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Kilometerbetrug bei Gebrauchtwagen

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  • Sie kaufen einen Gebrauchtwagen in einer Autowerkstatt. Nach zwei Monaten versagt Ihr Auto den Dienst. Sie bringen es zur Inspektion in Ihre Werkstatt. Es stellt sich heraus, dass Ihr Wagen mindestens doppelt so viele Kilometer gefahren ist wie der Kilometerzähler anzeigt!

Das Zurückdrehen der Kilometerzähler ist bei Gebrauchtwagen eine gängige Praxis. Für Autohändler ist es eine lukrative Sache. Für den getäuschten Käufer jedoch eine teure und schmerzhafte Angelegenheit. Oft werden zudem falsche Rechnungen ausgestellt, der Verkäufer ist spurlos verschwunden und die Aussicht auf Schadensersatz eher gering.

In Belgien wird dieser Betrug bekämpft. Verkäufer, Händler oder Privatpersonen sind beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an eine Privatperson verpflichtet, einen „Car-Pass“ mitzuliefern, in dem die Kilometerstände des Wagens eingetragen werden. Autos, die zur Zeit des Verkaufs noch nicht in Belgien angemeldet sind und bei denen der richtige Kilometerstand nur schwer überprüfbar ist, sind nicht von dieser Regelung erfasst.

Ratschläge

Verlangen Sie den Car-Pass, wenn der Wagen in Belgien angemeldet ist. Normalerweise wird dann auch eine technische Überprüfung vorgenommen. Kontrollieren Sie diese Unterlagen auf etwaige Unrechtmäßigkeiten, bevor Sie den Kauf tätigen. Akzeptieren Sie nicht, dass Ihnen der Car-Pass oder andere Dokumente erst nach dem Verkauf ausgehändigt werden.

Seien Sie äußerst wachsam beim Kauf eines eingeführten Gebrauchtwagens oder eines Autos im Ausland. Sie können nicht sicher sein, ob der Kilometerstand richtig ist. Erkundigen Sie sich nach dem Verkäufer. Lassen Sie den Wagen in der Werkstatt Ihrer Wahl im Voraus überprüfen. Zahlen Sie nicht, bevor Sie den Wagen nicht gesehen und vorzugsweise getestet haben.

Mehr Infos über diesen Betrug (auf Französisch)

Radiosendung

Radiofrühstück auf BRF 1

Mp3-Datei der Sendung (MP3, 5.21 MB)

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