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Questions sur la réglementation

SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Sécurité des Consommateurs

North Gate
Bd du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel

Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 39
E-mail : safety.prod@economie.fgov.be

 

Pour signaler un incident ou un accident grave, ou introduire une plainte

SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
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Boulevard du Roi Albert II, 16
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Sicherheit der Aufzüge: Modernisierung der vorhandenen Aufzüge

Zur Gewährleistung der Sicherheit der Benutzer und der Dritter (Monteure, Wartungspersonal, Inspekteure oder Kontrolleure) müssen die Aufzüge einer bestimmten Anzahl technischer Anforderungen entsprechen.

Vorschriften

Pflichten für den Eigentümer und den Verwalter

Vorschriften

Der Königliche Erlass vom 9. März 2003 über die Sicherheit der Aufzüge sieht Anforderungen für die Benutzung von Aufzügen vor. Der Erlass enthält einerseits Anweisungen für die Wartung und Inspektion und andererseits für die Modernisierung von Aufzügen.
Dieser Königliche Erlass hat den Eigentümern und Verwaltern eine Reihe von konkreten Verfahren und Zeitplänen zur Verfügung gestellt, die es ihnen erlauben sollen, den Aufzug während seiner gesamten Lebensdauer in voller Sicherheit zu benutzen, zu warten und zu kontrollieren.

Dieser Erlass gilt für alle Aufzüge, und zwar sowohl die Aufzüge zur beruflichen Benutzung wie die zur privaten Verwendung.

Pflichten für den Eigentümer und den Verwalter

Die folgenden Aktionen müssen durchgeführt werden, um die Konformität der Aufzüge mit den Vorschriften dieses Königlichen Erlasses nachzuweisen:

  • regelmäßig eine vorbeugende Wartung von einem Wartungsunternehmen durchführen lassen;
  • regelmäßig von einem SECT (externer Service für die technische Kontrolle) vorbeugende Inspektionen durchführen lassen;
  • alle zehn Jahre eine Risikoanalyse von einem SECT seiner Wahl durchführen lassen;
  • gegebenenfalls Modernisierungsarbeiten von einer Spezialfirma durchführen lassen;
  • eine Sicherheitsakte erstellen und aufbewahren, die insbesondere alle Unterlagen über Wartung, Inspektionen und Modernisierung enthält.

Wenn die Risikoanalyse ergibt, dass Sie Modernisierungsarbeiten durchführen müssen, haben Sie bis zum 1. Januar 2013 oder 1. Januar 2018 (je nach Art der Maßnahme) Zeit, um es zu tun. Im Falle schwerer Risiken muss das Gerät für eine Reparatur oder eine Wartung sofort stillgelegt werden. Die Benutzung des Aufzugs ist bis zu dem Augenblick untersagt, in dem die erforderlichen Arbeiten beendet sind.

In jeder Fahrkabine bzw. jedem Fahrstuhl muss zwingend eine bestimmte Zahl von Angaben angebracht sein:

  • die Identifizierungsnummer und das Baujahr des Aufzugs;
  • die Höchstzahl von Personen, die der Fahrstuhl befördern kann;
  • die Koordinaten des Eigentümers oder des Verwalters;
  • der Name des SECT, der die Inspektionen durchführt;
  • der Name des Wartungsunternehmens.

Nützliche Links

Publications

  • Critères de fonctionnement et modalités de contrôle du fonctionnement des organismes intervenants, AR 27-04-2007
  • Liste d’entreprises d’entretien d’ascenseurs certifiées
  • Procédure pour la réalisation de l’analyse de risque d’un ascenseur
  • Questions et réponses sur l’interprétation de la loi du 9 février 1994
  • Sécurité des ascenseurs, AR 09-03-2003
  • Sécurité des produits et des services, loi 09-02-1994

Rechtsgrundlage

Réglementation