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Service Normalisation et Compétitivité

SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Normalisation et Compétitivité

NG II
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel

Tel. : 02 277 80 20
Fax : 02 277 54 41
E-mail : belnotif@economie.fgov.be

 

 

Die Beseitigung technischer Hemmnisse auf Weltebene

Der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen ist ein Hauptziel der Welthandelsorganisation (WTO).

Neue nationale technische Vorschriften können technische Handelshemmnisse für diesen freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen erzeugen.

Zur Vermeidung der Annahme technischer Vorschriften, die ungerechtfertigte Handelsschranken zwischen den Staaten aufbauen, wurde ein Benachrichtigungsverfahren eingesetzt, um die Transparenz zu begünstigen.

Die Benachrichtigung

Vor ihrer Annahme benachrichtigt jedes Land das Sekretariat der WTO über seine Entwürfe für technische Vorschriften, wenn: 

  • die obligatorischen technischen Vorschriften bedeutende Auswirkungen auf den Handel anderer Staaten haben; 
  • die technischen Vorschriften sich von den zutreffenden internationalen Normen unterscheiden;
  • es in Bezug auf die betreffenden Produkte keine zutreffenden internationalen Normen gibt.

Der FÖD Wirtschaft zentralisiert die Benachrichtigungen für Belgien. 

Die Prüfung der Entwürfe

Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten haben drei Monate, um sie zu untersuchen und Beobachtungen in Bezug auf die Hemmnisse gegen den freien Verkehr zu formulieren.

Die Europäische Kommission hat eine Datenbank aufgestellt, in der die Benachrichtigungen aufgeführt sind.

Die Reaktionen

Ein Mitgliedstaat der EU kann innerhalb von 60 Kalendertagen der Europäischen Kommission seine eventuellen Beobachtungen über einen Entwurf zukommen lassen, der von einem Drittland mitgeteilt wurde.

Nach enger Abstimmung leitet die Kommission sie an Drittländer weiter.

In Abwesenheit von Reaktion Letztgenannter leitet die Kommission die Beobachtungen innerhalb des Ausschusses für technische Hemmnisse an den Handel weiter.

Wenn die Meinungsverschiedenheit bleibt, kann ein Mitgliedstaat, in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission beantragen, dass das Problem dem Organ zur Regelung von  Rechtsstreitigkeiten der WTO vorgelegt wird. 

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Réglementation