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Bedingungen für den Berufszugang

Um eine selbständige Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen Sie gewisse Vorbedingungen (Alter, bürgerliche Rechte, ...) und verschiedene rechtliche Formalitäten (Eintragung in der Zentrale Datenbank der Unternehmen, MwSt.-Registrierung, Beitritt zu einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige, ...) erfüllen.

All diese Formalitäten sind im Kapitel "Vorgehensweise für die Gründung Ihres Unternehmens" beschrieben.

Abgesehen von diesen Verpflichtungen, die für alle Unternehmer gelten, gibt es für bestimmte Kategorien von Selbstständigen besondere Formalitäten zu erfüllen.

Diese Formalitäten beziehen sich auf die unternehmerischen Fähigkeiten, die für Handels- und Handwerksberufe nachgewiesen werden müssen (betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse und ggf. sektorspezifische oder sektorübergreifende Kompetenzen), auf die Bedingungen, die für das Ausüben der Tätigkeit oder das Führen der Berufsbezeichnung eines freien oder geistigen Berufs im Dienstleistungsbereich zu erfüllen sind, auf die Ausübung eines Wander- oder Kirmesgewerbes, auf das Fürhren einer geschützten Berufsbezeichnung, auf das Erhalten einer Berufskarte für Ausländer sowie auf andere besondere Lizenzen und Genehmigungen.

Alle hilfreichen Informationen bezüglich der Bedingungen des Zugangs zu bestimmten Berufen oder die Ausübung bestimmter Berufe finden Sie in den folgenden Kapiteln:

Handels- un Handwerksberufe

  • Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse
  • Berufliche Kompetenzen
  • Zentraler Prüfungsausschuss
  • Gründungsrat

Freie und geistige Berufe

  • Immobilienmakler
  • Architekten
  • Landmesser-Gutachter
  • Buchhaltungs- und Steuerberufe
  • Psychologen
  • Automobilexperten

Führen einer Berufsbezeichnung

  • Geistige Berufe im Dienstleistungsbereich
  • Schutz der Berufsbezeichnung von Handwerksberufen

Besondere Lizenzen oder genehmigungen

EU-Bescheinigungen

Publications

  • Comment s'installer à son compte ?
  • Un bon départ pour mon entreprise
  • Vade-mecum de l'entreprise