SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Guichet Central pour les Produits
North Gate
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 38
E-mail :
info.produitsconsommateurs@
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SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
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Verpflichtungen der Hersteller von Spielplatzgeräten
Verpflichtungen der Betreiber von Spielplätzen
Spielplätze sind ein wichtiger Ort für Kinder, um sich zu entspannen.
Ein Spielplatz ist jede Fläche oder jeder Raum, wo sich mindesten ein Spielplatzgerät befindet und der gemeinsam von Kindern und Jugendlichen zum Spielen verwendet werden kann.
Einige Beispiele:
Der Betreiber des Spielplatzes ist für die Sicherheit und Wartung der Anlagen und des Geländes verantwortlich. Die Eltern oder die Begleitperson bleiben selbstverständlich für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich.
Die Zusammenarbeit zwischen den Nutzern, der Spielplatzbranche und den Behörden erlaubt es, die Sicherheit von Spielplätzen in Belgien zu garantieren, ohne dabei jedoch das Vergnügen aus den Augen zu verlieren, das die Kinder beim Spielen empfinden. Moderne Werkstoffe und eine gut durchdachte Planung der Spielplatzgeräte ermöglichen es, attraktive Spielumgebungen zu schaffen.
Es ist nicht möglich, dafür zu sorgen, dass es auf unseren Spielplätzen zu keinem einzigen Unfall kommt. Das würde bedeuten, dass die Kinder dort nicht mehr wirklich spielen. Spielen ist ein Lernprozess mit Höhen und Tiefen.
Die allgemeinen Sicherheitsvorschriften für Spielplätze und Spielplatzgeräte sind im Königlicher Erlass vom 28. März 2001 über die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen genannt.
Die speziellen Anforderungen für Spielplatzgeräte und für den Betrieb von Spielplätzen wurden in den folgenden Königlichen Erlässen ausgearbeitet:
Produkte und Anlagen, die nicht als Spielplatzgeräte im Sinne dieser Richtlinie gelten, sind:
Ein Spielplatzgerät darf nur auf den Markt gebracht werden, wenn die allgemeinen Sicherheitsanforderungen und die allgemeinen Sicherheitsprinzipien hinsichtlich Entwurf und Herstellung erfüllt wurden.
Jedes Spielplatzgerät muss gemäß der europäischen Norm die folgenden Beschriftungen oder Angaben unlöschbar und nicht entfernbar auf oder im Gerät tragen:
Darüber hinaus muss der Produzent Montage- und Installationsanweisungen und andere einschlägige Informationen in Form eines mit dem Gerät mitgelieferten Dokuments zur Verfügung stellen. Dieses Dokument muss mindestens in der Sprache/den Sprachen der Sprachregion verfasst sein, wo das Spielplatzgerät auf den Markt gebracht wird.
Einige wichtige Punkte in Verbindung mit der Sicherheit von Spielplatzgeräten finden Sie in der Broschüre ‘Spielen Sie auf Sicherheit’.
Der Betreiber ist für die Sicherheit der Spielplatzgeräte und der Spielplätze verantwortlich.
Ein Spielplatz darf nur betrieben werden, wenn er den allgemeinen Verpflichtungen bezüglich Sicherheit entspricht. Zu diesem Zweck müssen die folgenden Schritte umgesetzt werden:
Der Betreiber ist gehalten, folgende Daten deutlich und lesbar anzugeben:
Das Anbringen des Warnhinweises „Benutzung auf eigene Gefahr“ oder anderer gleichartiger Hinweise ist verboten.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass er effektiv nachweisen kann, dass er die Verpflichtungen der gesetzlichen Regelungen erfüllt, eventuell mithilfe eines auf dem aktuellen Stand gehaltenen Verzeichnisses.
Als Instrument für die Betreiber von Spielplätzen wurde ein Handbuch über die Sicherheit von Spielplätzen erarbeitet.
Alle schwerwiegenden Vorfälle oder schweren Unfälle müssen sofort dem Zentralen Schalter gemeldet werden.
Ein schwerer Unfall ist ein tödlicher Unfall oder ein Unfall, der eine bleibende Verletzung nach sich zieht oder ziehen könnte.
Ein schwerwiegender Vorfall ist ein Vorfall, der zu einem schweren Unfall führt oder führen könnte.