SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Sécurité des Consommateurs
North Gate
Bd du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 39
E-mail : safety.prod@economie.fgov.be
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Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
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Feuerzeuge enthalten einen entzündlichen Brennstoff und erzeugen eine Flamme oder Wärme. Sie stellen ein großes Risiko bei der Benutzung durch Kinder dar, was zu Bränden, Verletzungen und sogar zum Tod führen kann. Feuerzeuge sind kein Spielzeug.
Um das Unfallrisiko zu verringern, legt der Königliche Erlass vom 15. September 2006 zur Sicherheit von Feuerzeugen Folgendes fest:
Verpflichtungen für Hersteller und Händler
Informationen für Einzelhändler und Verbraucher
Um das Unfallrisiko zu verringern, legt eine europäische Richtlinie, umgesetzt im Königlichen Erlass vom 15. September 2006 zur Sicherheit von Feuerzeugen Folgendes fest:
„Fantasie“-Feuerzeuge oder „novelty lighters“ sind Feuerzeuge, die attraktiv für Kinder sein können und eine Animation aufweisen können (Feuerzeuge, deren Form Spielzeugen, Pistolen, Fahrzeugen usw. ähnelt, „normale“ Feuerzeuge, die Musik machen, blinken, ...).
Alle Feuerzeuge müssen mindestens das Sicherheitsniveau der Norm NBN EN 9994:2006 zur Sicherheit von Feuerzeugen erreichen. Diese Norm legt die Anforderungen fest, denen ein Feuerzeug genügen muss, u. a. die Höhe der Flamme, die Stabilität der Flamme, die Beständigkeit gegenüber Stößen usw.
Feuerzeuge, ausgenommen Luxusfeuerzeuge, müssen außerdem mindestens ein Sicherheitsniveau aufweisen, das dem der Norm NBN EN 13869 zur Kindersicherheit von Feuerzeugen entspricht.
Diese Regelung gilt nicht für Luxusfeuerzeuge, weil davon ausgegangen wird, dass nur ein geringes Risiko besteht, dass sie durch Kinder genutzt werden. Diese Feuerzeuge müssen jedoch dem allgemeinen Gesetz vom 9. Februar 1994 zur Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen entsprechen.
Als Produzent oder Händler müssen Sie die vom Gesetz vom 9. Februar 1994 vorgeschriebenen Verpflichtungen bezüglich der Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen sowie die durch die spezielle Gesetzgebung vorgeschriebenen Verpflichtungen erfüllen.
Produzenten (Hersteller, Vertreter, Importeure, ...) und Händler müssen alle Feuerzeuge, die nicht über das erforderliche Sicherheitsniveau verfügen, so schnell wie möglich vom Markt nehmen.
Um sicherzugehen, dass ein Feuerzeug sicher ist, empfehlen wir Ihnen, nur solche Feuerzeuge zu verteilen oder zu verkaufen, für die der Produzent einen Prüfbericht vorlegen kann, der die Sicherheit des betreffenden Feuerzeugs nachweist. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass eine eindeutige „Verbindung“ zwischen den Prüfberichten und den betreffenden Feuerzeugen hergestellt werden kann. Ein Prüfbericht für ein Feuerzeug X gilt nicht für ein Feuerzeug Y! Trotzdem garantiert ein Prüfbericht nicht immer, dass den verteilten Feuerzeugen Informationen für die Verbraucher und Warnungen in den vorgeschriebenen Sprachen beiliegen.
Nur Feuerzeuge mit einer Kindersicherung dürfen Verbrauchern angeboten werden. „Fantasie“-Feuerzeuge sind verboten. Dabei handelt es sich um Feuerzeuge (auch als „novelty lighters“ bezeichnet), die attraktiv für Kinder sein können und eine Animation aufweisen können (Feuerzeuge, deren Form Spielzeugen, Pistolen, Fahrzeugen usw. ähnelt, „normale“ Feuerzeuge, die Musik machen, blinken, ...).
Um zu überprüfen, ob das Feuerzeug, das Sie kaufen oder besitzen, sicher ist, können Sie unsere Kontrollliste nutzen. Sie finden dort auch ein Dokument, das die verschiedenen Arten von Feuerzeugen beschreibt und Illustrationen dazu enthält.
Wenn Sie feststellen, dass keine Übereinstimmung vorliegt, können Sie dies Ihrem Händler melden und ggf. einen Testbericht verlangen, der zeigt, dass das Feuerzeug sicher ist. Überprüfen Sie, ob es eine ausdrückliche Verbindung zwischen dem Produkt und dem Testbericht gibt, denn ein Testbericht für Feuerzeug X gilt nicht für Feuerzeug Y!
Falls die Überprüfungen anhand der Kontrollliste und des Testberichts nicht zufrieden stellend sind, empfehlen wir Ihnen, dieses Feuerzeug nicht zu kaufen.
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich an die Generaldirektion Kontrolle und Vermittlung des FÖD Wirtschaft