Wettbewerb
Ein effektiver Wettbewerb bietet Verbrauchern eine größere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen, verbessert ihre Qualität und trägt tendenziell dazu bei, den technischen Fortschritt zu fördern.
Die belgische Wettbewerbsbehörde ist dafür verantwortlich, das Vorhandensein eines solchen Wettbewerbs in Belgien sicherzustellen und zu fördern. Sie umfasst:
- die Generaldirektion für Wettbewerb
- den Wettbewerbsrat, der seinerseits aus der Vollversammlung des Rats, dem Auditorat und der Kanzlei besteht
Zuständigkeiten der belgischen Wettbewerbsbehörde
Die Wettbewerbsbehörde ist zuständig für die Anwendung:
- des nationalen Rechts gemäß dem Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs, koordiniert am 15. September 2006 (GSWW)
- des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf Wettbewerb (Artikel 101 und 102 des AEUV (ex-Artikel 81 und 82 des EUV)). Sie ist Teil des European Competition Network (ECN).
Sie ist dagegen nicht zuständig für:
- unlauteren Wettbewerb:
- Handlungen, die den ehrlichen wirtschaftlichen Bräuchen zuwider laufen.
Beispiele:
- Verkauf mit Verlust;
- Ausverkäufe;
- öffentliche Versteigerungen;
- vergleichende Werbung;
- Fernabsatzverträge;
- Liquidationen usw. (Gesetz vom 6. April 2010 über die Handelspraktiken)
Aufgaben der belgischen Wettbewerbsbehörde
Um den Wettbewerb auf dem belgischen Markt sicherzustellen, untersucht und sanktioniert die Wettbewerbsbehörde wettbewerbsbeschränkende Praktiken (Kartelle, Absprachen oder Missbrauch einer beherrschenden Stellung). Sie untersucht auch die Zulässigkeit von Zusammenschlüssen die spürbare Auswirkungen auf den Markt haben können.
Rechtsgrundlage
- Loi du 6 avril 2010 relative aux pratiques du marché et à la protection du consommateur (MB 12.04.2010)
- Loi sur la protection de la concurrence économique, coordonnée le 15 septembre 2006