SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Politique des P.M.E.
Service des Autorisations économiques
WTC III, 18e étage
Boulevard Simon Bolivar, 30
1000 Bruxelles
Tél. : 02 277 72 75 ou 277 85 24
Fax : 02 277 97 63
E-mail : info.EVA@economie.fgov.be
info.SAEV@economie.fgov.be
Die Metzger-/Fleischerlizenz ist die Genehmigung, die Sie benötigen, um eine Metzgerei oder Fleischerei zu betreiben. Diese Lizenz ist für den Verkauf, die Ausstellung zum Verkauf und das Zerlegen zum Zweck des Verkaufs von frischen, zubereiteten oder konservierten Fleischwaren erforderlich.
Den Betreiber einer Metzgerei oder Fleischerei. Den fachlichen Leiter einer Metzgerei oder Fleischerei.
Nicht-europäische Gewerbetreibende benötigen, sofern sie nicht über eine Freistellung verfügen, neben der Metzger-/Fleischerlizenz auch eine Berufskarte für ausländische Staatsangehörige.
Diese Lizenz bleibt gültig, solange die Bedingungen für die Gewährung nicht geändert werden. In folgenden Fällen muss eine neue Lizenz beantragt werden:
Sie müssen die Metzger-/Fleischerlizenz vor Tätigkeitsbeginn erhalten.
Mit dem Antragsformular für die Metzger-/Fleischerlizenz (DOC, 54.5 Kb)
Sie müssen dem Antragsformular außerdem die folgenden Unterlagen beifügen: