Zwischen Oktober 2021 und Ende 2023 hat die föderale Regierung angesichts der steigenden Energiepreise zeitlich befristete Maßnahmen ergriffen, um die Energierechnung der Haushalte zu entlasten.

    Diese Maßnahmen sind nun abgeschlossen und die Prämien können nicht mehr in Anspruch genommen werden :

    • die zwei Basispakete für Gas (270 Euro und 405 Euro) und die zwei Basispakete für Strom (122 Euro und 183 Euro)
    • die Prämie von 250 Euro für Haushalte, die hauptsächlich mit Pellets heizen
    • die einmalige Zulage von 300 Euro für Haushalte, die mit Heizöl oder losem Propangas heizen
    • die Ermäßigung der Verbrauchssteuer auf Diesel und Benzin um 0,175 Euro pro Liter
    • die Ausweitung des Sozialtarifs auf die Empfänger der erhöhten Beihilfe
    • die Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme auf 6 % für Miteigentümer (z. B. Wohnungen, Campingplätze, Pflegeheime ...)
    • die Ermäßigung der Verbrauchssteuern auf Gas und Strom für Unternehmen und Selbstständige: Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom auf 6 % und Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme auf 6 %.
    • die Gewährung einer Heizprämie von 100 Euro netto für Inhaber eines privaten Stromvertrags für ihre Wohnung.
    • die Gewährung eines einmaligen Pauschalbetrags von 80 Euro zur Unterstützung der bedürftigsten Familien.
    • die Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf photovoltaische Solaranlagen, thermische Solaranlagen und Solarwarmwasserbereiter und Wärmepumpen
    Letzte Aktualisierung
    22 Dezember 2023