SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Sécurité des Consommateurs
North Gate
Bd du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 39
E-mail : safety.prod@economie.fgov.be
SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Guichet Central pour les Produits
North Gate
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 38
E-mail :
info.produitsconsommateurs@
economie.fgov.be
Eine extreme Freizeitaktivität (EF) ist eine Aktivität,
Es handelt sich um Aktivitäten wie Bungeejumping (Sprung an einem Gummiseil), Fallschirmspringen, „death ride“ usw.
Für die Organisation eines solchen Ereignisses sind verschiedene organisatorische Aspekte zu beachten. Auch die Sicherheit des Ereignisses ist zu bedenken. Ein gut ausgearbeiteter und strukturierter Sicherheitsplan hilft Ihnen dabei, ein sicheres Ereignis zu organisieren und die Richtlinien zu erfüllen.
Bedingungen für die Organisation einer extremen Freizeitaktivität
Eine extreme Freizeitaktivität darf nur stattfinden, wenn sie den allgemeinen Sicherheitsvorschriften des Gesetzes vom 9. Februar 1994 zur Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen entspricht.
Für extreme Freizeitbetätigungen werden die Anforderungen dieses Gesetzes durch den Königlichen Erlass vom 4 März 2002 zur Regelung der Organisation von extremen Freizeitaktivitäten weiter ausgearbeitet und ergänzt.
Die Regelungen zu extremen Freizeitaktivitäten konzentrieren sich auf die verwendeten Anlagen. Solche Anlagen werden häufig vermietet, und es obliegt dem Organisator, sicherzustellen, dass der Verleiher ebenfalls den Richtlinien entspricht.
Um die Verpflichtungen bezüglich Sicherheit für die Organisation einer extremen Freizeitaktivität zu erfüllen, müssen die folgenden Schritte durchgeführt werden:
Die folgenden Informationen müssen lesbar und an einem für den Verbraucher oder Teilnehmer gut sichtbaren Platz angebracht werden:
Das Anbringen des Warnhinweises „Benutzung auf eigene Gefahr“ (oder anderer gleichartiger Hinweise) ist verboten.
Schwerwiegende Vorfälle oder schwere Unfälle müssen sofort dem Zentralen Schalter gemeldet werden.
Ein schwerer Unfall ist ein tödlicher Unfall oder ein Unfall, der eine bleibende Verletzung nach sich zieht oder ziehen könnte.
Ein schwerwiegender Vorfall ist ein Vorfall, der zu einem schweren Unfall führt oder führen könnte.