SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Métrologie légale
North Gate
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 74 54
Fax : 02 277 54 03
E-mail : metrology.approvals@economie.fgov.be
Der FÖD Wirtschaft gehört zu den Instanzen, die mit der Durchführung der Vorab-Kontrollen zur Genehmigung der Glücksspiele durch die Kommission für Glücksspiele beauftragt sind. Sie bewertet die Konformität der Glücksspiele auf der Grundlage eines Prüfprotokolls, das die in diesem Bereich geltenden technischen Erfordernisse beschreibt.
Der Betrieb der automatischen Glücksspielmaschinen ist der Gewährung einer Betriebserlaubnis unterworfen, die von der Kommission für Glücksspiele abgegeben wird.
Eine der Vorab-Bedingungen zur Gewährung von Lizenzen ist der Erhalt einer Modellzulassung, die von dem FÖD Wirtschaft abgegeben wird gemäß Verfahren abgegeben wird.
Die technischen Vorschriften, welche die automatischen Spielmaschinen erfüllen müssen, sind beschrieben in die Kontrollprotokolle der Glücksspiele.
Nachstehend finden Sie die zurzeit geltenden Verfahren, die Sie im PDF-Format herunterladen können.
Die vorherigen Versionen sind zugänglich unter die Archivseite. [Nur in Französisch]
Die automatischen Glücksspielmaschinen müssen den technischen Vorschriften genügen, die in den Kontrollprotokollen beschrieben sind. Diese Kontrollprotokolle unterscheiden sich je nach der Klasse des Glücksspiel-Etablissements, in dem diese Maschinen betrieben werden.
Nachstehend finden Sie die zurzeit für die drei Klassen von Glücksspiel-Etablissements geltenden Protokolle (Casinos, Spielhallen, Horeca-Bereich).
Die vorherigen Versionen sind zugänglich ausgehend von der Archivseite. [Nur in Französisch]
Automatische Spiele, die nur einen sehr begrenzten Einsatz benötigen und dem Spieler nur einen materiellen Vorteil von geringem Wert verschaffen können: Protokollversion 1.2 vom 15.10.2009 (PDF, 179.58 Kb).