SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Concurrence
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Bruxelles
Tél. : 02 277 82 24 ou 02 277 84 83
Fax : 02 277 52 53
E-mail : dg.concurrence@economie.fgov.be
Die nationalen Gerichte sind dafür zuständig, die europäischen Wettbewerbsvorschriften anzuwenden, und um eine effiziente und kohärente Umsetzung dieser Vorschriften sicherzustellen, hat die Europäische Kommission ein System zur Unterstützung der nationalen Gerichte eingerichtet.
Die häufigsten Arten der Unterstützung für die nationalen Gerichte bestehen in der Mitteilung von Informationen, der Formulierung von Stellungnahmen und der Veröffentlichung von Bemerkungen durch die Europäische Kommission.
Die Zusammenarbeit beinhaltet auch, dass die nationalen Gerichte die Rolle der Europäischen Kommission in der Anwendung der europäischen Wettbewerbsrichtlinien erleichtern.
Die belgische Wettbewerbsbehörde kann die nationalen Gerichte auch bei der Anwendung der europäischen Wettbewerbsrichtlinien unterstützen.
Die nationalen Gerichte müssen die belgische Wettbewerbsbehörde über ihre Urteile oder Erlasse informieren, wenn sie über die Zulässigkeit einer Wettbewerbspraktik entscheiden.
Die nationalen Gerichte sowie der Wettbewerbsrat können den Kassationsgerichtshof um Vorabentscheidungen bezüglich der Auslegung des Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs (GSWW) bitten.
Weitere Informationen zur Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten finden Sie in den folgenden Rubriken:
Amicus curiae
Vorabentscheidungen.