SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Agréments et Spécifications dans la Construction
NG
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 81 76
Fax : 02 277 54 44
E-mail : dbgv.scas@economie.fgov.be
SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Guichet Central pour les Produits
North Gate
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 38
E-mail :
info.produitsconsommateurs@
economie.fgov.be
In vielen Fällen sind Bauprodukte keine Endprodukte, sondern Zwischenprodukte, die für Bauwerke verwendet werden.
Diese Bauwerke müssen einer Reihe von grundlegenden Anforderungen genügen in Bezug auf:
Um diese Anforderungen erfüllen zu können, muss man Gewissheit über die Leistungen der beim Bau verwendeten Materialien haben.
Die CE-Kennzeichnung wird nicht auf allen Bauprodukten angebracht.
Ein Hersteller ist gehalten, eine CE-Kennzeichnung anzubringen, wenn es eine harmonisierte Norm für sein Produkt gibt, und das ab einem gewissen Datum.
Ein Hersteller kann auch eine CE-Kennzeichnung auf anderen Bauprodukten anbringen. In diesem Fall muss er über eine europäische technische Zulassung verfügen.
Die CE-Kennzeichnung gibt an, dass die Leistungen der Eigenschaften eines Bauprodukts auf eine auf europäischer Ebene akzeptierte Art und Weise festgestellt wurden, so dass man sich auf das Produkt verlassen kann und dieses frei auf dem europäischen Markt vertrieben werden kann.
Die notwendige Bedingung, um eine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen zu können, ist die Konformitätserklärung des Produkts durch den Hersteller.
Die Bestätigung der Konformität eines Produkts bedeutet:
Das Bewertungssystem, das für ein Produkt angewendet werden muss, wird durch die Europäische Kommission nach Abstimmung mit dem Ständigen Ausschuss für das Bauwesen festgelegt und ist für den Produzenten verbindlich.