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Service Normalisation en Compétitivité

SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Normalisation en Compétitivité

NG II
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel

Tel. : 02 277 93 71
Fax : 02 277 54 42
E-mail : belnando@economie.fgov.be

 

NANDO – Die Datenbank der benachrichtigten Einreichtungen

Im Rahmen der europäischen Richtlinien zur technischen Harmonisierung sind die Einrichtungen damit beauftragt, die Konformität der Produkte zu bewerten, auf die diese Richtlinien vom Typ „neue Vorgehensweise“ Bezug nehmen.

Diese Einrichtungen werden von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassen und danach der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten mitgeteilt. Deshalb nennt man sie benachrichtigte Einrichtungen.

In der NANDO (Englische Webseite) Datenbank sind alle für diese Richtlinien benachrichtigten Einrichtungen aufgeführt.

Die Nützlichkeit von NANDO

Die NANDO-Datenbank ist von sehr großer Bedeutung für:

    • diejenigen Unternehmen, die dort die Liste der benachrichtigten Einrichtungen finden können; sie können die Konformität ihrer Produkte bewerten;
    • die staatlichen Behörden, die mit der Überwachung des Marktes beauftragt sind;
    • die Verbraucher, die sicher sein können, dass ein Produkt mit CE-Zeichen gemäß den wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen von einer zuständigen Stelle zertifiziert wurde.

Die Aufgabe des FÖD Wirtschaft

Der FÖD Wirtschaft verwaltet für Belgien die NANDO-Datenbank, in der die Daten der von den belgischen Behörden benachrichtigten Einrichtungen kodiert sind.

Die meisten dieser Einrichtungen wurden vorab von BELAC akkreditiert.

Wie benachrichtigt man eine Einrichtung?

Eine belgische Behörde, die mit der Beauftragung von Einrichtungen im Rahmen einer Richtlinie der neuen Vorgehensweise beauftragt ist, muss die folgenden Informationen übermitteln:

    • die betroffene Richtlinie;
    • die Bezeichnung der benachrichtigten Einrichtung und ihre Abkürzung, falls vorhanden;
    • die Postanschrift der Einrichtung;
    • die Telefon- und Faxnummern der Einrichtung;
    • die elektronische Adresse der Einrichtung;
    • die Adresse der Website der Einrichtung;
    • den Namen eines allgemeinen Ansprechpartners der Einrichtung sowie seine elektronische Adresse und seine Telefonnummern;
    • gegebenenfalls das Ablaufdatum der Gültigkeit der vorangehenden Benachrichtigung;
    • der (die) Akkreditierungstyp(en) von BELAC, der (die von der Benachrichtigung betroffen ist (sind) (EN 45001/EN 17025 – EN 45004/EN 17020 – EN 45011 – EN 45012/EN 17021 – EN 45013/EN 17024);
    • bei Fehlen einer Akkreditierung die detaillierte Erklärung der Art, auf welche die Behörde die Zuständigkeiten der Einrichtung bewertet hat, den sie benachrichtigen möchte;
    • die Liste der Produkte oder Produktfamilien, die Bewertungsverfahren der Konformität und der Anhänge, die von der Benachrichtigung betroffen sind.

Für eine schnellere Behandlung wird empfohlen, diese Informationen per E-Mail zu versenden.

Die Erneuerung einer Benachrichtigung

Die benachrichtigenden Behörden müssen die Benachrichtigung vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums der vorangehenden Benachrichtigung erneuern. Ohne dieses wird die Einrichtung automatisch aus NANDO gestrichen.

Zu diesem Zweck sendet der NANDO-Kontaktpunkt des FÖD eine E-Mail zur Erinnerung, und zwar ca. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Benachrichtigung einer Einrichtung.