SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Sécurité des Consommateurs
North Gate
Bd du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 39
E-mail : safety.prod@economie.fgov.be
SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Guichet Central pour les Produits
North Gate
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 79 50
Fax : 02 277 54 38
E-mail :
info.produitsconsommateurs@
economie.fgov.be
Zum Schutz der Sicherheit von Verbrauchern bestimmt die allgemeine Regelung in erster Linie, dass nur sichere Produkte und Dienstleistungen vermarktet werden dürfen.
Das Gesetz vom 9. Februar 1994 bezüglich der Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen definiert die allgemeinen Sicherheitsvorschriften, denen Produkte und Dienstleistungen entsprechen müssen.
Das bedeutet, wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung auf dem Markt bringen, darf diese(s) unter normalen oder vernünftigerweise vorherzusehenden Nutzungsbedingungen keinerlei Risiken mit sich bringen. Der Produzent und/oder der Händler ist/sind für die eventuellen Folgen von Mängeln des Produkts oder der Dienstleistung verantwortlich.
Verpflichtungen für Produzenten
Das Gesetz vom 9. Februar 1994 zur der Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen setzt die europäische Richtlinie 2001/95/EWG vom 3. Dezember 2001 bezüglich der allgemeinen Sicherheit von Produkten um.
Dieses Gesetz enthält alle Anforderungen für alle allgemeinen Sicherheitsaspekte. Es handelt sich um ein allgemeines Gesetz zur Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen. Für gewisse Produktgruppen werden diese allgemeinen Sicherheitsanforderungen durch speziellere Regelungen ergänzt. Gewisse Produkte können unter verschiedene Richtlinien fallen und müssen demzufolge allen Anforderungen dieser verschiedenen Richtlinien entsprechen.
Für all diese Produkte und Dienstleistungen finden Sie unten einen Link auf die speziellen Richtlinien auf dieser Webseite.
Gasgeräte Elektrogeräte Artikel für Säuglings- und Kleinkinderpflege und Spielzeuge Sonnenstudios Medizingeräte | Persönliche Schutzausrüstung Druckgeräte Sprengstoffe und Feuerwerkskörper Maschinen Produkte mit irreführendem Aussehen |
Produkte, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinien fallen:
Der Produzent (Hersteller, Vertreter des Herstellers, Importeur, ...) muss die folgenden Verpflichtungen erfüllen:
Umfangreichere Informationen zu diesen Verpflichtungen finden Sie im Dokument “Fragen und Antworten - Gesetz zur Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen”.
Wenn er weiß, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung, das/die er auf den Markt gebracht hat, ein Risiko für den Verbraucher mit sich bringt, muss der Produzent sofort den Zentrale Schalter benachrichtigen. Die europäische Broschüre zur Meldung von gefährlichen Verbraucherprodukten enthält nähere Informationen zu diesem Thema.
Der Leitfaden für Korrekturmaßnahmen “Sicherheit von Produkten in Europa” gibt allgemeine Hinweise dazu, was ein Produzent tun muss, wenn eines seiner Produkte gefährlich ist. Er kann diesen Leitfaden nutzen, um Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
Der Händler trägt ebenfalls zur Einhaltung der allgemeinen Verpflichtungen zum Thema Sicherheit bei und muss die folgenden Verpflichtungen erfüllen:
Umfangreichere Informationen zu diesen Verpflichtungen finden Sie im Dokument “Fragen und Antworten - Gesetz zur Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen”.
Der FÖD Wirtschaft stellt die durchgängige Überwachung des belgischen Marktes sicher und wacht darüber, dass auf den Markt gebrachte Produkte und Dienstleistungen den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Es werden regelmäßig gezielte Sicherheitskampagnen organisiert, um die Sicherheit einer bestimmten Produktgruppe anhand von Stichproben zu überprüfen.
Sie können die Endberichte der in den letzten Jahren durchgeführten Kontrollkampagnen in der Rubrik „Veröffentlichungen“ einsehen.
Wenn wir der Ansicht sind, dass ein Produkt gefährlich ist, ergreifen wir unter Berücksichtigung der Situation die notwendigen Maßnahmen. Administrative (Verwarnung, Erinnerung, Verkaufsverbot, Vernichtung) und rechtliche (Bußgelder oder Urteil) Sanktionen können verhängt werden.
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich an die Generaldirektion Kontrolle und Vermittlung des FÖD Wirtschaft.