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Service des Autorisations économiques

SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Politique des P.M.E.
Service des Autorisations économiques

WTC III, 18e étage
Boulevard Simon Bolivar, 30
1000 Bruxelles

Tél. : 02 277 72 75 ou 277 85 24
Fax : 02 277 97 63
E-mail : info.EVA@economie.fgov.be
info.SAEV@economie.fgov.be












 

Metzger-/Fleischerlizenz

Die Metzger-/Fleischerlizenz ist die Genehmigung, die Sie benötigen, um eine Metzgerei oder Fleischerei zu betreiben. Diese Lizenz ist für den Verkauf, die Ausstellung zum Verkauf und das Zerlegen zum Zweck des Verkaufs von frischen, zubereiteten oder konservierten Fleischwaren erforderlich.

Für wen?

Den Betreiber einer Metzgerei oder Fleischerei. Den fachlichen Leiter einer Metzgerei oder Fleischerei.

Bedingungen

  1. Der fachliche Leiter muss den Nachweis über seine beruflichen Fähigkeiten erbringen:
    • entweder durch ein von einer Berufsschule ausgestelltes Diplom;
    • oder durch einen Lehrzeugnis;
    • oder durch eine berufliche Erfahrung von drei Jahren in Vollzeit oder vier Jahren in Teilzeit, nachgewiesen durch eine Bescheinigung des LASS oder einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige oder durch jegliches andere beweiskräftige Dokument.
  2. Nicht-europäische Gewerbetreibende benötigen, sofern sie nicht über eine Freistellung verfügen, neben der Metzger-/Fleischerlizenz auch eine Berufskarte für ausländische Staatsangehörige.

Gültigkeitsdauer

Diese Lizenz bleibt gültig, solange die Bedingungen für die Gewährung nicht geändert werden. In folgenden Fällen muss eine neue Lizenz beantragt werden:

  • Bei einem Wechsel des fachlichen Leiters oder Betreibers, der Rechtsform des Betriebs oder dessen Anschrift.

Andere Formalitäten, die anschließend zu erfüllen sind

  • Einholen der Genehmigung der Lebensmittelinspektion des FÖD Soziale Angelegenheiten, öffentliche Gesundheit und Umwelt;
  • Registrierung in der Zentralen Unternehmensdatenbank über einen zugelassenen Unternehmensschalter;
  • Den MwSt-Verpflichtungen nachkommen;
  • Einer Sozialversicherungs- und Krankenkasse beitreten.

Wann?

Sie müssen die Metzger-/Fleischerlizenz vor Tätigkeitsbeginn erhalten.

Wie?

Mit dem Antragsformular für die Metzger-/Fleischerlizenz (DOC, 54.5 Kb)

Sie müssen dem Antragsformular außerdem die folgenden Unterlagen beifügen:

  • den Nachweis der beruflichen Fähigkeiten des fachlichen Leiters;
  • gegebenenfalls die Satzung der Gesellschaft;
  • gegebenenfalls das Original der bereits für das betreffende Geschäft gewährten Metzger-/Fleischerlizenz oder eine eidesstattliche Erklärung, falls diese Lizenz verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.

Nützliche Links

Réglementation