FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
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FÖD Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie
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Der Großteil der telefonischen Dienstleistungen wird meistens korrekt abgerechnet. Trotzdem schaffen es gewisse Dienstleister, Ihnen durch gebührenpflichtige Nummern Geld abzunehmen, indem sie Ihre Unaufmerksamkeit ausnutzen.
Die Bestellung von Handy-Klingeltönen ist vor allem für Minderjährige attraktiv. Diese glauben, dass sie einen Klingelton ihrer Wahl bestellen. Sie sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie mit Aufgeben einer Bestellung tatsächlich einen Vertrag für ein Abonnement über die regelmäßige Bestellung weiterer Klingeltöne abschließen, manchmal über eine beträchtliche Anzahl pro Woche. Der Preis dafür wird nicht nur für jede geschickte, sondern auch für jede erhaltene SMS berechnet, und das über ihren Mobilfunkbetreiber.
Gewisse Kleinanzeigen versprechen, Ihre Zukunft vorherzusagen, Ihre Geldprobleme zu lösen oder sogar dass Sie das große Los gewinnen. Dafür müssen Sie eine gebührenpflichtige Nummer anrufen, die beispielsweise mit 0903, 0907 oder 0909 beginnt. Tatsächlich besteht das Ziel nicht darin, die versprochene Dienstleistung zu liefern, sondern Sie möglichst lange am Telefon zu halten - ohne jegliches Ergebnis für Sie, abgesehen von einer saftigen Rechnung.
Oder Sie erhalten eine Nachricht auf Ihrem Handy, die Sie einlädt, an einem „Wettbewerb“ teilzunehmen, um ein iPhone, ein Handy, einen Geldbetrag usw. zu gewinnen. Sie beantworten eine einfache Frage und haben tatsächlich einen Dienst abonniert, der darin besteht, Ihnen häufig Fragen per SMS zu senden, deren Empfang gebührenpflichtig ist, auch wenn Sie Ihre Nachrichten nicht öffnen und sie nicht beantworten. Schon wird Ihr Handy-Konto mit einem beträchtlichen Betrag belastet, während Sie gar nichts gewonnen haben.
Ein weiteres Beispiel: Sie möchten einen neuen Klingelton für Ihr Handy erhalten, haben aber nicht bemerkt, dass Sie mit der Bestellung des Klingeltons Ihrer Wahl tatsächlich ein Abonnement abgeschlossen haben; dieses Abonnement besteht darin, dass Sie regelmäßig gebührenpflichtige SMS erhalten, die Ihnen neue Klingeltöne anbieten.
Die Generaldirektion Überwachung und Vermittlung hat die Mobilfunkbetreiber ermutigt, einen Verhaltenskodex zu etablieren, dem alle Dienstleister (ob in Belgien ansässig oder nicht) von dem Moment an unterworfen sind, in dem sie ihre Dienstleistungen Verbrauchern im belgischen Netz anbieten (GOF-Richtlinien).
Die GOF-Richtlinien wurden vor kurzem optimiert, um das „Double Opt-in“-System (zweifache Bestätigung) für SMS-Abonnementdienste durchzusetzen. Seit dem 15. März 2008 muss der Verbraucher zwei Mal bestätigen, dass er den angebotenen Dienst abonnieren möchte. Dank dieser neuen Maßnahmen kann man sichergehen, dass der Verbraucher bei Aufgeben der Bestellung garantiert darüber informiert ist, dass er dabei ist, ein Abonnement abzuschließen, was einen regelmäßigen Austausch von kostenpflichtigen SMS, sowohl empfangenen als auch gesendeten, umfasst. Außerdem müssen seit dem 1. Juni 2008 Kurzwahlnummern (vierstellig), die das Abschließen eines Abonnements ermöglichen, zwangsläufig mit 9 anfangen. Diese Maßnahme erlaubt es dem Verbraucher ebenfalls, sich bewusst zu machen, dass er durch das Bestellen eines solchen Dienstes durch Absenden seiner Anmeldung an eine solche Nummer tatsächlich ein Abonnement abschließt.
Gleichermaßen hat die Generaldirektion Überwachung und Vermittlung die Festnetzbetreiber ermutigt, einen Verhaltenskodex für Festnetzleitungen über Dienste über 0900-Nummern zu etablieren. Dieser Code sieht zu befolgende Regeln sowohl für die Werbung für die angebotenen Dienste als auch für den Inhalt der Letzteren vor.
Zuallererst empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrem Telefonbetreiber aufzunehmen, um sich zu beschweren und zu versuchen, Ihren Streit gütlich beizulegen.
Dann können Sie sich bei der GDÜV beschweren. Das Ziel der Intervention der GDÜV besteht darin, der unfairen Geschäftspraktik, die Sie anzeigen, im allgemeinen Interesse der Gesamtheit der Verbraucher ein Ende zu setzen. Es empfiehlt sich daher, diese Praktik der GDÜV anzuzeigen, da diese auf Basis konkreter Informationen, die von anderen Nutzern im gleichen Fall gesammelt wurden, die erforderlichen Mittel entfalten kann, um dieser unfairen Praktik ein Ende zu setzen.
Konkret bedeutet das: Wenn die GDÜV einen Bruch des Verhaltenskodex feststellt, benachrichtigt sie die Mobilfunkbetreiber, damit diese die vertraglich vorgesehenen Sanktionen verhängen: Suspendierung der strittigen Nummer, Entschädigung der Gesamtheit der Opfer (und nicht nur der Kläger), Sicherstellen der Konformität des Dienstes.