SPF Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie
Direction générale de la Qualité et de la Sécurité
Service Normalisation et Compétitivité
NG II
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Brüssel
Tel. : 02 277 80 20
Fax : 02 277 54 41
E-mail : belnotif@economie.fgov.be
Der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen ist ein Hauptziel der europäischen Union.
Die nationalen technischen Vorschriften können technische Hemmnisse für den Handelsverkehr und diesen freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen erzeugen.
Zur Vermeidung der Annahme technischer Vorschriften, die ungerechtfertigte Handelsschranken zwischen den Staaten aufbauen, wurde ein Benachrichtigungsverfahren eingesetzt, um die Transparenz zu begünstigen.
Vor der Annahme einer technischen Regel in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen der Informationsgesellschaft benachrichtigt jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union die Europäische Kommission über den Entwurf dieser technischen Vorschrift.
Dieses Benachrichtigungsverfahren wird von der Europäischen Kommission verwaltet.
Der FÖD Wirtschaft zentralisiert die Benachrichtigungen für Belgien.
Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten haben drei Monate, um sie zu untersuchen und Beobachtungen in Bezug auf die Hemmnisse gegen den freien Verkehr zu formulieren.
Während dieser Frist, die „Frist des Status quo“ genannt wird, gilt Folgendes für diese Projekte:
Die Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten können Folgendes formulieren:
Die Behörden, die eine technische Vorschrift mitgeteilt haben, müssen die ausführlichen Stellungnahmen berücksichtigen:
Im Falle von Beobachtungen muss der Text im Maße des Möglichen verändert werden.