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Conseil de la concurrence

Conseil de la concurrence
Greffe du Conseil de la concurrence

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North Gate
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Bruxelles

Tél. : 02 277 52 72
Fax : 02 277 53 23
E-mail : raco@economie.fgov.be

Heures d'ouverture: de 9h à 12h et de 14h à 16h

 

Liberalisierte Bereiche

Der Wettbewerbsrat ist zuständig für Entscheidungen über Beschwerden gegen die Endscheidungen der sektoriellen Regulierungsbehörden in den kraft Gesetz festgelegten Fällen, insbesondere in den verschiedenen Gesetzestexten zur Regelung der liberalisierten Bereiche (Artikel 79 des Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs, im Folgenden GSWW).

Die Beschwerden müssen erhoben werden innerhalb von dreißig Tagen:

  • entweder nach der Notifizierung der Entscheidung der sektoriellen Regulierungsbehörde;
  • oder nach der Veröffentlichung der Entscheidung für andere interessierte Personen;
  • oder mangels Veröffentlichung nach der Kenntnisnahme dieser Entscheidung.

Beschwerden müssen durch einen bei der Kanzlei des Wettbewerbsrat vorgelegten Antrag eingelegt werden und die in Artikel 80, § 1 des GSWW festgelegten Angaben enthalten, da sie andernfalls nichtig sind.

Beschwerden gegen Entscheidungen der sektoriellen Regulierungsbehörden beim Wettbewerbsrat haben keine aussetzende Wirkung.

Der Wettbewerbsrat kann jedoch auf Antrag des Interessehabenden und durch Zwischenentscheidung die Entscheidung der sektoriellen Regulierungsbehörde ganz oder teilweise aussetzen.

Réglementation