SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Sécurité des Consommateurs
North Gate
Bd du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 39
E-mail : safety.prod@economie.fgov.be
SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Guichet Central pour les Produits
North Gate
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 38
E-mail :
info.produitsconsommateurs@
economie.fgov.be
Jahrmärkte sind ein traditioneller Treffpunkt für Jung und Alt. Da Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten immer größer, schneller und spektakulärer werden, ist es wichtig, die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit genau zu befolgen, um die Sicherheit der Nutzer und Zuschauer sicherzustellen.
Die Betreiber der Jahrmarktgeräte sind dafür verantwortlich.
Ein Jahrmarktgerät ist:
Beispiele für Jahrmarktgeräte: Riesenrad, Karussells, Autoskooter, „Raupe“ usw.
Jahrmarktgeräte werden in zwei Kategorien eingeteilt:
Bedingungen für Inbetriebnahme und Betrieb von Jahrmarktgeräten
Ein Jahrmarktgerät darf nur in Betrieb genommen werden, wenn es den allgemeinen Sicherheitsvorschriften des Gesetzes vom 9. Februar 1994 zur Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen entspricht.
Die Anforderungen dieses Gesetzes werden im Königlichen Erlass vom 18. Juni 2003 über das Betreiben von Jahrmarktgeschäften ergänzt und entwickelt.
Ein Jahrmarktgerät darf nur betrieben werden, wenn es den Verpflichtungen bezüglich Sicherheit entspricht. Zu diesem Zweck müssen die unten genannten Schritte umgesetzt werden:
Abhängig von der Art der Kontrolle und dem Typ des Jahrmarktgeräts werden die Risikoanalyse und die Kontrollen durch den Betreiber selbst, eine in technischer Hinsicht kompetente Person, eine unabhängige Organisation oder eine akkreditierte Organisation durchgeführt.
Die Anforderungen, die diese Personen oder Organisationen erfüllen müssen, werden im Königlichen Erlass vom 18. Juni 2003 über das Betreiben von Jahrmarktgeschäften ergänzt und entwickelt.
Warnungen und Beschriftungen bezüglich der sicheren Nutzung des Jahrmarktgeräts für die Benutzer müssen mindestens in der Sprache bzw. den Sprachen der Sprachregion erstellt werden, in der sich das Jahrmarktgerät befindet. Diese Warnungen und Hinweise müssen gut lesbar sein und sich an einem für die Benutzer gut sichtbaren und auffälligen Ort befinden.
Das Anbringen des Warnhinweises „Benutzung auf eigene Gefahr“ (oder anderer gleichartiger Hinweise) ist verboten.
Schwerwiegende Vorfälle oder schwere Unfälle müssen sofort dem Zentralen Schalter gemeldet werden.
Ein schwerer Unfall ist ein tödlicher Unfall oder ein Unfall, der eine bleibende Verletzung nach sich zieht oder ziehen könnte.
Ein schwerwiegender Vorfall ist ein Vorfall, der zu einem schweren Unfall führt oder führen könnte.