Sozialtarifs gültig sind

    Wenn Sie nicht der Inhaber des Anspruchs auf Sozialtarif aber der Inhaber des Wenn Sie nicht der Inhaber des Anspruchs auf Sozialtarif, aber der Inhaber des Energieversorgungsvertrags/der Energieversorgungsverträge sind und der Anspruchsberechtigte eine Person ist, mit der Sie in einem Haushalt leben, kann Ihr Energieversorger Sie auffordern, als zusätzlichen Nachweis eine Haushaltszusammensetzung vorzulegen, die der Bescheinigung der betreffenden Person beigefügt wird.

    Kann ich der automatischen Anwendung des Sozialtarifs widersprechen?

    Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Hinblick auf die automatische Anwendung der Lieferung von Energie kostenlos zu widersprechen.

    Sie müssen Ihrem/Ihren Energieversorger(n) eine datierte und unterschriebene Mitteilung senden, in der Sie erklären, dass Sie der automatischen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.

    Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, müssen Sie Ihren Energieversorgern eine Bescheinigung auf Papier senden, um den Sozialtarif zu erhalten.

    Ich bin geschützter Kunde und wohne in der Flämischen Region. Wo kann ich eine Bestätigung beantragen? 

    Einige Netzbetreiber in der Flämischen Region bieten:

    • Prämien für Investitionen in Energiesparmaßnahmen; oder
    • Ermäßigungen beim Kauf eines energiesparenden Gerätes. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber. Seine Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Energierechnung.

    Auf Anfrage beim Contact Center oder bei der Abteilung Soziale Energie des FÖD Wirtschaft erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis über Ihren Status als geschützter Kunde, wenn der Sozialtarif für Energie automatisch auf Sie angewandt wird.

    Diese Bestätigung hat keinen juristischen Wert. Sie können diese Informationen also nicht verwenden, um den Sozialtarif von Ihrem Versorger zu fordern.

    Gibt es andere Kategorien, die Anspruch auf den Sozialtarif haben?

    Neben dem föderalen Sozialtarif haben möglicherweise auch die Regionen Kategorien von Anspruchsberechtigten definiert.

    Wenden Sie sich an Ihr ÖSHZ oder Ihre regionale Regulierungsbehörde für mehr Informationen (CWaPE für die Wallonische Region, BRUGEL für die Region Brüssel, VREG für die Flämische Region).

    CWaPE (Commission wallonne pour l'Energie) Tel.: 081 33 08 10 Website: https://www.cwape.be
    BRUGEL (Régulateur bruxellois pour l’énergie) Tel.: 0800 97 198 E-Mail: info@brugel.brussels Website: https://www.brugel.brussels
    VREG (Vlaamse Regulator van de Elektriciteits- en Gasmarkt) Tel.: 1700 E-Mail: info@vreg.be Website: www.vreg.be

    Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

    Fragen zum Sozialtarif für Energie?

    Kontakt-Center des FÖD Wirtschaft

    Tel. (gebührenfrei): 0800 120 33 (von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
    Fax (gebührenfrei): 0800 120 57
    E-Mail: 
    info.eco@economie.fgov.be

    Abteilung Soziale Energie des FÖD Wirtschaft

    Generaldirektion Energie
    Soziale Energie
    Boulevard du Roi Albert II 16
    1000 Brüssel
    E-Mail: 
    soc.ener@economie.fgov.be

    Um eine reibungslose Aktenbearbeitung zu gewährleisten, teilen Sie bitte folgende Daten mit:

    • Ihre Bevölkerungsregisternummer
    • Ihren Namen
    • den Namen der berechtigten Person
    • die Adresse
    • Ihre Kundennummer beim Energieversorger

    Fragen zum Sozialstatus?

    FÖD Soziale Sicherheit

    Generaldirektion für Personen mit Behinderung
    Verwaltungszentrum Botanique
    Finance Tower
    Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150
    1000 Brüssel
    Tel.: 0800 987 99
    E-Mail: Kontaktformular auf der Website
    Website: handicap.fgov.be

    Föderaler Pensionsdienst

    Zentrale
    Tour du Midi
    1060 Brüssel

    Tel.: 1765
    E-Mail: Kontaktformular auf der Website
    Website: 
    www.sfpd.fgov.be

    Öffentliches Sozialhilfezentrum

    Es gibt in jeder Gemeinde ein ÖSHZ. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Website.

    Zorgkassen (Altenpflege)

    Kontaktdaten der "Zorgkassen in Vlaanderen"

    Opgroeien, Team Zorgtoeslagevaluatie

    E-Mail: zoe.info@kindengezin.be
    Tel.: 02 533 13 41
    Webste: 
    www.zorgtoeslagen.be

    Iriscare
    Tel.: 0800 35 499 (kostenlos)
    E-Mail: 
    apa-thab@iriscare.brussels

    Aviq
    Tel.: 0800 16061
    E-Mail: numerogratuit@aviq.be
    Website: www.aviq.be

    Ich habe eine Frage zur Fakturierung. Wo kann ich hingehen?

    Für Informationen zur Fakturierung können Sie sich an Ihren Energieversorger oder Ihren Netzbetreiber wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Energierechnung.

    Letzte Aktualisierung
    6 März 2024