Skip navigation

Ein Geschenk mit Rechnung

Thumbnail 

  • Sie finden ein Päckchen mit Überweisungsformular in Ihrem Briefkasten, ohne dass Sie es bestellt haben?
  • Eine Zeitschrift, für die das Abonnement längst abgelaufen ist, wird wieder zugestellt?
  • Bei einem Verkaufsgespräch wird Ihnen ein kostenloses Werbepaket angeboten, das Sie aus Höflichkeit akzeptieren?

Wenn Sie auf ein solches Angebot eingehen, wird Ihnen das Päckchen ins Haus geliefert, mit Rechnung. Oder Sie erhalten das Werbepaket mit einem Lieferschein, mit dem Sie die nächste Lieferung verweigern können. Füllen Sie dieses Formular jedoch nicht aus, so erhalten Sie ohne Bestellung jeden Monat ein neues Paket.

Ratschläge

Wenn Sie nichts bestellt haben, dann brauchen Sie auch nichts zu unternehmen. Sie brauchen die Ware also weder zu bezahlen, noch sind Sie dazu verpflichtet, sie zurückzuschicken. Sollte der Händler trotzdem die Zahlung verlangen, so wird er den Beweis erbringen müssen, dass Sie die Ware bestellt haben.

Lesen Sie immer das Kleingedruckte, bevor Sie etwas unterschreiben. So gibt es nachher keine Diskussion darüber, ob eine Bestellung aufgegeben wurde oder nicht.

Seien Sie wachsam und vorsichtig bei telefonischen Angeboten. Bei einer undeutlichen Erklärung sagen Sie am besten sofort, dass Sie nicht interessiert sind. Sie werden wahrscheinlich nichts verpassen…

Wenn Sie Mahnungen von einem Inkassobüro erhalten, bestreiten Sie jede Schuld, begründet und per Einschreiben, an die Adresse des Verkäufers und des Inkassobüros.

Mehr Infos über den Zwangskauf (auf Französisch)

Radiosendung

Radiofrühstück auf BRF 1

Mp3-Datei der Sendung (MP3, 3.33 MB)