SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Sécurité des Consommateurs
North Gate
Bd du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 39
E-mail : safety.prod@economie.fgov.be
SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Guichet Central pour les Produits
North Gate
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 38
E-mail :
info.produitsconsommateurs@
economie.fgov.be
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Benutzer und der Dritter (Monteure, Wartungspersonal, Inspekteure oder Kontrolleure) müssen die Aufzüge einer bestimmten Anzahl technischer Anforderungen entsprechen.
Pflichten für den Eigentümer und den Verwalter
Der Königliche Erlass vom 9. März 2003 über die Sicherheit der Aufzüge sieht Anforderungen für die Benutzung von Aufzügen vor. Der Erlass enthält einerseits Anweisungen für die Wartung und Inspektion und andererseits für die Modernisierung von Aufzügen.
Dieser Königliche Erlass hat den Eigentümern und Verwaltern eine Reihe von konkreten Verfahren und Zeitplänen zur Verfügung gestellt, die es ihnen erlauben sollen, den Aufzug während seiner gesamten Lebensdauer in voller Sicherheit zu benutzen, zu warten und zu kontrollieren.
Dieser Erlass gilt für alle Aufzüge, und zwar sowohl die Aufzüge zur beruflichen Benutzung wie die zur privaten Verwendung.
Die folgenden Aktionen müssen durchgeführt werden, um die Konformität der Aufzüge mit den Vorschriften dieses Königlichen Erlasses nachzuweisen:
Wenn die Risikoanalyse ergibt, dass Sie Modernisierungsarbeiten durchführen müssen, haben Sie bis zum 1. Januar 2013 oder 1. Januar 2018 (je nach Art der Maßnahme) Zeit, um es zu tun. Im Falle schwerer Risiken muss das Gerät für eine Reparatur oder eine Wartung sofort stillgelegt werden. Die Benutzung des Aufzugs ist bis zu dem Augenblick untersagt, in dem die erforderlichen Arbeiten beendet sind.
In jeder Fahrkabine bzw. jedem Fahrstuhl muss zwingend eine bestimmte Zahl von Angaben angebracht sein: